Niedersachsen (NI)

Niedersachsen hat eine Fläche von 47.710 km² und eine Einwohnerdichte von 168 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Land 8.027.031 Einwohner (Stand 2021).

Die Landesregierung setzt sich seit November 2022 aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Seit 2013 ist Stephan Weil (SPD) amtierender Ministerpräsident.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 bei 36.971,69 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2021 auf 57,0 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 21,6 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023

 

1. Energiepolitische Programmatik

Koalitionsvertrag (2022-2027) - Auszug windenergierelevanter Passagen

Präambel

Unabhängig und klimaneutral mit Sonne und Wind

„Wir werden schnellstens dafür sorgen, dass Niedersachsen unabhängig wird von Gas- und Ölimporten. Wir werden die erneuerbaren Energien in Niedersachsen massiv ausbauen und unseren Energiebedarf zu großen Teilen aus Wind-, Sonnen- und Bioenergie decken. Wir werden Niedersachsen als Erneuerbare-Energie-Land Nummer eins etablieren.

Bereits heute ist Niedersachsen Windland Nummer eins – jede fünfte Windkraftanlage Deutschlands steht in Niedersachsen. Aber wir können und müssen mehr tun: Wir wollen Niedersachsen mit einer Ausbauoffensive für Wind- und Solarenergie und auch dem Import von grünem Wasserstoff bis zum Jahr 2040 klimaneutral machen. Wir sind es unseren Kindern und Enkeln schuldig, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Niedersachsen hat beste Chancen, davon auch wirtschaftlich zu profitieren, denn wir verfügen über ausreichend windstarke Standorte, innovative Unternehmen und wir haben beste Voraussetzungen, die Drehscheibe des Imports und der Verteilung von grünem Wasserstoff zu werden.“

Energie, Klima

„Wir sorgen für die Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 75 Prozent bis 2030 und um mindestens 90 Prozent bis 2035, um im Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Dazu führen wir im Klimagesetz auch entsprechende jährliche Zwischenziele verbunden mit entsprechenden Klimaschutzmaßnahmen ein. Für uns gilt der Grundsatz Vermeidung vor Kompensation.

Um die Transformation hin zur Klimaneutralität zu beschreiten, müssen wir die Geschwindigkeit bei Planungs- und Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung sämtlicher Interessen erhöhen und einen Klimavorrang einführen.

Die klimaverträgliche Erzeugung von Strom und Wärme, Maßnahmen der energetischen Sanierung und Energieeffizienz sowie der dafür erforderliche Ausbau der Energieinfrastruktur liegen im überragenden öffentlichen Interesse. Diesen Vorrang werden wir rechtsverbindlich verankern.“

„Wir verpflichten uns, Niedersachsens Energiebedarf bis spätestens 2040 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. Im Jahr 2035 werden wir bereits 90 Prozent erreichen. Damit leisten wir unseren Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung. Dank seiner Küstenlage, der Hafeninfrastruktur sowie der Strom- und Gasnetze verfügt Niedersachsen über beste Voraussetzungen, diese Ziele zu erreichen.

Innerhalb des ersten Jahres der Koalition werden wir einen detaillierten Plan zu den Ausbau- und Importbedarfen sowie den Anforderungen an die Infrastruktur vorlegen, der einen nachvollziehbaren Pfad zum Erreichen der ambitionierten Ausbauziele der rot-grünen Koalition aufzeigen soll. Dabei treten wir in den intensiven Austausch mit Kommunen, Energieversorgern und Entwicklerinnen und Entwicklern. Darin enthalten sein wird eine Darstellung der Ausbauziele bis auf die Ebene der Regionalplanung.

Wir nutzen den rechtlichen Gestaltungsspielraum, um die für die Erreichung des Ausbaus der erneuerbaren Energien notwendigen Flächen zu mobilisieren. Dabei dürfen sich Arten- und Klimaschutz nicht im Wege stehen. Mithilfe von Artenhilfsprogrammen und einem regelmäßigen Monitoring windsensibler Vogel- und Fledermausarten sorgen wir für den Schutz von Tieren, die von Eingriffen in ihre Habitate betroffen sein könnten.

