Baden-Württemberg (BW)

Baden-Württemberg hat eine Fläche von 35.748,3 km² und eine Einwohnerdichte von 308 Einwohnern pro km². Die Gesamteinwohnerzahl liegt bei 11.023.425.
Die amtierende Landesregierung setzt sich seit Mai 2016 aus dem Bündnis 90/Die Grünen und der CDU zusammen. Seit 2011 ist Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) Ministerpräsident.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2017 bei 44.747 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich 2017 auf 45,2 Prozent, die forstwirtschaftliche Fläche auf 37,8 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2018
1. Energiepolitische Programmatik
Koalitionsvertrag (2016-2021)
Auszug windenergierelevanter Passagen
„Wir werden den Windenergieausbau (…) in den kommenden Jahren fortsetzen mit dem Ziel, einen Beitrag (…) zur Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EU, bis 2020 einen Anteil von 38,5 % Strom aus Erneuerbaren Energien zu erreichen, zu leisten. Wir wollen die guten Windstandorte (…) nutzen.
(…) Wir setzen uns daher dafür ein, dass der Ausbau der Windkraft mit möglichst geringen Folgen für Mensch, Natur und Landschaft verbunden ist. Um die Akzeptanz der Windenergie vor Ort zu stärken, setzen wir uns für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung ein. Wir werden in dem Zusammenhang Angebote zur Unterstützung von Kommunen (z.B. bei Prozessen des Konfliktmanagements) entwickeln und umsetzen.
Unseren besonderen Schutz benötigen Gebiete, die als Bann- und Schonwälder, nationale Naturmonumente, Kernzonen von Biosphärengebieten, Naturschutzgebiete oder als Nationalparke ausgewiesen sind. Sie sind deshalb für die Planung von Windenergiestandorten tabu.
(…) Die Planungsträger vor Ort sind gehalten, eine eigenständige und gebietsbezogene Abwägung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Festlegung von Abständen zu Wohngebieten.
Wir stellen sicher, dass die Planungsträger die Möglichkeiten nutzen können, im Rahmen der planerischen Abwägung zu Wohngebieten Abstände von 1.000 Meter oder mehr rechtssicher festzulegen.
Außerdem wollen wir dafür sorgen, dass die interkommunale Zusammenarbeit bei der Ausweisung von Windkraftprojekten gestärkt wird. (…), dass für Windkraftvorhaben zu zahlende Ausgleichsabgaben so weit wie möglich in räumlicher Nähe zu dem jeweiligen Anlagenstandort sachgerecht verwendet werden. (…), dass Teile der aus der Verpachtung von landeseigenen Flächen für Windkrafterzeugung resultierenden Einnahmen den Standortkommunen sowie teilweise benachbarten Kommunen zu Gute kommen. Wir sorgen dadurch für mehr Wertschöpfung vor Ort. Im Übrigen wollen wir Pachtzahlungen auf staatlichen Flächen begrenzen."
- Baden-Württemberg gestalten: Verlässlich. Nachhaltig. Innovativ. Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016 – 2021
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Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat als zweites Bundesland ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet. Das Land verpflichtet sich damit, die Gesamtsumme seiner Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 25 % und bis 2050 um 90 % im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 zu verringern. Auch wenn das Reduktionsziel für 2020 nicht erreicht werden konnte, setzt sich Baden-Württemberg sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene für deutlich verstärkte Anstrengungen zugunsten des Klimaschutzes ein und ist zudem auch bereit, durch eigene Maßnahmen die von der Bundespolitik zu ergreifenden Maßnahmen zu verstärken und damit zusätzliche Emissionsminderungen zu realisieren.
2020 wurde das Gesetz umfassend überarbeitet, die Novelle ist seit Oktober 2020 in Kraft. So wurde das Gesetz unter anderem um ein weiteres Reduktionsziel ergänzt; die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 42 % im Vergleich zu 1990 verringert werden.
- Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) vom 23. Juli 2013 in der Fassung vom 24.10.2020
- Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Maßnahmenkatalog
- Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz
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Installationsziel für die Windenergie
Bis 2020: 10 % der Stromerzeugung von Baden-Württemberg. (Mit Stand 9. Dezember 2020 entsprach der Anteil an der Bruttostromerzeugung 5,1%.)
