Mecklenburg-Vorpommern (MV)

Mecklenburg-Vorpommern hat eine Fläche von 23 293,3 km². Mit einer Einwohnerdichte von 69 Einwohnern pro km² ist es das am dünnsten besiedelte Bundesland. Die Gesamteinwohnerzahl beträgt 1.611.119.
Die Landesregierung setzt sich seit 2016 aus SPD und CDU zusammen. Seit Juli 2017 ist Manuela Schwesig (SPD) amtierende Ministerpräsidentin.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2017 bei 26.555 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2017 auf 61,9 Prozent, die forstwirtschaftliche Fläche auf 21,2 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2018
1. Energiepolitische Programmatik
Koalitionsvertrag (2016-2021)
Auszug windenergierelevanter Passagen
„Die Erhöhung der Rechts- und Investitionssicherheit für Vorhabenträger erfordert einheitliche Rahmenbedingungen und transparente Vorgehensweisen bei der Errichtung von Windenergieanlagen an Land, wofür ein übergeordneter Windenergieerlass erstellt wird, der den Genehmigungsbehörden eine einheitliche Entscheidungsgrundlage im Sinne eines weiteren Ausbaus liefert.“
„Um die Akzeptanz von Windkraftanlagen zu verbessern, werden die Koalitionspartner künftige Zielabweichungsverfahren nach § 5 Absatz 6 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur dann durchführen, wenn neben dem Einvernehmen der jeweils berührten Fachministerien auch das Einvernehmen der betroffenen Kommunen vorliegt.“
„Bei der zukünftigen Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergie ist die Nähe zu den Netzen zu berücksichtigen; begonnene Fortschreibungen in den Regionalen Planungsverbänden bleiben hiervon unberührt.“
„Die Koalitionspartner werden sich weiter für die Akzeptanz von Windenergieanlagen einsetzen. Dazu soll die Verpflichtung in der Landesbauordnung für eine bedarfsgerechte Befeuerung bis zum ersten Quartal 2017 konkretisiert werden, sodass künftig jede neu errichtete Anlage diese Verpflichtung zu erfüllen hat, wobei für bestimmte Fälle eine Ablöse durch eine Abgabe vorgesehen wird, die zweckgebunden für den flächendeckenden Einsatz bedarfsgerechter Befeuerung verwendet wird.“
„Die Koalition realisiert damit die erheblichen industrie- und wirtschaftspolitischen Chancen der Energiewende für das Land einschließlich der Speicher-und der Netzstabilität. Diese Entwicklung werden die Koalitionspartner dadurch weiter unterstützen, dass sie ein Windenergiecluster Mecklenburg-Vorpommern als Plattform für Markterschließung und Ansiedlung weiterer Unternehmen, insbesondere auch Zulieferfirmen, aufbauen.“
- Koalitionsvereinbarung 2016 – 2021 zwischen der SPD und CDU Mecklenburg-Vorpommern (Stand: Oktober 2016)
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Installationsziel für die Windenergie
- Bis 2025: 6 Gigawatt installierte Leistung und jährlich 12 TWh Windstrom
Quelle: BBSR Informationen zur Raumentwicklung, Heft 6.2015
2. Fachliche Grundlagen
Auszüge aus der Energiepolitischen Konzeption
„Durch die Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme von 2010/11 stehen in Mecklenburg-Vorpommern 109 Eignungsgebiete mit einer Fläche von ca. 13.100 ha (rund 0,6 % der Landesfläche) zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern hat seine Potenziale noch nicht ausgeschöpft. Für das Erreichen der landespolitischen Zielstellungen (…) werden aktuell die Kapitel Wind der RREP mit dem Ziel, weitere Windeignungsgebiete auszuweisen, fortgeschrieben.“
„Die Gesamtstromerzeugung aus Erneuerbaren Energien wird sich in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahre 2025 wie folgt zusammensetzen: Wind onshore: 12 TWh, Wind offshore: 8,25 TWh, PV: 1,6 TWh sowie Bioenergie: 2,45 TWh (…).“
Maßnahmen Onshore:
- Prüfung, ob die Mindestgröße für Windeignungsgebiete für ausschließlich kommunale Windparks verkleinert werden kann, um die Ausweisung von Windeignungsgebieten in Gemeinden mit kleinerem Flächenpotenzial zu ermöglichen. Es ist zu gewährleisten, dass alle sonstigen Kriterien eingehalten werden, lediglich die Größe des Eignungsgebietes sollte im Rahmen der Abwägung zugelassen werden.