Für uns ist klar: Die Energiewende kann nur gelingen, wenn Genehmigungsverfahren vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. Mit Vertreterinnen und Vertretern aus Energiebranche, Naturschutz, Landwirtschaft und von den kommunalen Spitzenverbänden etablieren wir eine „Taskforce Energiewende“. Die beteiligten Behörden müssen personell gut ausgestattet sein. Wir bringen eine Fachkräfteinitiative für Energie- und Klimaberufe auf den Weg. Die „Servicestelle Erneuerbare Energien“ wollen wir stärken. Zur Schlichtung von Streitfragen in Planungs- und Genehmigungsverfahren unterstützen wir Mediation vor Ort.

Unser Ziel ist es, dass die Menschen vor Ort von der Energiewende profitieren – auch finanziell. Deshalb verpflichten wir Anlagenbetreiber dazu, Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern und lokale Energiegenossenschaften zu beteiligen.

Als Küstenland ist Niedersachsen Windland Nummer eins. Das wollen wir mit einer Wind-Offensive ausbauen. Wir werden in Niedersachsen so schnell wie möglich 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete rechtsverbindlich ausweisen. Die Ausweisung wird durch die Träger der Regionalplanung bis 2026 erfolgen.“

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Klimaschutzgesetz

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 9. Dezember 2020 das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) beschlossen. Das Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen für eine ehrgeizige und langfristig ausgerichtete Klimaschutzpolitik in Niedersachsen und legt gleichzeitig Anpassungsstrategien an die nicht mehr vermeidbaren, durch den Klimawandel hervorgerufenen Veränderungen fest.

Mit dem Klimagesetz wird das Thema Klimaschutz in der Landesverfassung verankert. Ziel ist, den landesweiten Energiebedarf bis zum Jahr 2040 komplett durch Erneuerbare Energien abzudecken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

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Niedersächsische Klimaschutzstrategie 2021

In der Klimaschutzstrategie werden für Niedersachsen konkretisierende Zwischenziele zum Erreichen der im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) festgesetzten Landesziele sowie Zielsetzungen für die einzelnen Sektoren festgelegt. Gleichzeitig wird ein Maßnahmenkatalog definiert, mit dem ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden soll.

2. Fachliche Grundlagen

Energieatlas

Im Energieatlas des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werden u. a. bestehende, genehmigte und beantragte Windenergieanlagen im Land Niedersachsen sowie Vorranggebiete für Windenergieanlagen kartografisch dargestellt.

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Energiewendebericht 2022

Der Energiewendebericht bietet einen Überblick zur Transformation der Energieversorgung in Niedersachsen. Er wird seit 2017 regelmäßig veröffentlicht und bildet insbesondere den Fortschritt beim Ausbau der Erneuerbaren Energieträger in Niedersachsen ab. Zudem beschreibt der Bericht Hintergründe, liefert Daten und gibt Informationen zum Stand des Umsetzungsprozesses. Ergänzt werden die amtlich erhobenen Energiekennzahlen durch aktuelle Prognosen.

Gutachten Energieszenarien 2050

Die Landesregierung hat in den Jahren 2015/2016 ein Gutachten „Szenarien zur Energieversorgung in Niedersachsen im Jahr 2050“ erstellen lassen. Hier wurden zwei Szenarien auf Grundlage eines Backcasting (Rückrechnung von einem definierten Ziel) erstellt:

  • Eines, das aufzeigt, wie das Energieversorgungssystem in allen Bereichen auf 100 Prozent Erneuerbare Energien umgestellt werden kann und
  • Eines, das mit einer konservativen Integration der erneuerbaren Energien rechnet und das Ziel erreicht, die Treibhausgasemissionen um 80 Prozent zu reduzieren.

* Das „Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz“ wurde in „Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz“ umbenannt.

