Sachsen-Anhalt (ST)

Sachsen-Anhalt hat eine Fläche von 20.459 km² und eine Einwohnerdichte von 107 Einwohnern pro km². Die Gesamteinwohnerzahl liegt bei 2.180.684.

Die amtierende Landesregierung setzt sich seit 09/2021 aus CDU, SPD und FDP zusammen. Seit dem Jahr 2011 ist Herr Dr. Reiner Haseloff (CDU) Ministerpräsident.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 im Durchschnitt bei 28.729 €.

Der rechnerische Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich 2020 auf 60,2 Prozent, die forstwirtschaftliche Fläche auf rund 22,4 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2021

1. Energiepolitische Programmatik

Koalitionsvertrag (2021-2026)

Auszug windenergierelevanter Passagen

Kapitel „Umwelt und Klimaschutz stärken und Mobilität sichern“

Energie pro Klima - Sachsen-Anhalts Vorreiterrolle stärken

[...] "Erneuerbare Energien müssen zur Bürgerenergie weiterentwickelt werden. Vor Ort erzeugter Strom muss für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort kostengünstiger zur Verfügung stehen, um die Akzeptanz gegenüber [...] Windkraft zu steigern."

[...] "Der Anteil an erneuerbaren Energien reicht derzeit nicht aus, um die CO2-Reduktionsziele zu erreichen. Ein stärkerer Ausbau der erneuerbaren Energien ist daher erforderlich. Der Zuwachs an erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen muss zwingend mehr Wertschöpfung in Sachsen-Anhalt generieren. Die Beteiligung der Bevölkerung am Ertrag dieser Anlagen soll verbessert werden.

Wir wollen Projekte unterstützen, bei denen die örtliche Bevölkerung direkt von einem Ausbau an erneuerbaren Energien profitiert. Um die Akzeptanz für die Anlagen der erneuerbaren Energien zu erhöhen, werden wir Anreize für Bürgerenergie schaffen. Damit erhöhen wir auch die regionale Wertschöpfung und schaffen Transparenz bei der Errichtung und Planung von Anlagen."

Unser Energiekonzept für die Zukunft - nachhaltig zum Schutze unserer Umwelt und unserer Ressourcen

"Im Zuge der Umsetzung von Projekten erneuerbarer Energien kommt der Landesplanung und der Regionalplanung aufgrund der Raumbedeutsamkeit von Windenergieanlagen und des Flächenbedarfs von PV-Freiflächen eine besondere Bedeutung zu. Der geplante Umbau der Wirtschaft zur Erreichung der Klimaziele würde eine deutliche Ausweitung der Flächennutzung für den Ausbau der regenerativen Energien erfordern. Die Gesellschaft wird für die Erreichung der Klimaziele Kompromisse bei der Flächennutzung eingehen müssen. Wir unterstützen diesbezüglich Projekte, bei denen die örtliche Bevölkerung direkt von einem Ausbau von Windkraftanlagen profitiert.

Aufgrund des notwendigen zeitnahen und deutlichen Ausbaus der erneuerbaren Energien, werden wir die bereits im Jahr 2015 im Landesentwicklungsgesetz formulierten Grundzüge und Zielstellungen dahingehen anpassen, dass die Bereitstellung ausreichender Flächen auf der Ebene der Regionalplanung zusammen mit den Kommunen mit geeigneten Maßnahmen vor einer Fertigstellung des nächsten Landesentwicklungsplanes umgesetzt werden."

[...] "Die Genehmigungsprozesse für die Errichtung neuer erneuerbare Energieerzeugungsanlagen, insbesondere Wind- und PV-Anlagen müssen verschlankt und beschleunigt werden. Initiativen und Gesetzesvorhaben des Bundes werden wir aktiv begleiten. Die Landesbauordnung wird hinsichtlich der bestehenden Abstandsregelungen und Baulasten für Windkraftanlagen dem Ziel des Ausbaupfades der erneuerbaren Energien gerecht werden. "

Energiespeicher - Erfolgsgarant für eine funktionierende Energiewende

[...] " Bei jedem gewerblichen Neubau von Windkraft- und PV-Anlagen muss auch die Gemeinschaft vor Ort profitieren, denen entsprechende Belastungen zugemutet werden. Deshalb sollen die Kommunen eine angemessene laufende Abgabe erhalten. Dazu sind die Voraussetzungen (Änderungen Kommunalverfassungsgesetz und so weiter) zu schaffen. Zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden werden wir die Nutzung der erneuerbaren Energien auf Brach- und Konversionsflächen sowie stillgelegten Deponien Vorrang einräumen. Sie haben Priorität vor der Ausweisung neuer Vorranggebiete. Sie sollen einen weitestmöglichen Abstand zu Wohnbebauungen haben."