- Ausweitung der derzeitig ausgewiesenen Windeignungsgebiete, um die beschriebenen Ziele zu erreichen. Hierzu sollen die Regionalen Planungsverbände angeregt werden, sich Flächenausweisungsziele in Anteilen an der Gesamtfläche der Planungsregion mit zeitlicher Staffelung der Erreichenszeitpunkte zu bestimmen.
- Untersuchung des Vorschlags aus der Netzstudie Mecklenburg-Vorpommern 2012, Einspeisenetze zu bauen, um mehrere Windparks an die Höchstspannungsebene (220/380 kV) anzuschließen. Durch geringere Ausfallsicherheitsanforderungen könnten Kosten gespart werden. Des Weiteren können auch andere EE-Anlagen an diese Sammelnetze angeschlossen werden. Die Verwendung von -kostenintensiveren - Erdkabeln ist aufgrund der geringeren Akzeptanzprobleme zu prüfen.
- Prüfung, ob die Art und der Umfang vorübergehender Abschaltzeiten standardisiert werden können, soweit diese sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz selbst ergeben.
- Fortführung der Abstimmung mit der Deutschen Flugsicherung sowie der militärischen Flugsicherung, ob und wie moderne Technologien für eine bedarfsgerechte Befeuerung von Windenergieanlagen eingesetzt werden können.
- Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern: Energiepolitische Konzeption für Mecklenburg-Vorpommern. Gesamtkonzeption für eine integrierte Energie- und Klimaschutzpolitik der Landesregierung (2015)
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Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern (2010)
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat sich schon frühzeitig dem Problem Klimaschutz gestellt und im Ergebnis dessen im Jahr 1997 das erste Klimaschutzkonzept veröffentlicht. Zur Umsetzung der darin vorgesehenen Aufgaben wurde zeitgleich die Förderrichtlinie Klimaschutz eingerichtet, die, aktualisiert und fortgeschrieben, bis heute als ein maßgebliches und erfolgreiches Instrument des Landes in Sachen Klimaschutz dient.
Das Klimaschutzkonzept wurde in den vergangenen Jahren quantitativ und qualitativ verbessert und zum Aktionsplan Klimaschutz weiterentwickelt.Der Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern besteht aus zwei Teilen:
- Teil A: Grundlagen und Ziele:
Dieser Teil wurde 2011 erarbeitet und beinhaltet die Ausgangslage und die Zielsetzungen des Aktionsplans. Die wesentlichen Aspekte wurden inhaltlichen bei der Erstellung der Energiepolitischen Konzeption übernommen.
- Teil B: Klimaschutzaktionen:
Dieser Teil umfasst die aktuellen Aktivitäten der Landesregierung und Projekte auf regionaler, kommunaler und privatwirtschaftlicher Ebene, die direkt oder indirekt zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen und damit zum Klimaschutz beitragen.
Aktuell werden in 17 Aktionsfeldern 132 Aktionen, verteilt auf sieben Aktionsbereiche, dargestellt.
- Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern 2010
- Teil A - Grundlagen und Ziele (Stand Januar 2011)
- Teil B – Klimaschutzaktionen 2019 (Stand Februar 2020)
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Landesatlas Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern 2011
Der Landesatlas enthält die zum Stand von 2011 ermittelten Potenziale für die einzelnen erneuerbaren Energieträger.
