Sachsen (SN)

Sachsen hat eine Fläche von 18.450 km² und eine Einwohnerdichte von 221 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Land 4.086.152 Einwohner (Stand 2022).

Die Landesregierung setzt sich seit 2019 aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD zusammen. Seit Dezember 2017 ist Michael Kretschmer (CDU) Ministerpräsident.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 35.909 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2021 auf 53,9 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 28,83 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2023; Statista; Statistik.Sachsen.de; Wald.sachsen.de

1. Energiepolitische Programmatik

Koalitionsvertrag (2019-2024) - Auszug windenergierelevanter Passagen

EKP und Erneuerbare Energien

„Wir werden unverzüglich das Energie- und Klimaprogramm (EKP) anpassen. Zu dessen Kernpunkten gehören ein Ausbauziel für erneuerbare Energien, ein Beteiligungs- und Akzeptanzmanagement für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und eine Wasserstoffstrategie.

[...] Das EKP soll sich an einem zusätzlichen Ausbau von 10 Terrawattstunden (TWh) Jahreserzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 orientieren. Für 2024 orientieren wir uns an einem Zubau-Zwischenziel von 4 TWh, von dem der Hauptteil durch Windenergie gewonnen werden soll.

Wir wollen einen breiten gesellschaftlichen Konsens in Stadt und Land über die Klima- und Energiepolitik. Der Umbau der Energieversorgung und der Netzausbau sollen bei Bürgerinnen und Bürgern vor Ort auf Akzeptanz stoßen, denn nur mit ihrer umfassenden Beteiligung wird diese Generationenaufgabe in unserer Demokratie gelingen.

[...] Wir werden die SAENA als Partner im Klimaschutz stärken und entsprechend ausstatten. Für die Verbesserung von Transparenz und Beratung sowie zur Konfliktlösung im Bereich der Windenergie und anderer Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien werden wir eine Dialog- und Servicestelle bei der SAENA einrichten.

Transparente, rechtssichere und zügige Genehmigungsverfahren ermöglichen wir mit Anwendungshinweisen für den Freistaat insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dies schließt eine Berichtspflicht über Verfahrensstände von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) bei einer Leistung von mehr als 750 kW gegenüber dem zuständigen Ressort ein.

Im Rahmen bundesrechtlicher Regelungen werden wir im Freistaat Sachsen den Mindestabstand von neuen Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1000 Meter festlegen. Das schafft Planungssicherheit.

Kommunen sollen finanziell an den Einnahmen aus WEA auf ihrem Gemeindegebiet oder in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft beteiligt werden. Wir setzen uns diesbezüglich für die rasche Schaffung einer bundesweit einheitlichen Lösung ein. Wir werden diese umgehend mit dem Ziel umsetzen, dass die Erlöse den Standortkommunen in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Wir setzen uns im Bund dafür ein, dass Bürgerenergieprojekte im europarechtlich möglichen Umfang von bis zu 18 Megawatt je Projekt von der Pflicht zur Ausschreibung befreit werden.

Wir passen die rechtlichen Vorschriften für Landesplanung und Bauen an, um die Rolle von Klimaschutz und Klimaanpassung bei planerischen Abwägungen zu stärken. Dabei werden wir im Bereich Windenergie Voraussetzungen für eine effizientere Flächenausnutzung und die einfachere Umsetzung von Repoweringprojekten schaffen. Kommunen ermöglichen wir es, eigenständig im Rahmen der Bauleitplanung mit kleineren Projekten eine Vorreiterrolle einzunehmen."

Gemeinsam für Sachsen. (2019): Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD 2019-2024

2. Fachliche Grundlagen

Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021

Mit dem Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 legt die Sächsische Staatsregierung ihre energie- und klimapolitische Konzeption für den Zeitraum bis 2030 vor. Damit wird den Verflechtungen zwischen Energie- und Klimapolitik hinsichtlich der Herausforderungen, der Zielstellungen und deren Umsetzung Rechnung getragen.

