Sachsen (SN)

Sachsen hat eine Fläche von 18.450 km² und eine Einwohnerdichte von 221 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Land 4.056.941 Einwohner (Stand: 2020).

Die Landesregierung setzt sich seit 2019 aus CDU, Grünen und SPD zusammen. Seit Dezember 2017 ist Michael Kretschmer (CDU) Ministerpräsident.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 bei 30.903 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2020 auf 54,49 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 28,2 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2018; Statista; Statistik.Sachsen.de; Wald.sachsen.de

1. Energiepolitische Programmatik

Koalitionsvertrag (2019-2024) Auszug windenergierelevanter Passagen

„Wir werden unverzüglich das Energie- und Klimaprogramm (EKP) anpassen. Zu dessen Kernpunkten gehören ein Ausbauziel für erneuerbare Energien, ein Beteiligungs- und Akzeptanzmanagement für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und eine Wasserstoffstrategie.

[...] "Das EKP soll sich an einem zusätzlichen Ausbau von 10 Terrawattstunden (TWh) Jahreserzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 orientieren. Für 2024 orientieren wir uns an einem Zubau-Zwischenziel von 4 TWh, von dem der Hauptteil durch Windenergie gewonnen werden soll.

Wir wollen einen breiten gesellschaftlichen Konsens in Stadt und Land über die Klima- und Energiepolitik. Der Umbau der Energieversorgung und der Netzausbau sollen bei Bürgerinnen und Bürgern vor Ort auf Akzeptanz stoßen, denn nur mit ihrer umfassenden Beteiligung wird diese Generationenaufgabe in unserer Demokratie gelingen."

[...] "Wir werden die SAENA als Partner im Klimaschutz stärken und entsprechend ausstatten. Für die Verbesserung von Transparenz und Beratung sowie zur Konfliktlösung im Bereich der Windenergie und anderer Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien werden wir eine Dialog- und Servicestelle bei der SAENA einrichten.

Transparente, rechtssichere und zügige Genehmigungsverfahren ermöglichen wir mit Anwendungshinweisen für den Freistaat insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dies schließt eine Berichtspflicht über Verfahrensstände von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) bei einer Leistung von mehr als 750 kW gegenüber dem zuständigen Ressort ein.

Im Rahmen bundesrechtlicher Regelungen werden wir im Freistaat Sachsen den Mindestabstand von neuen Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1000 Meter festlegen. Das schafft Planungssicherheit.

Kommunen sollen finanziell an den Einnahmen aus WEA auf ihrem Gemeindegebiet oder in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft beteiligt werden. Wir setzen uns diesbezüglich für die rasche Schaffung einer bundesweit einheitlichen Lösung ein. Wir werden diese umgehend mit dem Ziel umsetzen, dass die Erlöse den Standortkommunen in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Wir setzen uns im Bund dafür ein, dass Bürgerenergieprojekte im europarechtlich möglichen Umfang von bis zu 18 Megawatt je Projekt von der Pflicht zur Ausschreibung befreit werden.

Wir passen die rechtlichen Vorschriften für Landesplanung und Bauen an, um die Rolle von Klimaschutz und Klimaanpassung bei planerischen Abwägungen zu stärken. Dabei werden wir im Bereich Windenergie Voraussetzungen für eine effizientere Flächenausnutzung und die einfachere Umsetzung von Repoweringprojekten schaffen. Kommunen ermöglichen wir es, eigenständig im Rahmen der Bauleitplanung mit kleineren Projekten eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Windenergieanlagen im Wald schließen wir aus.“

2. Fachliche Grundlagen

Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021

Mit dem Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 legt die Sächsische Staatsregierung ihre energie- und klimapolitische Konzeption für den Zeitraum bis 2030 vor. Damit wird den Verflechtungen zwischen Energie- und Klimapolitik hinsichtlich der Herausforderungen, der Zielstellungen und deren Umsetzung Rechnung getragen.

Windpotenzialstudie

Im Auftrag des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde die „Windpotenzialstudie Sachsen“ durchgeführt. Seit Oktober 2017 können die Daten im Energieportal der Sächsischen Energieagentur abgerufen werden.

Zusätzlich wurde im Zuge der Studie "EE-Ausbaupotenziale Sachsen" 2018 eine Flächenanalyse mit den Ergebnissen der "Windpotenzialanalyse" verschnitten. Als Ergebnis kann die mögliche Elektroenergieerzeugung in GWh dargestellt werden.

