Saarland (SL)

Das Saarland hat eine Fläche von 2.571 km² und eine Einwohnerdichte von 383 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Saarland 983.991 Einwohner.
Die amtierende Landesregierung setzt sich seit 2012 aus CDU und SPD zusammen. Diese wurde in der Landtagswahl 2017 wiedergewählt. Seit März 2018 ist Tobias Hans (CDU) Ministerpräsident.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 bei 34.157 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2020 auf 42,8 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 33,3 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2021
1. Energiepolitische Programmatik
Koalitionsvertrag (2017-2022)
Auszug windenergierelevanter Passagen
Energiewende gestalten
„Wir wollen den Energieverbrauch im Saarland deutlich reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien am saarländischen Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent erhöhen – als Basis für den weiteren Ausbau. Der Energiebeirat und seine Arbeitsgruppe zum Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützen die Landesregierung dabei beratend.“
„Besondere Bedeutung kommt der Rolle der Kommunen zu, die im Saarland über die Flächennutzungsplanung eine Steuerung der Festlegung geeigneter Flächen als Konzentrationsflächen für Windenergie vornehmen können. Wir wollen über eine qualifizierte Beratung und Begleitung die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen und werden daher prüfen, in welcher Weise und mit welchen Partnern wir diese wirksam umsetzen können.“
Transparenz und Beteiligung bei der Energiewende
„Zur Akzeptanz im Energiesektor gehören transparente Genehmigungsverfahren und die Beteiligung aller Betroffenen. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien setzen wir auf den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Verbänden. So wollen wir bei der künftigen Einbeziehung von Flächen im öffentlichen Besitz insbesondere die durch die Windenergieanlagen bzw. Windparks betroffenen Bürgerinnen und Bürger über das gesetzlich vorgesehene Verfahren hinaus früh in die Planungen einbinden und beteiligen.“
Waldbewirtschaftung im Saarland
„Wir wollen auf Flächen des Staatswaldes die besondere Schutzwürdigkeit historisch alter Waldstandorte mit den Zielen der Energiewende in einen Ausgleich bringen. Daher werden wir die rechtlichen Voraussetzungen (z. B. im saarländischen Waldgesetz) dafür schaffen, dass die im Landschaftsprogramm des Saarlandes dargestellten historisch alten Waldstandorte im Staatswald in besonderer Weise geschützt werden und an solchen Standorten die Errichtung von Windenergieanlagen nur zugelassen wird, wenn es sich um Standorte handelt, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können, also wenn es sich um besonders windhöffige Standorte handelt, die insbesondere gut erschlossen oder bereits vorbelastet sind.
Unabweisbare Rechtspositionen, die in laufenden Genehmigungsverfahren auf der Basis von Vertrauensschutz erlangt worden sind, werden gewahrt.
Über die bereits vertraglich gebundenen Flächen hinaus werden seit Jahresbeginn 2017 und auch weiterhin im Staatsforst keine weiteren Flächen mehr zur Verfügung gestellt.“
- CDU und SPD Landesverband Saar: Für die Zukunft unseres Landes. Solide wirtschaften – mutig gestalten – mehr investieren. Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode des Landtages des Saarlandes (2017 – 2022) (Stand 16.05.2017)
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Energiefahrplan 2030
Um den Beitrag des Saarlandes zu den aktuellen und zu erwartenden künftigen bundesweiten Zielen im Energiesektor definieren zu können, wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr der Energiefahrplan 2030 erarbeitet. Dieser wurde am 7. September 2021 im Ministerrat beschlossen. Der Energiefahrplan gliedert sich in die beiden Achsen "Energieeffizienz" sowie "Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor" mit Schwerpunkt auf Wind und PV.
Der Beitrag des Saarlandes zum Klimaschutz und zur Energiewende stellt sich auf der Grundlage des Energiefahrplans und den darin aufgeführten Maßnahmen bis 2030 wie folgt dar:
- CO2-Reduktion durch die Annahme der Achse "Energieeffizienz" des Energiefahrplan um bis zu 500.000 Tonnen bis 2030 sowie
- eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf mindestens 40 % bezogen auf den Stromverbrauch.