[...] "Für die erforderliche effiziente Umsetzung der Energie- und Klimawende werden wir die planungsrechtlichen Voraussetzungen derart schaffen, dass mittels Beschleunigungsverfahren und Landeskoordinierungen derzeit entgegenstehende Planungshindernisse ausgeräumt werden. Analog der Investitionsbeschleunigung wird die Planungsbeschleunigung forciert."

Kommunale Akzeptanz der Energiewende

"Der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien steht im engen Zusammenhang mit der Akzeptanz vor Ort. Daher wollen wir ein stärkeres Mitspracherecht der Kommunen bei der Schaffung von Planungsvoraussetzungen."

Kapitel "Stabile und nachhaltige Landesentwicklung"

[...] "Wir brauchen ausreichend Flächen für erneuerbare Energien und wollen die Modernisierung vorhandener Windkraftanlagen (Repowering) in Vorranggebieten konsequent umsetzen. Dabei werden wir an die Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgrupp (IMAG) "Repowering" anknüpfen. Zudem müssen die jeweiligen Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einen direkten Mehrwert von der Errichtung von Windkraftanlagen haben."

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Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt

Das Landesentwicklungsgesetz trat am 23. April 2015 in Kraft und wurde 2017 zuletzt angepasst. Es legt in § 4 fest, dass Festlegungen für Gebiete zur Nutzung der Windenergie als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten sowie solche für das Repowering in den Regionalen Entwicklungsplänen getroffen werden. Die Regionalen Planungsgemeinschaften können auf Antrag von Gemeinden Festlegungen von Vorranggebieten anpassen oder neu ausweisen.

Die im Gesetz enthaltenen Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung sehen vor, dass die Entwicklung der Windenergie durch die Erneuerung und Leistungssteigerung (Repowering) bestehender Anlagen eine Konzentration von Windenergieanlagen stattfindet. Dafür soll jede neu errichtete Anlage mindestens zwei Altanlagen ersetzen, die sich im Einzugsgebiet der Neuen befindenden oder eine Altanlage, die sich "außerhalb eines Vorrang- oder Eignungsgebietes" befindet.

Gemäß Koalitionsvertrag 2021-2026 (Z 2766) sollen die Grundzüge und Zielstellungen dahingehend angepasst werden, dass u.a. die Bereitstellung ausreichender Flächen auf der Ebene der Regionalplanung zusammen mit den Kommunen mit geeigneten Maßnahmen vor einer Fertigstellung des nächsten Landesentwicklungsplans umgesetzt werden.

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Potenzialabschätzung für die Windenergie

Bis 2030: 6,5 Gigawatt installierte Leistung

Die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften haben jeweils für ihren Planungsraum Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten und Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt, mit einer Gesamtfläche von ca. 22.115 ha.

2. Fachliche Grundlagen

Klima- und Energiekonzept Sachsen-Anhalt (KEK)

Im Februar 2019 hat das Kabinett das Klima- und Energiekonzept des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Erstmals wir im Land ein Ansatz verfolgt, bei dem der Klimaschutz und die Energiewende gemeinsam zur Einsparung von Treibhausgasemissionen betrachtet werden. Das Klima- und Energiekonzept von Sachsen-Anhalt steht auf einer breiten gesellschaftlichen Basis. In den Entstehungsprozess wurden Verbände, Kammern, Hochschulen, kommunale Spitzenverbände und die Öffentlichkeit umfassend eingebunden. Mit dem KEK sollen Maßnahmen aufgezeigt werden, deren Umsetzung zur Erreichung des Klimaschutzziels des Landes beitragen. So soll unter anderem der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix bis zum Jahr 2050 auf 100 Prozent gesteigert werden.

Die Reduzierung der CO2-Äquivalente um 31,3 Millionen Tonnen, wie im Koalitionsvertrag von 2016-2021 festgelegt und im KEK verankert, wurde nach Aussage des Umweltministeriums im Jahr 2020 erreicht. Neben dem langfristigen Ziel des Bundes, die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, wurde im aktuellen Koalitionsvertrag 2021 eine weitere Reduzierung für Sachsen-Anhalt um 5,65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis zum Jahr 2026 vereinbart. Derzeit wird ein Monitoringprozess zum Klima- und Energiekonzept etabliert und erfolgt vorwiegend als maßnahmenbezogenes Monitoring. Mit dem veröffentlichten Monitoringbericht wird die Entwicklung der Klimaschutzaktivitäten in Sachsen-Anhalt für 2020 fortgeschrieben.