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern*: Landesatlas Erneuerbare Energien. Mecklenburg-Vorpommern 2011
*Anmerkung: Die Zuständigkeit liegt heute im Ministerium für Energie, Infrastruktur undDigitalisierung.
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Landesministerien
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-
Vorpommern - Schloßstraße 6-8 - 19053 Schwerin
In den sechs Abteilungen sind die Bereiche Energie, Verkehr, Landesentwicklung, Bau und Digitalisierung abgebildet. Das Ministerium ist oberste Landesplanungsbehörde und ist u.a. auch für die Raumordnung im Land verantwortlich. Der Energiebereich ist in der Abteilung 3 verankert.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern - Paulshöher Weg 1 - 19061 Schwerin
In den fünf Abteilungen des Landwirtschaftsministeriums werden alle umweltrelevanten Themen sowie der Immissionsschutz behandelt.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern - Johannes-Stelling-Straße 14 - 19053 Schwerin
In den sechs Abteilungen des Wirtschaftsministeriums werden unter anderem die Themen Wirtschafts- und Technologieförderung behandelt.
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Landesraumentwicklungsprogramm
Landesraumentwicklung
Am 24. Mai 2016 hat das Kabinett das neue Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) beschlossen. Das aktuelle Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) ist am 9. Juni 2016 in Kraft getreten.
Windenergierelevante Auszüge aus dem LEP 2016
„Schwerpunkte der Optimierung sind der weitere Ausbau der Windenergie an Land und auf See mit der entsprechenden Flächenbereitstellung sowie die notwendige Verstärkung und der Ausbau der Netze auf der Übertragungs- und Verteilnetzebene.“
„In den Eignungsgebieten für Windenergieanlagen ist betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden die Möglichkeit zu geben, sich wirtschaftlich an neu zu errichtenden Windenergieanlagen zu beteiligen.“
„In den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen sind Eignungsgebiete für Windenergieanlagen festzulegen. Dabei sollen die hierfür geltenden Kriterien berücksichtigt und eine Differenzierung in harte und weiche Kriterien vorgenommen werden.“
„In den Eignungsgebieten für Windenergieanlagen ist der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen einzuräumen. Soweit raumbedeutsame Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen in diesen Gebieten die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen beeinträchtigen, sind diese auszuschließen.“
„Für die Befeuerung von Windenergieanlagen sollen die Möglichkeiten der Abschirmung nach unten, der Sichtweitenreduzierung und der bedarfsgerechten Befeuerung genutzt werden. Tagesbefeuerung soll nicht verwendet werden.“
„Der Windenergie kommt unter energie- und klimapolitischen, wirtschaftlichen und räumlichen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zu. Ihr Anteil soll deutlich erhöht werden. Die Möglichkeit der wirtschaftlichen Teilhabe von durch Sichtbarkeit der Anlagen betroffenen Gemeinden an der Energieerzeugung soll sichergestellt werden.“
Landesraumentwicklungsprogramm 2016
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung: Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (Stand 2016)
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Flächenziel für die Ausweisung von Raumordnungsgebieten
- 1,5 - 2 % der Landesfläche (unverbindlicher Orientierungswert)
Quelle: BBSR Informationen zur Raumentwicklung, Heft 6.2015
3.2 Regionalebene
Planungsträger
Planungsträger sind die regionalen Planungsverbände für die Regionen Westmecklenburg, Mittleres Mecklenburg/Rostock, Vorpommern und Mecklenburgische Seenplatte (§ 12 Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG)). Die regionalen Planungsverbände sind Zusammenschlüsse der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte sowie der Mittelzentren der jeweiligen Region. Die Geschäftsstellen sind bei den Ämtern für Raumordnung und Landesplanung (ÄfRL) angesiedelt.
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Instrumente der Regionalplanung
- Eignungsgebiete
Quelle: BBSR Informationen zur Raumentwicklung, Heft 6.2015
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Regionalpläne
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es in vier Planungsregionen Regionalpläne.