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland (2021): Energiefahrplan 2030 für den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung
2. Fachliche Grundlagen
Energiebeirat
Dem saarländischen Energiebeirat gehören Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und der Energiewirtschaft, von Verbänden, Kammern, Gewerkschaften und Wissenschaften an. Aufgabe des Gremiums ist es, das fachliche Know-how zu bündeln, um für die Zukunft des Industrielandes Saarland eine energiepolitische Strategie zu entwickeln. Der Beirat berät die Landesregierung, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Energiewende auf regionaler Ebene. Zur Vorbereitung der Plenar-Sitzungen liefern vier Fach-Arbeitsgruppen ("Energieeffizienz", "Ausbau Erneuerbarer Energien und Speicher", "Energienetze", sowie " Kraftwerksstandort Saar") inhaltlich und mittels Ergebnispapieren zu.
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Studie zum Energiefahrplan 2030 - Bereich Erneuerbare Energien
Der Endbericht im Bereich der erneuerbaren Energien zum "Energiefahrplan 2030" folgt auf Potentialermittlungen aus den Jahren 2011 und 2019 zum Ausbau von Windenergie, Photovoltaik und Solarthermie. Darin werden eine Gesamtprognose, minimale und maximale Ausbaukorridoren sowie realistische Ausbauziele für die Jahre 2025 und 2030 formuliert.
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Endbericht - Energiefahrplan 2030 - Bereich Erneuerbare Energien
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Viewer „Windpotenziale im Saarland“
Das Webtool zeigt Windpotenziale und Windenergieanlagen im Saarland.
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Leitfaden „Windenergie im Saarland“
Der Leitfaden enthält Informationen zu planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, der Rolle der Kommunen, den Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und weitere nützliche Hinweise rund um die Planung von Windenergieanlagen im Saarland.
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Windenergie im Saarland – Ein Leitfaden für die Umsetzung von Projekten (2012)
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Kurzfassung des überarbeiteten Endberichtes zur Windpotenzialstudie Saarland
Mit Hilfe der Windpotenzialstudie soll der mögliche Anteil der Windenergie am Ausbaupotenzial der Erneuerbaren Energien im Saarland ermittelt werden. In dem Bericht sind außerdem Ausbauszenarien und Handlungsempfehlungen enthalten.
- AL-PRO GmbH & Co. KG - Planungsbüro für regenerative Energienutzung im Auftrag des Saarländischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr: Kurzfassung des überarbeiteten Endberichtes zur Windpotenzialstudie Saarland (08.04.2011)
- Anlage I: Pufferabstände um Ausschlussflächen der Windpotenzialstudie
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3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Landesministerien
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Franz-Josef-Röder-Straße 17 - 66119 Saarbrücken
Das Ministerium gliedert sich in sechs Abteilungen. Die Abteilung F ist für das Thema „Energie-, Dienstleistungs- und Industriepolitik“ zuständig.
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Keplerstraße 18 - 66117 Saarbrücken
Das Ministerium besteht aus fünf Abteilungen, die sich schwerpunktmäßig auf Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft und ländliche Räume beziehen.
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport - Franz-Josef-Röder-Straße 21 - 66119 Saarbrücken
Das Ministerium ist oberste Landesplanungsbehörde und unter anderem für kommunale Angelegenheiten zuständig.
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Landesentwicklungsplan (LEP)
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ koordiniert die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum und legt raumordnende Ziele für bestimmte Flächennutzungen sowie Standort- und Trassenbereiche fest.
- Ministerium für Umwelt Saarland*: Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ vom 13. Juli 2004
*nun Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“
Am 27. September 2011 trat die Verordnung über die 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ betreffend die Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie in Kraft.