* ehemaliges Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

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Repowering

Zur Umsetzung der bereits im vergangenen Koalitionsvertrag 2016-2021 getroffenen Vereinbarungen, Repoweringpotenziale zu nutzen und ein vollständiges Repowering zu erreichen, wurde 2016 von der Landesregierung eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG Repowering) einberufen.

Im Abschlussbericht der IMAG (November 2018) werden verschiedene Ausbaupfade für Repowering von Windenergieanlagen auf der Grundlage von theoretischen Annahmen aufgezeigt und welche Auswirkungen dies auf das Land und seine Bevölkerung haben könnte. Aufgrund des Flächenbedarfs und sich verändernden Vorgaben hinsichtlich der Errichtung von Anlagen soll dieser Bericht die Bedeutung und Möglichkeiten von Repowering in den Fokus rücken.

An dieser Arbeit soll laut Koalitionsvertrag 2021-2026 (Z 4842) in der laufenden Legislaturperiode angeknüpft werden (siehe Kapitel 1).

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Übersicht zur Windenergie in Sachsen-Anhalt im Energieatlas

3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen

siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)

3.1 Landesebene

Landesministerien

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt - Leipziger Straße 58 - 39112 Magdeburg

Das Ministerium besitzt fünf Abteilungen. Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit sind in Abteilung 3 verortet.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt - Turmschanzenstraße 30 - 39114 Magdeburg

Das Ministerium ist die oberste Landesentwicklungsbehörde in Sachsen-Anhalt.

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Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt

Kapitel 3.4 Energie

Grundsatz 77: "Die Regionalen Planungsgemeinschaften sollen im Rahmen ihrer Koordinierungsaufgaben unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten unterstützen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in Form von Windenergie und zunehmend von Biomasse, Biogas, Solarenergie, Wasserkraft und Geothermie am Energieverbrauch entsprechend dem Klimaschutzprogramm und dem Energiekonzept des Landes ausgebaut werden kann."

Ziel 108: „Die Errichtung von Windkraftanlagen ist wegen ihrer vielfältigen Auswirkungen räumlich zu steuern.“

Ziel 109: „In den Regionalen Entwicklungsplänen sind die räumlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Windenergie zu sichern. Dabei ist zur räumlichen Konzentration eine abschließende flächendeckende Planung vorzulegen.“

Ziel 110: „Für die Nutzung der Windenergie sind geeignete Gebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen raumordnerisch zu sichern. Dazu sind Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten festzulegen.“

Grundsatz 82: „Darüber hinaus können Eignungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt werden.“

Ziel 111: „Bei der Festlegung von Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten sowie von Eignungsgebieten für die Nutzung von Windenergie ist insbesondere die Wirkung von Windkraftanlagen auf

1. Ortsbild, Stadtsilhouette, großräumige Sichtachsen und Landschaftsbild,

2. Siedlungen und kommunale Planungsabsichten,

3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter,

4. räumliche Wirtschafts-, Tourismus- und Erholungsfunktionen sowie

5. Naturhaushalt und naturräumliche Gegebenheiten

in der Abwägung zu berücksichtigen.“

Ziel 112: „Bei der Festlegung von Vorranggebieten bzw. Eignungsgebieten für die Nutzung von Windenergie sind vorhandene Konversionsflächen und Industriebrachen vorrangig zu prüfen.“

Ziel 113: „Repowering ist nur in Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten sowie in Eignungsgebieten für die Nutzung von Windenergie zulässig. Raumordnerisches Ziel ist dabei eine Verbesserung des Landschaftsbildes und eine Verminderung von belastenden Wirkungen.“

Grundsatz 83: „Für zulässigerweise außerhalb von Vorranggebieten mit der Wirkung eines Eignungsgebietes und Eignungsgebieten errichtete Windkraftanlagen (Altanlagen), für die nach den Vorschriften des EEG ein Repowering angestrebt wird, können die Gemeinden einen Antrag auf Festlegung eines Vorranggebietes mit der Wirkung eines Eignungsgebietes oder eines Eignungsgebietes bei der zuständigen Regionalen Planungsgemeinschaft stellen. Voraussetzung dafür ist eine wesentliche Verringerung der Anzahl der Altanlagen um mindestens die Hälfte der Standorte sowie eine verbindliche Vereinbarung des Rückbaus aller zu ersetzenden Windkraftanlagen mit einer festgelegten Übergangszeit, spätestens bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlagen; dabei sind bereits stillgelegte Anlagen nicht mit einzubeziehen.“

Ziel 114: „Die Regionale Planungsgemeinschaft hat in einem Verfahren zur Änderung des Regionalen Entwicklungsplans auf der Grundlage des Antrages der Gemeinde zu prüfen, ob die Festlegung eines Vorranggebietes mit der Wirkung eines Eignungsgebietes oder eines Eignungsgebietes den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung in der Planungsregion entspricht.“

Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 wird die Erarbeitung eines neuen Landesentwicklungsplanes aufgrund der Notwenigkeit zeitnah angestrebt.