Mindestabstand Windenergieanlagen

Der sächsische Landtag hat am 1. Juni 2022 den § 84 der Sächsischen Bauordnung dahingehend geändert, dass der Abstand zwischen dem Mastfuß von Windenergieanlagen und Wohngebäuden mindestens 1.000 m beantragen muss. Dazu zählt auch Wohnbebauung im Außenbereich, die aus mindestens fünf Wohngebäuden besteht. Repoweringvorhaben sind von dieser Regelung ausgenommen.

3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen

siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)

3.1 Landesebene

Landesministerien

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft - Wilhelm-Buck-Straße 4 - 01097 Dresden

Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft beinhaltet 6 Abteilungen. Die Themen Energiepolitik, Erneuerbare Energien und Klimaschutz werden in Abteilung 6 behandelt, die Themen Natur- und Artenschutz in Abteilung 5 und das Thema Immissionsschutz in Abteilung 4.

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung - Archivstraße 1 - 01097 Dresden

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung besteht aus 5 Abteilungen. Die Zuständigkeit für Landes- und Regionalplanung ist in Abteilung 4 angesiedelt.

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Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013) Auszug windenergierelevanter Passagen

Kapitel 5.1 Energieversorgung

Ziel 5.1.3: „In den Regionalplänen sind die räumlichen Voraussetzungen zum Erreichen des für die Nutzung der Windenergie geltenden Zieles der Sächsischen Staatsregierung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend dem Flächenanteil der jeweiligen Planungsregion an der Gesamtfläche des Freistaates Sachsen (regionaler Mindestenergieertrag) zu sichern. Die Nutzung der Windenergie ist dabei durch eine abschließende, flächendeckende Planung nach dem Prinzip der dezentralen Konzentration in den Regionalplänen durch die Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie räumlich zu konzentrieren.“

Ziel 5.1.4: „Die Träger der Regionalplanung können vom regionalen Mindestenergieertrag nach Ziel 5.1.3 (siehe oben) Satz 1 abweichen, soweit gewährleistet ist, dass das Ausbauziel bezogen auf die Windenergie landesweit eingehalten wird.“

Grundsatz 5.1.5: „Bei der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie sollen unter anderem

  • die Windhöffigkeit der Gebiete,
  • bestehende technogene Vorbelastungen der Landschaft, insbesondere Autobahnen und anderen Infrastrukturtrassen sowie die durch den Braunkohlenabbau geprägten Gebietsregionen,
  • Lagen, welche nicht in besonderer Weise die Kulturlandschaft prägen,
  • die Möglichkeiten der Netzeinspeisung,
  • das besondere Interesse, Altanlagen durch Neuanlagen zu ersetzen (Repowering) und
  • die lokale Akzeptanz von Windenergieanlagen, auch im Hinblick auf einen hinreichenden Abstand zu Wohngebieten berücksichtigt werden.

Die Nutzung von Waldgebieten soll grundsätzlich vermieden werden. Dies gilt insbesondere für Waldflächen mit Schutzstatus nach Naturschutzrecht und mit ausgewählten Waldfunktionen.“

Grundsatz 5.1.6: „Die Träger der Regionalplanung sollen darauf hinwirken, dass Altanlagen, deren Energieertrag außer Verhältnis zu den von ihnen ausgehenden störenden Auswirkungen steht, durch neue Windenergieanlagen an geeigneten Standorten ersetzt werden. Dazu sollen in den Regionalplänen Vorrang- und Eignungsgebiete oder Teilflächen solcher Gebiete festgelegt werden, innerhalb derer die Errichtung von Windenergieanlagen nur zulässig ist, wenn bestimmte, außerhalb der festgelegten Vorrang- und Eignungsgebiete errichtete Windenergieanlagen zurückgebaut werden.“

3.2 Regionalebene

Planungsträger

Träger der Regionalplanung im Freistaat Sachsen sind die vier Regionalen Planungsverbände Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz, Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien (§ 9 Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen - SächsLPlG).