Wichtigstes Ziel der Änderung des Landesentwicklungsplans ist, den Städten und Gemeinden hinsichtlich der Flächennutzung für die Errichtung von Windenergieanlagen einen größeren Spielraum einzuräumen, wie dies derzeit im rechtswirksamen Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt“, festgelegt ist. In diesem Zusammenhang soll die bislang wirksame Regelung eines „Ausschlusses der Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten für Windenergie“ aufgehoben werden. Mit der Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt „Umwelt“ - der Streichung der Ausschlusswirkung - ist eine über die derzeit im Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt“, hinausgehende raumordnende Vorranggebietsfestlegung für die Nutzung von Windenergie nicht vorgesehen.
3.2 Regionalebene
Im Saarland sind Regionalpläne entbehrlich, § 8 Abs. 1 S. 3 ROG.
Instrumente der Regionalplanung
- Vorranggebiete
4. Planung und Genehmigung
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (§ 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (ZVO-BimSchG-TEHG)).
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Aktuelle Genehmigungsverfahren
Aktuelle Sachstände und Lagepläne zu den laufenden Genehmigungsverfahren
Karte der genehmigten Windenergieanlagen
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Erlasse
- Einen Windenergieerlass gibt es nicht.
5. Windenergie und Naturschutz
Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland betreffend die besonders relevanten Artengruppen der Vögel und Fledermäuse
Der Leitfaden behandelt spezielle artenschutzrelevante Fragestellungen, insbesondere in Bezug auf Vögel und Fledermäuse. Weiterhin werden Empfehlungen abgeleitet, um sowohl der Nutzung der Windenergie als auch den Belangen des Naturschutzes Rechnung zu tragen.
- Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland (Frankfurt am Main) und Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland: Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland betreffend die besonders relevanten Artengruppen der Vögel und Fledermäuse (Juni 2013)
6. Windenergie im Wald
Infolge der Aufhebung der Ausschlusswirkung von Vorranggebieten durch Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt Umwelt (siehe Punkt 3.1), ist seit 2011 die Windenergieplanung im Saarland auch im Wald möglich.
Die ersten Windräder im Wald wurden 2013 errichtet.
Windenergieanlagen im Staatswald
Mit dem seit 16. Mai 2017 gültigen Koalitionsvertrag (siehe Punkt 1) werden für zukünftige Planungen im Staatswald deutliche Einschränkungen gemacht, um die „besondere Schutzwürdigkeit historisch alter Waldstandorte mit den Zielen der Energiewende in einen Ausgleich“ zu bringen. Dies wurde im saarländischen Waldgesetz in § 8 Abs. 2 LWaldG verankert. Damit stehen „auf Grundflächen, auf denen sich seit mindestens 1817 Wald [...] befindet (Historisch alter Wald) im Staatswald die Belange des Natur- und Bodenschutzes der Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen, in der Regel entgegen“. Die Errichtung neuer Windenergieanlagen an entsprechenden Standorten soll gemäß Koalitionsvertrag nur noch zugelassen werden, wenn es sich um besonders windhöffige Standorte handelt, die insbesondere gut erschlossen oder bereits vorbelastet sind. Konkretisiert wird dieses in § 28 Abs. 1 Nr. 6 LWaldG, wonach „im Historisch alten Wald [...] die Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen, unzulässig [ist], sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse für die Errichtung vorliegt. Ein überwiegendes öffentliches Interesse liegt vor, wenn am Errichtungsstandort in 150 Meter Höhe über dem Grund mindestens eine mittlere Windleistungsdichte von 321 W/m² gegeben ist und der Standort bereits erschlossen ist oder der Standort und die zur Erschließung des Standortes erforderlichen Flächen vorbelastet sind.“
Über die bereits vertraglich gebundenen Flächen hinaus stellt die Landesregierung seit Anfang 2017 im Staatsforst keine weiteren Flächen mehr für die Windenergienutzung zur Verfügung (siehe Punkt 1).