Planungsverband Region Rostock
- Derzeit gültiges Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (Stand August 2011)
- Die Fortschreibung wurde durch den Planungsverband im Dezember 2019 abgeschlossen. Bis zur förmlichen Bekanntmachung durch die Landesregierung bleibt der Regionalplan in der bislang geltenden Fassung vom August 2011 verbindlich.
- Weitere Informationen zur Fortschreibung
Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
- Derzeit gültiges Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (seit 21.10.2011 in Kraft)
- Die 3. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung fand im Zeitraum zwischen dem 1. August 2018 und dem 1. Oktober 2018 statt. Im Anschluss erfolgt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
- Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes
- Entwurf für die 2. Beteiligungsstufe im Rahmen der Teilfortschreibung des RREP Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5 (5) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ sowie Ergänzung des Kapitels 7 „Strategien der Umsetzung“
Planungsverband Vorpommern
- Derzeit gültiges Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (in Kraft seit 20.09.2010)
- Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern beschloss am 25. September 2018 den überarbeiteten Entwurf der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern mit dazugehörigem Umweltbericht für die vierte Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit der Zweiten Änderung des RREP Vorpommern reagiert der Planungsverband auf die Herausforderungen der Energiewende. Inhalt der Zweiten Änderung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen für die Windenergienutzung – die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen und die Sicherung der Teilhabe der Bürger und Kommunen am Ausbau der Windenergienutzung.
- Letzter Planungsstand: Vom 20.11.2018 bis 23.01.2019 fand die vierte Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Zweiten Änderung des RREP Vorpommern und dem dazugehörigen Umweltbericht statt.
- Weitere Informationen
Planungsverband Westmecklenburg
- Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, veröffentlicht am 13.01.2012
- Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (Kapitel Energie)
- Letzter Planungsstand:Gegenwärtig werden die im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten Einwendungen abgewogen. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, die Abwägung der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung auf der außerordentlichen Verbandsversammlung am 10.06.2020 beschließen zu lassen.
4. Planung und Genehmigung
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Mittleres Mecklenburg, Vorpommern und Westmecklenburg (§ 3 der Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden (ImSchZustVO M-V)).
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Erlasse
Die Erstellung eines übergeordneten Windenergieerlasses ist im Koalitionsvertrag 2016-2021 vorgesehen. Eine Auftaktveranstaltung fand im Juni 2019 in Schwerin statt.
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LAI-Hinweise
Mit Schreiben vom 30.06.2016 ordnet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt an, dass das in den LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen als „Interimsverfahren“ bezeichnete Prognoseverfahren für hoch liegende Schallquellen ab sofort allen Genehmigungsentscheidungen zugrunde zu legen ist.
Ministerium für Landwirtschaft (2016): LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) __________________________________________________________________________
Weitere planungsrelevante Dokumente
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern*: Anlage 3 der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern (22.05.2012)
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern* und UmweltPlan: Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ (Januar 2013)
*Anmerkung: Die Zuständigkeit liegt heute im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.
5. Windenergie und Naturschutz
Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA)
Für die Berücksichtigung der WEA-sensiblen Vogel- und Fledermausarten bei der Genehmigung von WEA im BImSch-Verfahren hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eine Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlangen (AAB-WEA) erlassen:
- Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA), Teil Vögel (01.08.2016)
- Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA), Teil Fledermäuse (01.08.2016)
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Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Windkraftanlagen, Antennenträger und vergleichbare Vertikalstrukturen
Die Hinweise standardisieren Umfang und Inhalt der für die Beurteilung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Errichtung hoher mastartiger Bauwerke (einschließlich Windenergieablagen) erforderlichen Unterlagen (Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung), so dass die von solchen Bauwerken ausgehenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nach einer nachvollziehbaren und landesweit einheitlich anzuwendenden Methode bewertet werden können.