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Analyse zum Repoweringpotenzial

Da für viele Windenergieanlagen bis 2025 die Förderung ausläuft, hat das Niedersächsische Umweltministerium eine Repoweringpotenzialanalyse beauftragt. In der Analyse werden die bestehenden Standorte auf die grundsätzliche Möglichkeiten zum Repowering untersucht. Außerdem werden mögliche Hemmnisse sowie die Wirtschaftlichkeit des Repowering und für die nicht-repoweringfähigen Altanlagen die Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs abgeschätzt.

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Windflächenpotenzialanalyse

Zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), nach dem das Land Niedersachsen 2,2 % der Landesfläche verbindlich für die Windenergienutzung auszuweisen hat, wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine umfassende landesweite Flächenpotenzialanalyse beauftragt. Diese dient als Grundlage, nach der das Landes-Flächenziel auf die Träger der Regionalplanung mittels eines Landesgesetzes heruntergebrochen werden soll. Die für die Träger der Regionalplanung zu definierenden Zielmarken (Teilflächenziele) werden nicht pauschal, sondern orientiert an den realistischen Potenzialen der Planungsregionen bestimmt.

3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen

siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)

3.1 Landesebene

Landesministerien

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Archivstraße 2 - 30169 Hannover

Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist in sechs Abteilungen untergliedert. Das Ministerium ist oberste Immissionsschutzbehörde sowie oberste Naturschutzbehörde. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist Fachbehörde für Naturschutz. Erneuerbare Energien sind in Abteilung 5 angesiedelt.

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung – Friedrichswall 1, 30159 Hannover

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung untergliedert sich in sechs Abteilungen.

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Calenberger Straße 2 - 30169 Hannover

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterteilt sich in vier Abteilungen. Abteilung 3 ist für die Raumordnung und Landesentwicklung zuständig. Das Ministerium ist die oberste Landesplanungsbehörde.

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Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP)

Die Neubekanntmachung der Verordnung über das LROP Niedersachsen ist am 6. Oktober 2017 in der Fassung vom 26. September 2017 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. Nr. 20/2017, S. 378) veröffentlicht worden. Die Änderungsverordnung vom 7. September 2022 ist am 17. September 2022 in Kraft getreten (Nds. GVBl. Nr. 29/2022, S. 521; berichtigt Nds. GVBl. Nr. 10/2023 S. 103). Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 25. Juli 2023 beschlossen, das LROP fortzuschreiben. Unter anderem sollen die in Abschnitt 4.2.1 enthaltenen Ausbauziele für die Windenergie an Land an die neuen Ausbauziele des WindBG angepasst werden.

3.2 Regionalebene

Planungsträger

Niedersachsen untergliedert sich in 38 Landkreise und acht kreisfreie Städte. Für die Aufstellung der Regionalpläne, die in Niedersachsen "Regionale Raumordnungsprogramme" (RROP) heißen, sind die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Region Hannover sowie der Zweckverband Großraum Braunschweig zuständig. Der Zweckverband Großraum Braunschweig umfasst die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

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Instrumente der Regionalplanung

  • Vorranggebiete Windenergienutzung ohne Ausschlusswirkung
  • Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung (Vorranggebiete mit der gleichzeitigen Wirkung von Eignungsgebieten gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 Raumordnungsgesetz) oder
  • Eignungsgebiete in Kombination mit Vorranggebieten
  • Windenergieerlass, Abschnitt 2.3

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Windenergieerlass

Für die Träger der Regionalplanung und der Bauleitplanung dient der Windenergieerlass als Orientierungshilfe zur Abwägung. (siehe Punkt 4)

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Arbeitshilfe zur Ausweisung von Windenergiegebieten in Raumordnungsprogrammen

Die Arbeitshilfe zur Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalen Raumordnungsprogrammen soll den Trägern der Regionalplanung die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung erleichtern. Die Arbeitshilfe soll regelmäßig aktualisiert werden.

4. Planung und Genehmigung

Zuständigkeiten

Die zuständigen Genehmigungsbehörden für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbstständigen Städte (§ 1 i.V.m. Nr. 8.1 a), Anlage 1 "Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten" - ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz)). Diese nehmen ebenfalls die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörden im übertragenen Wirkungskreis wahr.