Windpotenzialstudie

Im Auftrag des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde die „Windpotenzialstudie Sachsen“ erstellt. Seit Oktober 2017 können die Daten im Energieportal der Sächsischen Energieagentur abgerufen werden.

Zusätzlich wurde im Zuge der Studie "EE-Ausbaupotenziale Sachsen" 2018 eine Flächenanalyse mit den Ergebnissen der Windpotenzialanalyse verschnitten. Als Ergebnis kann die mögliche Elektroenergieerzeugung in Gigawattstunden (GWh) dargestellt werden.

Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung

Der sächsische Landtag hat am 1. Juni 2022 den § 84 der Sächsischen Bauordnung dahingehend geändert, dass der Abstand zwischen dem Mastfuß von Windenergieanlagen und Wohngebäuden mindestens 1.000 Meter betragen muss. Dazu zählt auch Wohnbebauung im Außenbereich, die aus mindestens fünf Wohngebäuden besteht. Repoweringvorhaben sowie Vorhaben in Windenergiegebieten nach § 2 Nr. 1 Windenergieflächenendbedarfsgesetz sind von dieser Regelung ausgenommen. Zudem kann die Gemeinde per Beschluss einem geringeren Abstand zustimmen. Die Anpassung an § 249 Abs. 9 BauGB erfolgte durch Artikel 24 Haushaltsbegleitgesetz 2023/24 vom 20. Dezember 2022.

3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen

siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)

3.1 Landesebene

Landesministerien

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft - Wilhelm-Buck-Straße 4 - 01097 Dresden

Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft beinhaltet 6 Abteilungen. Die Themen Energie- und Klimapolitik, Erneuerbare Energien und Klimaschutz werden in Abteilung 6 behandelt. Die Themen Natur- und Artenschutz sind in Abteilung 5 und das Thema Immissionsschutz in Abteilung 4 verortet.

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung - Archivstraße 1 - 01097 Dresden

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung besteht aus 5 Abteilungen.

Die Zuständigkeit für Landes- und Regionalplanung ist in Abteilung 4 angesiedelt.

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Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013)

Der LEP 2013 ist auf einen Zeitraum von etwa zehn Jahren ausgerichtet. Die Staatsregierung ist verpflichtet, den Plan durch Fortschreibung an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen.

Mit § 4a SächsPlG wurde § 3 Abs. 2 WindBG umgesetzt. Danach obliegt die Aufgabe der Ausweisung der zur Erreichung des Flächenbetragswertes notwendigen Flächen den Regionalen Planungsverbänden als Pflichtaufgabe. Jeder Regionale Planungsverband hat bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 2 % seiner Fläche in Form von Vorranggebieten Windenergie auszuweisen. Gleichzeitig wird festgelegt, Z 5.1.3 des Landesentwicklungsplanes 2013 auf die Ausweisung dieser Gebiete nicht mehr anzuwenden. Z 5.1.3 erforderte eine abschließende flächendeckende Planung in Form von Vorrang- und Eignungsgebieten, welche sich an dem jeweils geltenden Ziel der Sächsischen Staatsregierung orientiert.

3.2 Regionalebene

Planungsträger

Träger der Regionalplanung im Freistaat Sachsen sind die vier Regionalen Planungsverbände Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz, Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien (§ 9 Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen - SächsLPlG).

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Instrumente der Regionalplanung

Vorrang- und Eignungsgebiete verbindlich bis zur Umsetzung des Flächenbeitragswertes des WindBG in 2027, danach Vorranggebiete.

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Regionalpläne

Zur Anpassung an die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes 2013 werden alle Regionalpläne fortgeschrieben. Der Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge trat 2020 in Kraft. Der Regionalplan Westsachsen trat 2021 in Kraft. Der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien trat 2023 in Kraft. Der Regionalplan Region Chemnitz wurde am 20. Juni 2023 als Satzung beschlossen und zur Genehmigung eingereicht.

Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen

Planungsverband Region Chemnitz

Der Planungsverband Region Chemnitz entstand 2008 durch Fusion der Planungsverbände Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen sowie einem Teilgebiet des bisherigen Planungsverbandes Westsachsen (ehem. Landkreis Döbeln). Bislang existiert kein rechtsgültiger Gesamtregionalplan, so dass die Pläne der ehemaligen Planungsregionen weiter gelten.

Der Satzungsbeschluss für den Regionalplan Region Chemnitz wurde am 20. Juni 2023 gefasst. Der Plan enthält keine Ausweisungen zur Steuerung der Nutzung der Windenergie, weder in Form von Vorrang- und Eignungsgebieten, noch in Form von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten.

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge

  • Die Festlegungen des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Windenergie sind durch Urteil des OVG Bautzen, Urteil vom 11. Mai 2023 - 1 C 72/20 für unwirksam erklärt. Damit wird die Windenergienutzung nicht mehr durch Vorrang- und Eignungsgebiete gesteuert. Es gilt § 84 SächsBO.

Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien

Der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien (Rechtskräftig seit 26. Oktober 2023) steuert in Kapitel 6.4 die Windenergienutzung.

4. Planung und Genehmigung

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die unteren Immissionsschutzbehörden, die bei den Landkreisen bzw. den Kreisfreien Städten angesiedelt sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 1 Nr 3 Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz – AGImSchG).

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Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)

In Sachsen erfolgt die Antragsstellung im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) seit dem 1. März 2020 ausschließlich über das Online-Portal „ELiA“, einer plattformunabhängigen JAVA-Anwendung. Es besteht zudem die Möglichkeit eines rechtsverbindlichen elektronischen Antragversands. Das Programm wurde in Länderkooperation erstellt und wird stetig weiterentwickelt. Für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist der Leitfaden für Antragssteller – Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz – zu beachten.

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Handlungsempfehlung zur Zulassung von Windenergieanlagen

Die gemeinsame Handlungsempfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft* zeigt, welche gesetzlichen Vorschriften und sonstigen Rahmenbedingungen bei der Zulassung von Windenergieanlagen in Sachsen zu berücksichtigen sind. Sie dient der zuständigen Behörde und den Gemeinden als Hilfestellung für den Entscheidungsprozess im Genehmigungsverfahren und bietet auch potenziellen Investoren einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Freistaat Sachsen. Die Handlungsempfehlung wird aktuell fortgeschrieben.

* heute Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

5. Windenergie und Naturschutz

Leitfaden Vogelschutz an Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen 

Der behördenverbindliche Leitfaden "Vogelschutz an Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen" vom 1. Dezember 2021 wurde fortgeschrieben und in aktualisierter Fassung mit Stand 3. November 2022 veröffentlicht. Er hat zum Ziel, den sächsischen Genehmigungsbehörden einheitliche Maßstäbe für die Bewertung der artenschutzrechtlichen Störungs-, Verletzungs- und Tötungsrisiken bei der Errichtung und beim Betrieb von WEA an die Hand zu geben, den Vollzug der artenschutzrechtlichen Regelung klarer zu gestalten und zur Rechtssicherheit der behördlichen Entscheidungen beizutragen. Er bezieht sich allein auf Windenergieanlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigen sind.

Gegenüber der ersten Fassung wurden Anpassungen an das novellierte BNatSchG vorgenommen, so z. B. hinsichtlich der Artenlisten und Schutzmaßnahmen.

Mit Erlass vom 28. September 2023 werden zu folgenden Themen normenkonkretisierende Vorgaben gemacht:

  1. Vollzug des Artenschutzes im Zusammenhang mit § 6 WindBG
  2. Errichtung und Betrieb von WEA in Landschaftsschutzgebieten
  3. Errichtung und Betrieb von WEA im Wald
  4. Vollzug des Artenschutzes im Zusammenhang mit § 45d BNatSchG

Arbeitshilfen Artenschutz Windenergie

Vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft werden weitere Fachgrundlagen zum Thema Artenschutz und Windenergie im Online-Portal zur Verfügung gestellt.