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Instrumente der Regionalplanung

Die Festlegung von Eignungsgebieten darf nur in Verbindung mit der Festlegung von Vorranggebieten zugunsten der betreffenden Nutzung erfolgten. (§ 2 Abs. 1 Landesplanungsgesetz)

Vorrang- und Eignungsgebiete - vgl.dazu Handlungsauftrag an die Regionalplanung gemäß Z 5.1.3 Landesentwicklungsplan 2013

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Regionalpläne

Zur Anpassung an die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes 2013 werden alle Regionalpläne fortgeschrieben. Der Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge trat 2020 in Kraft. Der Regionalplan Westsachsen trat 2021 in Kraft. Die beiden anderen Regionalplanfortschribungen wurden bisher nicht abgeschlossen.e

Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen

Planungsverband Region Chemnitz

Der Planungsverband Region Chemnitz entstand 2008 durch Fusion der Planungsverbände Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen sowie einem Teilgebiet des bisherigen Planungsverbandes Westsachsen (ehem. Landkreis Döbeln). Bislang existiert kein rechtsgültiger Gesamtregionalplan, so dass die Teilpläne der ehemaligen Planungsregionen weiter gelten.

  • Regionalplan Westsachsen 2008 (nicht mehr rechtskräftig) steuert in Kap. 11.3. die Windenergienutzung. Die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Leipzig-Westsachsen ist im Dezember 2021 in Kraft getreten. Für das Gebiet des ehemaligen Landkreises Döbeln gilt jedoch der Plan von 2008 bis zum In-Kraft-Treten des Regionalplanes Region Chemnitz fort.
  • Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge (rechtskräftig seit Juli 2008)
  • Regionalplan Südwestsachsen (rechtskräftig seit Juli 2008)
    • Die Steuerung der Windenergie (Kapitel 2.5) wurde durch Urteil des OVG Bautzen vom 19. Juni 2012 (bestätigt durch BVerwG mit Urteil vom 23. Oktober 2012) aufgehoben.
  • Neuaufstellung Regionalplan Region Chemnitz mit Beschluss vom 12. November 2008
    • Die Fortschreibung der Plansätze zur Steuerung der Nutzung der Windenergie wurden von der Gesamtfortschreibung des Regionalplanes abgekoppelt und werden seit November 2020 in einem eigenständigen Verfahren fortgeschrieben.

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien

4. Planung und Genehmigung

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die unteren Immissionsschutzbehörden, die bei den Landratsämtern bzw. den Kreisfreien Städten angesiedelt sind (§ 2 Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz – AGImSchG).

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Handlungsanleitung

Die Antragstellung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist seit dem 1. März 2020 nur noch mittels Elektronischer immissionsschutzrechtlicher Antragstellung (ELiA) möglich. Für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist der Leitfaden für Antragssteller - Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu beachten.

Handlungsempfehlung

Die Handlungsempfehlung zeigt, welche gesetzlichen Vorschriften und sonstigen Rahmenbedingungen bei der Zulassung von Windenergieanlagen in Sachsen zu berücksichtigen sind. Sie dient der zuständigen Behörde und den Gemeinden als Hilfestellung für den Entscheidungsprozess im Genehmigungsverfahren und bietet auch potenziellen Investoren einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Freistaat Sachsen.

*heute Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

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Windkrafterlass 2015

Der Erlass ermöglicht eine landeseinheitlich vergleichbare Ausübung des planerischen Gestaltungsspielraums der Regionalen Planungsverbände bei der Festsetzung von Abständen zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten. Adressaten sind die vier Regionalen Planungsverbände als Träger der Regionalplanung.

5. Windenergie und Naturschutz

Leitfaden Vogelschutz an Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen 

Der fortgeschriebene Leitfaden (LVW II) für den Vogelschutz an Windenergieanlagen (WEA) hat zum Ziel, den sächsischen Genehmigungsbehörden einheitliche Maßstäbe für die Bewertung der artenschutzrechtlichen Störungs-, Verletzungs- und Tötungsrisiken bei der Errichtung und beim Betrieb von WEA an die Hand zu geben, den Vollzug der artenschutzrechtlichen Regelung klarer zu gestalten und zur Rechtssicherheit der behördlichen Entscheidungen beizutragen. Er bezieht sich allein auf Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigen sind.

Gegenüber der ersten Fassung vom 1. Dezember 2021 wurden Anpassungen an das novellierte BNatSchG vorgenommen, so z. B. hinsichtlich der Artenlisten und Schutzmaßnahmen.

Auch der neue Leitfaden ist für die Behörden im Freistaat Sachsen verbindlich.

Arbeitshilfen Artenschutz Windenergie

Vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft werden weitere Hinweise auf wichtige Fachgrundlagen zum Thema Artenschutz und Windenergie, z.B. zum Fledermausschutz, erarbeitet. Die Hinweise sollen dazu beitragen, dass die Belange des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren von Windenergieanlagen in fachlich angemessener Weise und rechtssicher berücksichtigt werden und zugleich auch der Ausbau der Windenergie möglichst konfliktfrei realisiert werden.