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern: Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Windkraftanlagen, Antennenträger und vergleichbare Vertikalstrukturen (22.05.2006)
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- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern: Leitfaden Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern - Hauptmodul Planfeststellung / Genehmigung (20.09.2010)
6. Windenergie im Wald
In Mecklenburg-Vorpommern sind Windenergieanlagen im Wald nicht zugelassen. Begründet wird dies mit den „Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen“ des Waldes und dem geringen Waldanteil Mecklenburg-Vorpommerns im Vergleich zu anderen Bundesländern. Zudem werden Waldflächen bereits durch den Ausbau des Energie- und Leitungsnetzes beeinträchtigt.
Weiterhin gilt: „Waldflächen bis zu 10 ha Fläche können in die Kulisse von Eignungsgebieten einbezogen werden, müssen aber im Rahmen der Standortwahl für die einzelnen Anlagen innerhalb eines Eignungsgebietes von der Überbauung ausgeschlossen werden."
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern: Anlage 3 der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern (22.05.2012)
7. Windenergie und Beteiligung
Bürgerbeteiligungsgesetz
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz
Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2016 ist am 28. Mai 2016 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden Projektträger dazu verpflichtet, für neue Windenergieanlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen, den Bürgern im Umkreis von 5 km um die Anlage eine Beteiligungsmöglichkeit anzubieten.
- Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V) vom 18. Mai 2016
- Informationen zum Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz “Wem gehört der Wind?”
Umsetzungshandbuch zum Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz
Das 45 Seiten starke Manual stellt allgemeinverständlich die gesetzlichen Regelungen dar, unterstützt durch schematische Übersichten. Es soll Bürgern und Gemeinden, Projektentwicklern, Behörden und Dienstleistern Hilfestellung bei der Beurteilung von Vorhaben, der Vorbereitung von Entscheidungen und der Erfüllung von bestimmten Anforderungen im Regelungsbereich des Gesetzes geben. Über eine Entscheidungsmatrix mit den wesentlichen wirtschaftlichen Beurteilungskriterien soll den Gemeinden die Entscheidungsfindung für die Alternativen gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder Ausgleichsabgabe erleichtert werden.
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (März 2018): Das Umsetzungshandbuch zum Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
- Das Landeszentrum für erneuerbare Energien verfolgt das Ziel, einen zentralen Anlaufpunkt für den Bereich erneuerbare Energien zu schaffen, Kompetenzen zu bündeln und Vereine und Verbände zu vernetzen. Es fördert u.a. den Einsatz von erneuerbarer Energien sowie die umweltschonenden Nutzung und Einsparung von Energie.
- Die Aufgabe der Landesenergie- und Klimaschutzagentur GmbH (LEKA MV) ist die Koordinierung der Beratung, Information, Motivation, Kommunikation und Netzwerkarbeit in allen Bereichen des Klimaschutzes. Adressaten sind Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen, Wissenschaft und Verbraucher im Land. Thematisch werden insbesondere die Bereiche erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz, Energiespeicherung, Elektromobilität, energetische Systemlösungen sowie Akzeptanz, wirtschaftliche Teilhabe und Wertschöpfung abgedeckt.
- Ein wesentliches strategisches Ziel des Windenergieclusters M-V ist es, weitere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in die Liefer- und Fertigungsketten für erneuerbare Energien einzubeziehen sowie innovative Ideen und Strukturen für die Sektorenkopplung zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei die Gewinnung neuer Zulieferer, die Gründung neuer Unternehmen und die Erweiterung der Lie-ferangebote vor Ort. Zudem soll die Zusammenarbeit aller Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik entlang der gesamten Wertschöpfungskette gestärkt werden.
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Weitere Akteure
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Kommunale Spitzenverbände
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Das Landesförderinstitut MV setzt Förderprogramme durch Zuschuss- und Darlehensförderung um. Dabei stehen die Wirtschaft, der Wohnungs- und Städtebau, die Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie die Landwirtschaft im Vordergrund.
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
Bildung
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 6 Studiengänge im Bereich erneuerbare Energien (Stand 2018).