6. Windenergie im Wald

Der Landesentwicklungsplan (LEP) 2013 gibt vor, dass die Nutzung von Waldgebieten durch die Windenergie vermieden werden soll. Gemäß Koalitionsvertrag der amtierenden Staatsregierung (s. Kap. 1) sind Windenergieanlagen im Wald ausgeschlossen. Seit Januar 2023 ist aufgrund einer vom Landtag beschlossenen „Flexibilisierungsklausel" auch die Nutzung von Waldflächen, zunächst befristet bis 2027, eingeschränkt möglich.

Seit dem 1. August 2024 stellt der Staatsbetrieb Sachsenforst landeseigene Waldflächen für die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Die Vergabe der Flächen erfolgt anhand eines strukturierten Bieterverfahrens. Informationen dazu sind der Rubrik „Windenergie im Landeswald“ auf der Internetseite des Staatsbetriebes Sachsenforst zu entnehmen.

Daten zu Flächen für Windenergie im Wald

In Sachsen besteht seit Anfang 2023 die Möglichkeit, Windenergieanlagen unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten zu errichten. Mit dieser Flexibilisierungsoption ist nach dem Landesplanungsgesetz (SächsLPIG) die Windenergienutzung auch im Wald nicht mehr ausgeschlossen. Ein Kartendienst visualisiert, ob eine Waldfläche nach naturschutzfachlichen, forstfachlichen und wasserrechtlichen Kriterien grundsätzlich als Standort für die Errichtung von Windenergieanlagen im Rahmen der Flexibilisierungsoption geeignet ist. Berücksichtigt wurden nur die Kriterien, die im Rahmen der Waldfunktionenkartierung erfasst werden. Nicht Gegenstand der Waldfunktionenkartierung ist beispielsweise das Vorkommen besonders geschützter Arten. Die Daten geben somit keinen Aufschluss darüber, ob Windenergieanlagen auf diesen Flächen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsfähig sind.

7. Windenergie und Beteiligung

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat im November 2021 eine Informationskampagne "Energieland Sachsen. Gemeinsam erneuern" initiiert. Schwerpunkt der Kampagne ist es, über den Umbau der Energieversorgung und den dafür notwendigen Zubau an Erneuerbaren Energien Anlagen sowie den damit verbundenen Chancen zu informieren.

Im Frühjahr 2023 hat das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft eine Studie erstellen lassen, das die ersten Erfahrungen mit den bereits existierenden Landesregelungen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgerinnen sowie Bürgern zusammenträgt und analysiert. Damit wurde die Basis dafür geschaffen, wie eine gesetzlich verpflichtende Regelung in Sachsen für die verbindliche finanzielle Teilhabe der Anrainerkommunen an den Erträgen von Erneuerbaren Energie-Anlagen aussehen kann.

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Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Der Sächsische Landtag hat am 12. Juni 2024 das Gesetz beschlossen, welches für Windenergieanlagen eine Zahlung von 0,2 Cent/kWh eingespeiste und fiktive Strommenge an die Gemeinden vorsieht. Alternativ können Gemeinden und Anlagenbetreiber individuelle Vereinbarungen treffen. Diese Abgabe soll die Akzeptanz von erneuerbaren Energien fördern.

8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen

Die Sächsische Energieagentur (SAENA) unterstützt die Landesregierung bei der praktischen Umsetzung ihrer Energiepolitik. Die SAENA informiert Sachsens Bürger, Unternehmen, Kommunen, Schulen und Kirchen u. a. zum Thema Erneuerbare Energien.

Die Dialog- und Servicestelle Erneuerbare Energien (DSS EE) bei der sächsischen Energieagentur (SAENA) berät und informiert seit 2021 Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen zur Energiewende und zu Erneuerbaren Energien und unterstützt bei der Lösung von Konflikten. Ziel ist es, das Verständnis für die Energiewende und den damit verbundenen Zubau an Erneuerbaren Energien Anlagen vor Ort zu erhöhen. Dazu bietet die Servicestelle unter anderem einen digitalen Werkzeugkasten für Kommunen an, über den diese sich über Verfahren, Prozesse und Angebote informieren können.