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Windenergieerlass

Der Windenergieerlass soll dazu beitragen, den weiteren Ausbau der Windenergienutzung sowohl umwelt- und sozialverträglich als auch wirtschaftlich zu gestalten, das Konfliktpotenzial zu minimieren und den Rechtsrahmen aufzuzeigen. Der Erlass ist für die Immissionsschutz- und Bauaufsichtsbehörden, Naturschutzbehörden oder sonstige nachgeordnete Behörden bei der Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen verbindlich. Für die Träger der Regionalplanung und der Bauleitplanung dient der Windenergieerlass als Orientierungshilfe zur Abwägung.

Der bisherige Windenergieerlass von 2016 wurde in einem umfangreichen Dialog- und Beteiligungsprozess überarbeitet und dabei an die Landesziele nach Niedersächsischem Klimagesetz angepasst. Der aktuell gültige Windenergieerlass trat am 1. September 2021 mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt in Kraft.

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Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)

In Niedersachsen erfolgt die Antragstellung in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über das Online-Portal „ELiA“, einer plattformunabhängigen JAVA-Anwendung. Es besteht zudem die Möglichkeit eines rechtsverbindlichen elektronischen Antragversands. Das Programm wurde in Länderkooperation erstellt und wird stetig weiterentwickelt.

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LAI-Hinweise

Gemäß Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 21.1.2019 sind die LAI-Hinweise abweichend und in Ergänzung der Nummern 3.4.1.3 bis 3.4.1.6 der Anlage 1 des Bezugserlasses (Windenergieerlass) bei der Ausbreitungsrechnung und der Unsicherheitsbetrachtung der Schallprognosen und Abnahmemessungen bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen anzuwenden.

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Erlasse zur Durchführung von Zielabweichungsverfahren und Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz erläutert mit zwei Verwaltungsvorschriften vom 25. Juni 2024 Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG) und Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG).

In Verbindung mit § 6 Abs. 2 ROG und § 8 NROG werden Vorgaben zum Zielabweichungsverfahren erlassen, wobei auf das Einvernehmen mit betroffenen öffentlichen Stellen verwiesen wird.

Zudem wird die befristete Untersagung in Verbindung mit § 12 ROG und § 19 Abs. 2 NROG adressiert. Der Erlass betont hierbei das öffentliche Interesse, dem die erneuerbaren Energien dienen.

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Hinweise für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen

Die Servicestelle Erneuerbare Energien (SEE) hat basierend auf dem Windenergieerlass vom 20. Juli 2021 Hinweise für die Genehmigung von Windenergieanlagen veröffentlicht.

5. Windenergie und Naturschutz

Leitfaden „Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen“

Der Leitfaden konkretisiert die im Windenergieerlass dargestellten Anforderungen und Pflichten in Bezug auf den Artenschutz und ist von den Naturschutzbehörden verbindlich anzuwenden.

Derzeit wird der Leitfaden überarbeitet.

6. Windenergie im Wald

Die Inanspruchnahme von Wald für Windenergieanlagen soll sich insbesondere auf Flächen ausrichten, die mit technischen Einrichtungen oder Bauten vorbelastet sind (siehe LROP-VO vom 26. September 2017 [Nds. GVBl. S. 378]).

Vorbelastungen dieser Art finden sich − gemäß Begründung zur LROP-VO − regelmäßig im Bereich von

  • Industrie- und Gewerbeflächen und -brachen,
  • Bergbaufolgelandschaften (Halden, Zechengelände),
  • abgeschlossenen Deponieflächen sowie sonstigen anthropogenen Ablagerungen und Aufschüttungen,
  • erschöpften Rohstoffabbauflächen,
  • Kraftwerksgeländen, Großsilos, Raffinerien usw.,
  • aufgegebenen Gleisgruppen,
  • Altlastenstandorten,
  • Munitionsdepots, Munitionsabfüllanstalten, Bunkeranlagen und sonstigen Konversionsflächen,
  • sonstigen infrastrukturell genutzten Sonderstandorten (z. B. Teststrecken, großflächige Kreuzungsbauwerke).