6. Windenergie im Wald

Laut LEP 2013 soll die Nutzung von Waldgebieten grundsätzlich vermieden werden. Dies gilt insbesondere für Waldflächen mit Schutzstatus nach Naturschutzrecht und mit ausgewählten Waldfunktionen.

Laut Koalitionsvertrag 2019-2024 sollen Windenergieanlagen im Wald ausgeschlossen werden (siehe Kapitel 1).

Daten zu Flächen für Windenergie im Wald

In Sachsen besteht seit Anfang 2023 die Möglichkeit, Windenergieanlagen unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten zu errichten. Mit dieser Flexibilisierungsoption ist nach dem Landesplanungsgesetz (SächsLPIG) die Windenergienutzung auch im Wald nicht mehr ausgeschlossen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst hat im Rahmen der Waldfunktionenkartierung alle Waldflächen erfasst und bewertet. Die bereitgestellten GIS-Daten können von allen Interessierten über diese Datenplattform abgerufen werden.

7. Windenergie und Beteiligung

Im Oktober 2021 hat die Dialog- und Servicestelle Erneuerbare Energien (DSS EE) bei der Sächsischen Energieagentur (SAENA) ihr Arbeit aufgenommen. Sie wird zukünftig Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen zur Energiewende und zu Erneuerbaren Energien informieren, beraten und bei der Lösung von Konflikten unterstützen. Ziel ist es, das Verständnis für die Energiewende und den damit verbundenen Zubau an Erneuerbaren Energien Anlagen vor Ort zu erhöhen.

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat im November 2021 eine Informationskampagne "Energieland Sachsen. Gemeinsam erneuern" initiiert. Schwerpunkt der Kampagne ist es, über den Umbau der Energieversorgung und den dafür notwendigen Zubau an Erneuerbaren Energien Anlagen sowie den damit verbundenen Chancen zu informieren.

8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen

Die Sächsische Energieagentur (SAENA) unterstützt die Landesregierung bei der praktischen Umsetzung ihrer Energiepolitik. Die SAENA informiert Sachsens Bürger, Unternehmen, Kommunen, Schulen und Kirchen u. a. zum Thema Erneuerbare Energien.

Der Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen wurde im Februar 2022 gegründet und fungiert als sächsischer Berufsverband aller Sparten der Erneuerbaren und stellt ein Bindeglied in die Bundespolitik für das Land dar. Dabei werden unter anderem die Planung, die Erzeugung und die Nutzung von Anlagen behandelt.

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Weitere Akteure

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Kommunale Spitzenverbände

9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger

Die Sächsische Aufbaubank finanziert u. a. investive Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

10. Bildung und Forschung

In Sachsen gibt es derzeit sechs Bachelor-, acht Master- und drei duale Studiengänge sowie einen Diplomstudiengang im Bereich erneuerbare Energien (Stand 2023).

Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.

11. Windenergiestatistik

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land

  • 2016: 1.183 MW, davon 50 MW im Wald
  • 2017: 1.203 MW, davon 50 MW im Wald
  • 2018: 1.212 MW, davon 50 MW im Wald
  • 2019: 1.282 MW, davon 50 MW im Wald
  • 2020: 1.284 MW, davon 50 MW im Wald
  • 2021: 1.268 MW, davon 50 MW im Wald

Quellen: energie.sachsen.de (2016-2018); MaStR (ab 2019); WEA im Wald: eigene Erhebung

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Anzahl der Windenergieanlagen an Land

  • 2016: 921 Anlagen, davon 29 im Wald
  • 2017: 923 Anlagen, davon 29 im Wald
  • 2018: 933 Anlagen, davon 29 im Wald
  • 2019: 891 Anlagen, davon 29 im Wald
  • 2020: 884 Anlagen, davon 29 im Wald
  • 2021: 872 Anlagen, davon 25 im Wald

Quellen: energie.sachsen.de (2016-2018); MaStR (ab 2019); WEA im Wald: eigene Erhebung

Auf windguard.de werden auch Halbjahreszahlen veröffentlicht.

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Weitere Daten

12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt

Fakten zur Windbranche

Bruttobeschäftigung Windenergie: 6.170 (Stand 2016)

13. Weitere Informationen

 

Letzte Aktualisierung: April 2023