3.2 Regionalebene

Planungsträger

Planungsträger sind die regionalen Planungsgemeinschaften für die Planungsregionen Altmark, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle, Harz und Magdeburg (§ 17 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LPlG)). Die Landkreise als Träger der Regionalplanung über die Aufgaben der Regionalplanung in regionalen Planungsgemeinschaften als Zweckverbände aus.

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Instrumente der Regionalplanung

Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebiete

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Regionale Entwicklungspläne

In Sachen-Anhalt gibt es in fünf Planungsregionen Regionalpläne.

Regionale Planungsgemeinschaft Altmark

  • Regionaler Entwicklungsplan Altmark 2005 (in Kraft seit 14. Februar 2005)
  • Die 2. Änderung der Ergänzung des REP um den sachlichen Teilplan „Wind“ wurde am 29. November 2017 von der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark beschlossen (Beschluss Nr. 23/2017). Die Genehmigung durch das zuständige Ministerium für Landesplanung und Verkehr erfolgte am 4. September 2018 und die Bekanntmachung am 26. September 2018, womit der Teilplan rechtskräftig wurde.
  • Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark hat auf ihrer 80. Sitzung am 12. Juni 2019 den 1. Entwurf der Änderung und Ergänzung des REP Altmark 2005 zur Anpassung an die Ziele des LEP 2010 LSA beschlossen. Der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und den Personen des Privatrechts wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme (Frist 31. Januar 2020) zum o. g. 1. Entwurf sowie zu seiner Begründung und zu dem Umweltbericht gegeben, § 9 ROG, § 7 Abs- 5 LEntwG LSA.

Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg

Regionale Planungsgemeinschaft Halle

Regionale Planungsgemeinschaft Harz

  • Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (in Kraft seit 23. Mai 2009)
  • Die Regionalversammlung hat am 27. November 2015 den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes um den Sachlichen Teilplan „Erneuerbare Energien-Windenergienutzung“ gefasst und das Verfahren eingeleitet. Die Regionalversammlung hat einen Kriterienkatalog-Wind beschlossen, der die Grundlage für die Erarbeitung des Teilplans bildet (Beschlüsse vom 13. November 2018 und 26. Juni 2019). 
  • Weitere Informationen (Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg 2. Entwurf (Beschluss RV 07/2020 am 29. September 2020))

Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg

4. Planung und Genehmigung

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen nach BImSchG in Sachsen-Anhalt sind ausschließlich die Landkreise.

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Erlasse

Kein Windenergieerlass bekannt

5. Windenergie und Naturschutz

Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen

Das Ziel des Leitfadens Artenschutz an Windenergieanlagen, der unter Beteiligung der Windenergiebranche und der Naturschutzverbände erstellt wurde, ist es, für die Genehmigungsbehörden und die Betreiber Rechtssicherheit zu schaffen, Verluste von Tierarten an Windenergieanlagen zu verringern sowie die Artenschutzregelungen EU-rechtskonform umzusetzen. Für die Genehmigungsbehörde soll mit der Zielsetzung, Konflikte aufzulösen, ein einheitliches Vorgehen geregelt werden.

Artenhilfsprogramm Rotmilan

In dem Artenhilfsprogramm werden die aktuelle Verbreitung und Bestandssituation des Rotmilans im Land und die besondere Bedeutung Sachsen-Anhalts bei Schutz des Rotmilans dargestellt, die Gefährdungsursachen wie u.a. die Windenergie analysiert und Empfehlungen für den Schutz des Greifvogels in Sachsen-Anhalt gegeben. 2021/2022 erfolgt eine landesweite Neuerfassung der Rotmilanbrutpaare im Sinne einer Folgekartierung zum Artenhilfsprogramm.

6. Windenergie im Wald

In Sachsen-Anhalt ist die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen nicht zulässig (§ 8 Abs. 1 Satz 3 Landeswaldgesetz).