Die Gebietskulisse richtet sich nach den Vorgaben des jeweils aktuellen LROP. Entsprechend der Abschlusserklärung des Runden Tisches vom 3. März 2020 werden Kriterien zur Nutzung der Windenergie im Wald bei der Überarbeitung des LROP (siehe Punkt 3.1) aufgenommen, die es ermöglichen den Wald als Potenzialfläche zu betrachten, auch wenn im Offenland noch Flächen zur Verfügung stehen.

7. Windenergie und Beteiligung

Im Rahmen des von der Landesregierung eingerichteten Runden Tisches Energiewende wurde ein breites Spektrum von gesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen an der Diskussion über die Energiepolitik des Landes beteiligt.

Durch den Runden Tisch wurde ein "Leitbild einer nachhaltigen Energie- und Klimaschutzpolitik" für Niedersachsen entwickelt, welches am 16.08.2016 durch die niedersächsische Landesregierung beschlossen wurde.

Die Erarbeitung des Windenergieerlasses und des Leitfadens zum Artenschutz erfolgte ebenfalls unter breiter Beteiligung in einem offenen und transparenten Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden, Verbänden und Vertretern der Windenergiebranche, Vertretern von Naturschutzverbänden und weiteren externen Akteuren. Die vielfältigen Akteure wirkten in einem eigens eingerichteten Dialogforum bei der Erarbeitung beratend mit; zudem erfolgte eine förmliche Verbändebeteiligung. Erlass und Leitfaden sollen künftig in gleichartiger Beteiligungsweise regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben werden.

In einem zweijährigen Gemeinschaftsprojekt „Wind und Natur – Integrative Genehmigungspraxis“ des LEE Niedersachsen | Bremen und dem NABU Landesverband Niedersachsen wurden von Oktober 2020 bis September 2022 „Genehmigungsverfahren fachlich und kommunikativ begleitend in den Blick genommen“. Mit dem Ziel Genehmigungsprozesse für Windenergieanlagen zu beschleunigen wurden strukturelle Hemmnisse herausgearbeitet und in den Handlungsempfehlungen „Konfliktarm zur Genehmigung“ unter anderem geeignete Mittel der Kommunikation oder Mediation zu deren Beseitigung aufgezeigt.

8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH ist eine Einrichtung des Landes Niedersachsen. Sie dient in den Bereichen Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien als Ansprechpartner für Kommunen, Fachverbände, lokale Energieagenturen und für weitere Akteure. Darüber hinaus führt die Klimaschutz-und Energieagentur seit dem 1. Januar 2016 den bisher von der Landesinitiative Energiespeicher und –systeme betreuten Aufgabenbereich „Speichersysteme und andere Flexibilitätsoptionen zur dezentralen Energieversorgung“ weiter. Themen der Windenergie sind grundsätzlich im Bereich Erneuerbare Energien und Energiesysteme angesiedelt.

Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz* hat 2016 die Gründung eines Netzwerks Bürgerenergiegesellschaften Niedersachsen initiiert. Mit diesem soll neben dem Informationsaustausch auch die Weiterentwicklung vor allem kleinerer (überwiegend ehrenamtlicher) Bürgerenergiegesellschaften und Energiegenossenschaften gefördert werden, da diese Potenziale im Rahmen der dezentralen Energieversorgung nicht ausreichend ausgeschöpft werden.

Der Oldenburger Energiecluster OLEC e. V.ist das größte technologieübergreifende Energienetzwerk im Nordwesten Deutschlands. Der Verein versteht sich als Dialogplattform für die Energiewende in Niedersachen.

* Das „Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz“ wurde in „Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz“ umbenannt.

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Weitere Akteure

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Kommunale Spitzenverbände

9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank ist der zentrale Ansprechpartner für alle relevanten Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes, des Landes und der Kommunen.

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

10. Bildung und Forschung

In Niedersachsen gibt es derzeit 16 Bachelor- und 15 Masterstudiengänge sowie einen Diplom und einen Dualen Studiengang im Bereich erneuerbare Energien. Außerdem werden vier berufsbegleitende Weiterbildungen / Fernstudiengänge in Niedersachsen angeboten (Stand 2023).

Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.

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Der Forschungsverbund Windenergie (FVWE) ist eine Länder und Institutionen übergreifende Forschungsallianz von ForWind - Zentrum für Windenergieforschung der Universitäten Oldenburg, Hannover und Bremen, des Fraunhofer IWES Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik Nordwest sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR).

ForWind, das Zentrum für Windenergieforschung der Universitäten Oldenburg, Hannover und Bremen, verbindet wissenschaftliches Know-how mit industrienaher Forschung. Auf dem Gebiet der Windenergieforschung bündelt ForWind die Kompetenzen der drei Universitäten und ist versierter Ansprechpartner für die Industrie.

Das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) mit Projektgruppen in Hamburg, Bremerhaven, Bremen, Oldenburg, Hannover und Bochum hat sich ganz der Windenergie verschrieben und beschäftigt sich mit den physikalischen und ingenieurswissenschaftlichen Aspekten der Windenergieerzeugung und –nutzung. Es fördert und betreibt international vernetzt anwendungsorientierte Forschung zum unmittelbaren Nutzen für die Wirtschaft und zum Vorteil für die Gesellschaft.

Die Forschungsplattform ProWind (Platform for Research On Windenergy) ist eine Kooperation zwischen der Universität Oldenburg und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zur Errichtung einer Forschungsplattform mit zwei Windenergieanlagen.

Das Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (EFZN)ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Technischen Universität Clausthal in Kooperation mit den Universitäten Braunschweig, Göttingen, Hannover und Oldenburg mit Sitz in Goslar. Es widmet sich Fragestellungen der gesamten Energiegewinnungs- und Energieverwertungskette, u.a. auch der Windenergieforschung. An der Technischen Universität Clausthal ist eine institutsübergreifende Arbeitsgruppe „Windenergie“ aktiv.

Am Deutschen Institut für Luft- und Raumfahrt (DLR) werden u. a. an den Standorten Brauschweig, Göttingen, Oldenburg und Oberpfaffenhofen Forschungsaktivitäten zur Windenergie durchgeführt. Neben der aerodynamischen Forschung für das Design von Rotorblättern forscht das DLR an der Schallentwicklung und den Windparkpotenzialen.

Der Forschungspark Windenergie Krummendeich ist ein gemeinsames Projekt des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie Partnern aus dem Forschungsverbund Windenergie (FVWE). Er befindet sich in Niedersachsen in Krummendeich und ist auf langfristige Forschung ausgelegt. Der Forschungspark beinhaltet zwei konventionelle Windenergieanlangen, eine kleinere experimentelle Anlage, meteorologische Messmasten und weitere Messtechnik.

11. Windenergiestatistik

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land

  • 2016: 9.229 MW, davon 6 MW im Wald
  • 2017: 10.435 MW, davon 6 MW im Wald
  • 2018: 11.080 MW, davon 17 MW im Wald
  • 2019: 11.160 MW, davon 17 MW im Wald
  • 2020: 11.272 MW, davon 17 MW im Wald
  • 2021: 11.656 MW, davon 17 MW im Wald
  • 2022: 12.059 MW, davon 17 MW im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2023): Entwicklung der Windenergie im Wald

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Anzahl der Windenergieanlagen an Land

  • 2016: 5.704 Anlagen, davon 3 im Wald
  • 2017: 6.041 Anlagen, davon 3 im Wald
  • 2018: 6.197 Analgen, davon 6 im Wald
  • 2019: 6.034 Anlagen, davon 6 im Wald
  • 2020: 6.044 Anlagen, davon 6 im Wald
  • 2021: 6.131 Anlagen, davon 6 im Wald
  • 2022: 6.178 Anlagen, davon 6 im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2023): Entwicklung der Windenergie im Wald

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Weitere Daten

12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt

Fakten zur Windbranche

Die Bruttobeschäftigung in der Windenergie (On- und Offshore) liegt bei 33 620 (Stand 2021).

Weitere Informationen

13. Weitere Informationen

Publikationen

 

Letzte Aktualisierung: September 2023