Quelle: foederal-erneuerbar.de
Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.
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Forschung
Neben der Vernetzung von Vereinen und Verbände im Bereich erneuerbarer Energien (siehe Punkt 8) verfolgt das Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern (Leea) als weiteres Ziel, Wissenschaft, Forschung, Erziehung und Bildung zu fördern.
Das Institut des Energie-Umwelt-Beratung e.V. ist eine von Politik und Wirtschaft unabhängige Forschungseinrichtung. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Energie und Umwelt, maritime Technologien und Thermografie.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2015: 2.843 MW
- 2016: 2.966 MW
- 2017: 3.131 MW
- 2018: 3.245 MW
Quelle: www.foederal-erneuerbar.de
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Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2015: 1.669 Anlagen
- 2016: 1.739 Anlagen
- 2017: 1.787 Anlagen
- 2018: 1.818 Anlagen
Quelle: www.foederal-erneuerbar.de
Auf windguard.de werden auch Halbjahreszahlen veröffentlicht.
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Weitere Daten unter:
Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (2018): Bundesländer mit neuer Energie. Statusreport Föderal Erneuerbar 2018. Zahlen, Daten, Fakten MV
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie: Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern - Übersichtskarte Bestand Windenergieanlagen (Kartendarstellungen der in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen sowie der rechtskräftigen Windeignungsgebiete)
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Fakten zur Windbranche MV
Bruttobeschäftigung Windenergie: 8.080 (Stand 2016)
13. Weitere Informationen
Publikationen
- Regionaler Planungsverband Rostock: Neue Flächen für die Windenergienutzung. Bürgerinformation zum Planungsverfahren (Dezember 2012)
- Bundesverband WindEnergie e.V.: Windenergiepotenzial Mecklenburg-Vorpommern (Februar 2012)
- Bundesverband WindEnergie e.V.: Wind bewegt Mecklenburg-Vorpommern. Informationen zur Windenergie
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Tourismus
Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Leea) – Neustrelitz
Auf 2.300 m² Fläche können Besucher interaktive Wechselausstellungen rund um das Thema erneuerbare Energien erleben. Besonders anschaulich wird dies durch den Einsatz von naturwissenschaftlichen und technischen Phänomenen. Zudem sind auch öffentliche Fachveranstaltungen und die Bereitstellung von Tagungsräumen im Angebot.
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Veranstaltungsreihe zum Thema Windenergie
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landentwicklung hat im Jahr 2015 eine Veranstaltungsreihe zum Thema Windenergie durchgeführt. Die Videomitschnitte bzw. die schriftliche Dokumentation der Gesprächsrunden sind auf den Seiten des Energieministeriums abrufbar.
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Tag der erneuerbaren Energien in MV
Der jährlich stattfindende Tag der erneuerbaren Energien ist eine deutschlandweite Initiative, die zum Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl die verschiedenen Nutzungsarten einer nachhaltigen Energiewirtschaft präsentiert. Dieser Tag ist offen für Anlagenbetreiber, Bürgerinitiativen, Agenda 21 Gruppen und Unternehmen, die aufzeigen wollen, dass die Energieversorgung auf der Basis der erneuerbaren Energien funktioniert.
Unter dem Credo „an der praktischen Anlage funktioniert der Wissenstransfer am besten“ öffnen Betreiber von alternativen Energieanlagen ihre Türen. Interessierte können sich dadurch einen Einblick in die Erfahrungen mit der aktuellen Technik und deren vielfältigen Möglichkeiten verschaffen. Im Mittelpunkt stehen Solarthermische- und Photovoltaikanlagen, Wind- oder Wasserkraftanlagen, Biogasanlagen zur Wärme- und Stromerzeugung, Holzheizungen, Modelle zur Regenwasser- und Pflanzenölnutzung oder auch Solararchitektur und Verbesserungen der Energieeffizienz. Des Weiteren finden an dem Tag weiterführende Veranstaltungen wie Messen oder Diskussionsrunden statt.