Der Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen wurde im Februar 2022 gegründet und fungiert als sächsischer Berufsverband aller Sparten der Erneuerbaren und stellt ein Bindeglied in die Bundespolitik für das Land dar. Dabei werden unter anderem die Planung, die Erzeugung und die Nutzung von Anlagen behandelt.

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Weitere Akteure

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Kommunale Spitzenverbände

9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger

Die Sächsische Aufbaubank finanziert u. a. investive Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Einen landessprezifieschen Fond zur Förderung von Bürgerenergie gibt es in Sachsen nicht. Bürgerenergieaktuere in Sachsen können gleichwohl Mittel aus dem Bürgerenergiefond des Bundes beantragen.

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

10. Bildung und Forschung

Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist das unabhängige Kompetenz-, Informations- und Beratungszentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung, Energieeffizienz, Energieforschung und effiziente Mobilität. Die bei ihr angesiedelte Kompetenzstelle Energieforschung in Sachsen unterstützt bei der Begleitung von Forschungsprojekten, der Vernetzung von Forschungsakteuren sowie des Transfers von Forschungsergebnissen in die Praxis.

Das Fraunhofer IKTS bietet als Forschungs- und Technologiedienstleister innovative Komponenten, Module und Systeme sowie Prüftechnik für die Energietechnik (u. a. Überwachung und Structural Health Monitoring von Windkraftanlagen).

Die Forschungsgruppe Elektrische Maschinen und Antriebe der HTW Dresden beschäftigt sich mit der Auslegung, Berechnung und Simulation rotierender elektrischer Maschinen (u. a. Kleinwindenergieanlagen) sowie mit Regelungskonzepten für elektrische Antriebe.

Der Lehrstuhl Elektrische Maschinen und Antriebe am Elektrotechnischen Institut der Technischen Universität Dresden befasst sich mit den Themen Elektromobilität (Traktionsmotoren, Regelung, Hybridantriebe), Batterien (Ladegeräte), Anwendung neuer Materialien in Antrieben (Pulververbundmagnete, Weicheisenmagnete, SiC Leistungsbauelemente) sowie Kühlung von Motoren. Ein Aufgabengebiet ist die Regelung, die Leistungselektronik und der Entwurf von Windkraftgeneratoren.

11. Windenergiestatistik

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land

  • 2016: 1.183 MW, davon 56 MW im Wald
  • 2017: 1.203 MW, davon 56 MW im Wald
  • 2018: 1.212 MW, davon 56 MW im Wald
  • 2019: 1.282 MW, davon 56 MW im Wald
  • 2020: 1.284 MW, davon 56 MW im Wald
  • 2021: 1.268 MW, davon 56 MW im Wald
  • 2022: 1.317 MW, davon 56 MW im Wald
  • 2023: 1.354 MW, davon 56 MW im Wald
     
  • energie.sachsen.de (2016-2018)
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald

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Anzahl der Windenergieanlagen an Land

  • 2016: 921 Anlagen, davon 32 im Wald
  • 2017: 923 Anlagen, davon 32 im Wald
  • 2018: 933 Anlagen, davon 32 im Wald
  • 2019: 891 Anlagen, davon 32 im Wald
  • 2020: 884 Anlagen, davon 32 im Wald
  • 2021: 872 Anlagen, davon 30 im Wald
  • 2022: 873 Anlagen, davon 30 im Wald
  • 2023: 868 Anlagen, davon 30 im Wald
     
  • energie.sachsen.de (2016-2018)
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald

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Weitere Daten

12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt

Fakten zur Windbranche

In der Windenergie (On- und Offshore) sind insgesamt 4.650 Vollzeitkräfte tätig (Stand 2021).

13. Weitere Informationen

 

Letzte Aktualisierung: November 2024