7. Windenergie und Beteiligung

Eine direkte Beteiligung der Bevölkerung an Windenergievorhaben soll nach dem Koalitionsvertrag 2021-2026 in der laufenden Legislaturperiode gefördert werden (siehe Kapitel 1).

8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen

Vor dem Hintergrund eines landesspezifischen Beitrags zur „Energiewende“ hat Sachsen-Anhalt im Dezember 2012 auf der Basis des Koalitionsvertrages 2011-2016 dieLandesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA)gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist das Land Sachsen-Anhalt. Zum Aufgabenspektrum der LENA gehören Schwerpunkte wie die Information, Motivation, Kommunikation, Orientierungsberatung, Netzwerkarbeit und Aus-, Fort- und Weiterbildung rund um die Themen Energieeffizienz, Energieeinsparung, nachhaltige Energieversorgung und Ressourcenschonung. Die produktneutralen und anbieterunabhängigen Tätigkeiten richten sich an die Wirtschaft, den öffentlichen Sektor und die privaten Verbraucher. Die Gesellschaft betreibt zudem mit dem "Energieatlas Sachsen-Anhalt" eine umfassende Onlinepräsenz mit verschiedenen Beratungsangeboten, Förderungen und Projekten im Land. Darüber hinaus sind hier Zahöen, Daten und Fakten zur Energiewende und Klimaschutzaktivitäten zu finden.

Die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Sachsen-Anhalts. Als Dienstleister im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes vermarktet sie den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt.

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Weitere Akteure

Der Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt e.V. (LEE) ist der Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Sachsen-Anhalt. Er fungiert als Interessenvertretung der Bereiche Windenergie, Solarenergie, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft, Kraft-Wärme-Kopplung und Energieeffizienz. Der LEE vertritt die Interessen der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

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Kommunale Spitzenverbände

Das „Kommunales-Sachsen-Anhalt ist die gemeinsame Informationsplattform des Städte- und Gemeindebunds Sachsen-Anhalt und des Landkreistags Sachsen-Anhalt.

9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale (IB)

Als zentrale Fördereinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt arbeitet die IB bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Förderinstituten des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft zusammen. Heute ist die IB für über 40 aktuelle Förderprogramme verantwortlich, betreut darüber hinaus 100 weitere Programme und rund 35 fördernahe Dienstleistungen und soll gemäß aktuellem Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode zur eigenständigen Förderbank umgestaltet werden. 

10. Bildung und Forschung

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit vier Bachelor- und vier Masterstudiengänge sowie zwei duale Studiengänge im Bereich Erneuerbare Energien (Stand: 2023).

Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.

Aktuelle Forschungsvorhaben werden unter dem Forschungsportal Sachsen-Anhalt aufgelistet.

11. Windenergiestatistik

Installierte elektrische Leistung Windenergie

  • 2016: 4.844 MW
  • 2017: 5.104 MW
  • 2018: 5.122 MW
  • 2019: 5.162 MW
  • 2020: 5.253 MW
  • 2021: 5.315 MW

Quellen: winddguard.de (2016-2018); MaStrR (2019); Länderbericht 2021 (2020)

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Anzahl der Windenergieanlagen

  • 2015: 2.690 Anlagen
  • 2016: 2.785 Anlagen
  • 2017: 2.858 Anlagen
  • 2018: 2.860 Anlagen
  • 2019: 2.854 Anlagen
  • 2020: 2.858 Anlagen
  • 2021: 2.853 Anlagen

Quellen:​​​​​​​ windguard.de (2016-2018); MaStR (2019); Länderbericht 2021 (2020)

Auf windguard.de werden auch Halbjahreszahlen veröffentlicht.

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Weitere Daten

12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt

 Fakten zur Windbranche

Anzahl der Arbeitsplätze: ca. 14.550 (Stand: 2016)
Es wird von einer Steigerung der Arbeitsplätze um ca. 12 Prozent gegenüber 2013 ausgegangen.

13. Weitere Informationen

Publikationen

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Tourismus

Der Windpark-Druiberg hat sich zum Ausflugsziel für Schulklassen, Studierenden, Unternehmen und Touristen entwickelt. Der Park informiert über Erneuerbare Energie, aber auch über die Flora und Fauna der Umgebung. Im Windpark befinden sich neben einem Spielplatz auch Aussichts- und Ruhepunkte, eine Teichlandschaft und ein Eventbereich.

Der Energielehrpfad Dobberkau vermittelt Wissen über den in direkter Nähe liegenden Windpark und die Nutzung von Biomasse, Solarenergie und Wasserkraft.

 

Letzte Aktualisierung: Februar 2022