- Landeswaldgesetz Saarland v. 26.10.1977, zuletzt geändert durch Gesetz v. 13.02.2019, Amtsbl. I S. 324
7. Windenergie und Beteiligung
Die amtierende Landesregierung möchte zur Förderung der Akzeptanz der Windenergie Genehmigungsverfahren transparent gestalten und Betroffene beteiligen. Sie möchte beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Dialog mit Bürgern, Kommunen und Verbänden setzten und bei der künftigen Einbeziehung von Flächen im öffentlichen Besitz insbesondere die durch die Windenergieanlagen bzw. Windparks betroffenen Bürger über das gesetzlich vorgesehene Verfahren hinaus früh in die Planungen einbinden und beteiligen (vgl. Punkt 1).
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Leitfaden „Windenergie im Saarland“
Der Leitfaden enthält Informationen zu planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, der Rolle der Kommunen, den Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und weitere nützliche Hinweise rund um die Planung von Windenergieanlagen im Saarland.
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Windenergie im Saarland – Ein Leitfaden für die Umsetzung von Projekten (2012)
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
- Das Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffsysteme (IZES gGmbH) fördert Umwelt- und Klimaschutz u.a. durch beratende, begleitende und ausführende Tätigkeiten bei der Initiierung, Konzeption und Umsetzung von innovativen Maßnahmen zur rationellen Energienutzung und zur Nutzung erneuerbarer Energien (siehe auch Punkt 10).
- Ziel des Landesverbandes Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland (LEE RLP/SL) ist die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und die Dekarbonisierung des Wirtschaftssystems. Der LEE RLP/SL unterstützt den Prozess, möglichst bis 2030, spätestens jedoch bis 2040 den gesamten Energiebedarf zu 100 % mit Erneuerbaren vorrangig aus regionalen Quellen zu decken.
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Weitere Akteure
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Kommunale Spitzenverbände
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
Bildung
Im Saarland gibt es derzeit zwei Bachelor- und einen Masterstudiengang im Bereich erneuerbare Energien (Stand 2021).
Quelle: Studium erneuerbare Energien - Saarland
Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.
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Forschung
Am Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffsysteme (IZES gGmbH) wird auf dem Gebiet von Zukunftstechnologien und Zukunftsmärkten für Energie- und Stoffstromsysteme geforscht. Weiterhin gehört die Beratung bei der Konzeption und Umsetzung von innovativen Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu den Aufgabenschwerpunkten.
Die INNOWIND Forschungsgesellschaft mbH forscht und bearbeitet Projekte zu technischen Möglichkeiten rund um die Windenergie.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 305 MW, davon 86 MW im Wald
- 2017: 412 MW, davon 143 MW im Wald
- 2018: 472 MW, davon 191 MW im Wald
- 2019: 479 MW, davon 198 MW im Wald
- 2020: 501 MW, davon 223 MW im Wald
- 2021: 511 MW, davon 225 MW im Wald
Quelle: MaStR (2016-2019; 2021); Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (2020); WEA im Wald: eigene Erhebung
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Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 142 Anlagen, davon 30 im Wald
- 2017: 178 Anlagen, davon 49 im Wald
- 2018: 199 Anlagen, davon 65 im Wald
- 2019: 201 Anlagen, davon 67 im Wald
- 2020: 208 Anlagen, davon 75 im Wald
- 2021: 211 Anlagen, davon 76 im Wald
Quelle: MaStR (2016-2019; 2021); Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (2020) WEA im Wald: eigene Erhebung
Auf windguard.de werden auch Halbjahreszahlen veröffentlicht.
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Weitere Daten unter:
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Fakten zur Windbranche im Saarland
Bruttobeschäftigung Windenergie: 1.210 (Stand 2016)
13. Weitere Informationen
Informationsangebot auf Saarland.de
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Publikationen
- Bundesverband WindEnergie e.V.: Positionspapier BWE Regionalverband Saarland
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Tourismus
Windenergie-Lehrpfad Freisen
Der Windenergie - Lehrpfad führt über zwölf Stationen, an denen sich der Besucher umfassend zum Thema Windenergie informieren kann. Im „Windpark Saar“ stehen zurzeit 13 Anlagen in exponierter Lage auf der Freisener Höhe.