Quelle: Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg, Baden-Württemberg Statistisches Landesamt
2. Fachliche Grundlagen
Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK)
Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) findet seine Grundlage im baden-württembergischen Klimaschutzgesetz. Es enthält über 100 Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele und bildet eine Anleitung für praktischen Klimaschutz in den Bereichen Strom, Wärme, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Stoffströme. Das Konzept wird zurzeit mit Beteiligung der Öffentlichkeit weiterentwickelt.
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) (15.07.2014)
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Beteiligungsportal zum Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK)
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Windatlas
Der Windatlas Baden-Württemberg ist ein wichtiges Instrument für Planungsträger, Projektierer und Genehmigungsbehörden, um geeignete Standorte für die Windenergienutzung zu identifizieren. Aufgrund methodischer und technologischer Fortschritte und der gesammelten Erfahrung mit Windenergieanlagen hat das Umweltministerium im Mai 2019 einen neuen Windatlas veröffentlicht, der den Windatlas aus dem Jahr 2011 ersetzt.
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Bericht zum Windatlas Baden-Württemberg 2019
Hinweise zur Berücksichtigung des neuen Windatlasses
Als Parameter für die Bewertung der Eignung von Flächen aufgrund Ihrer Windhöffigkeit wird entsprechend den Ausführungen im Bericht des Windatlasses BW 2019 nun nicht mehr die mittlere Windgeschwindigkeit, sondern der besser geeignete Parameter der mittleren gekappten Windleistungsdichte herangezogen. Seitens des Umweltministeriums (UM) wurde mit Hinweisschreiben an die nachgeordneten Behörden vom 27. Mai 2019 zu den Auswirkungen des neuen Windatlasses auf behördliche Entscheidungen ein neuer Orientierungswert von 215 W/m² in 160 m Höhe über Grund und einer Kappung von 15 m/s festgelegt. Das Wirtschaftsministerium hat mit Schreiben vom 24. Juli 2019 ein Hinweisschreiben zur Berücksichtigung des neuen Windatlasses in der Regional- und Bauleitplanung an die Regierungspräsidien und Planungsträger versendet. In diesem Schreiben wird das Hinweisschreiben des UM in Bezug genommen und der dort festgelegte Orientierungswert (Richtwert, kein Grenzwert) für die künftigen Planungsverfahren empfohlen.
- Hinweisschreiben des Umweltministeriums vom 27. Mai 2019
- Hinweisschreiben des Wirtschaftsministeriums vom 24. Juli 2019
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Entwicklung des Windenergieausbaus
In den Grafiken ist der Verlauf des Windenergieausbaus in Baden-Württemberg bis zum aktuellen Stand dargestellt:
Ausgewählte Maßnahmen der Landesregierung
In der Übersichtsgrafik werden wichtige Maßnahmen des Landes im Bereich Windenergie seit 1990 dargestellt.
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FAQ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Fragen zur Regional- und Bauleitplanung von Windenergieanlagen und allgmeine Fragen zur Windenergie
Fragen von Seiten der Fachstellen, Behörden, Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Investoren rund um Planung, Genehmigung und Bau von Windenergieanlagen werden auf einer Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gesammelt und beantwortet.
Ebenso werden allgemeine Fragen zu Windenergieanlagen beantwortet.
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Windenergie und Infraschall
Abschlussbericht: Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen
Im Messprojekt „Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“ des Landes Baden-Württemberg wurden zahlreiche Messungen an Windkraftanlagen und anderen Quellen sowie damit verbundene Auswertungen und Analysen durchgeführt. Die gewonnenen Ergebnisse sind in dem Messbericht zusammengefasst. Diese sollen zur Versachlichung der Diskussion beitragen.
- Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW): Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen. Bericht über Ergebnisse des Messprojekts 2013-2015 (Februar 2016 (3. Auflage, Februar 2020))
Flyer Windenergie und Infraschall - Tieffrequente Geräusche durch Windenergieanlagen
Mit einem Flyer will die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) zur Versachlichung der Diskussion zum Thema Windenergie und Infraschall beitragen.
- Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW): Flyer Windenergie und Infraschall. Tieffrequente Geräusche durch Windenergieanlagen (Januar 2020)
Fragen und Antworten zu Windenergie und Schall
- Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW): Broschüre
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Wetterradar
Gutachten zu Konflikt von Windenergieanlagen und Wetterradarstationen
Die Airbus Defence and Space GmbH hat im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ein Fachgutachten zur Bewertung von möglichen Einflüssen durch Windenergieanlagen (WEA) im vom Deutschen Wetterdienst reklamierten Schutzbereich des Wetterradars Türkheim erarbeitet. Dieses soll Aussagen zu dem Störpotential von WEA gegenüber dem Wetterradar zulassen.
- Airbus Defence and Space GmbH im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Grundsatzuntersuchung zu den Errichtungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen im Schutzbereich der Wetterradaranlage Türkheim des Deutschen Wetterdienstes (DWD) (31.03.2015)
Rechtsgutachten zur Geltendmachung einer Beeinträchtigung von Belangen des DWD bei Errichtung von Windenergieanlagen
Im Rahmen eines Sachverständigengutachtens wurden Grundsatzuntersuchungen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich des DWD Radarstandortes Türkheim durchgeführt. Die Ergebnisse werden in dem Rechtsgutachten zusammengefasst.
- Rechtskanzlei Noerr LLP im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Rechtsgutachten zur Geltendmachung einer Beeinträchtigung von Belangen des DWD bei Errichtung von Windenergieanlagen (17.07.2015)
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Energieatlas
Der Energieatlas Baden-Württemberg stellt ein strategisches Informationsinstrument dar, richtet sich als umfassende analytische Handreichung an die interessierte Öffentlichkeit und dient insbesondere der Unterstützung lokaler und regionaler Energie- und Klimaschutzkonzepte. Er bietet einen umfänglichen und konsolidierten Überblick über die grundsätzlichen Nutzungsmöglichkeiten der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg. Der Energieatlas stellt Daten und Karten zu den Themen erneuerbare Energien, Wärmebedarf und Netze sowie Praxisbeispiele bereit.
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene), 3.2 (Regionale Ebene) und 3.3 (Kommunalebene)
3.1 Landesebene
Landesministerien
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft - Kernerplatz 9 - 70182 Stuttgart
Das Ministerium ist in sieben Abteilungen untergliedert. Das Referat 42 Immissionsschutz, Störfallvorsorge, Windenergie ist in der Abteilung 4 Immissionsschutz, Marktüberwachung, Bautechnik; die Erneuerbaren Energien im Referat 64 in der Abteilung 6 Energiewirtschaft und der Natur- und Artenschutzschutz im Referat 72 in der Abteilung 7 Naturschutz angesiedelt.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau - Schlossplatz 4 - 70173 Stuttgart
Das Ministerium beinhaltet in seinen sechs Abteilungen u.a. die Abteilung 5 für Baurecht, Städtebau und Landesplanung und ist Landesplanungsbehörde.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz - Kernerplatz 10 - 70182 Stuttgart
Der Landesbetrieb ForstBW ist in Abteilung 5 beim Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz angesiedelt. Die öffentlich rechtliche Antalt Forst Baden-Württemberg (ForstBW) ist seit dem 1. Januar 2020 für die Verpachtung der Staatswaldflächen zuständig.
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Landesplanungsgesetz (LplG)
Das Landesplanungsgesetz sieht seit der Änderung vom 22.05.2012 vor, dass auf Ebene der Regionalplanung keine abschließende Gebietsausweisung für Windenergieanlagen erfolgt (§ 11 Abs. 7 LplG). Kommunen können seither auf Ebene der Bauleitplanung selbst Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darstellen.
3.2 Regionalebene
Planungsträger
Planungsträger sind die Regionalverbände, der Verband Region Stuttgart sowie der Verband Region Rhein-Neckar für die 12 Planungsregionen (§ 31 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg - LplG). Der Regionalverband Donau-Iller sowie der Verband Region Rhein-Neckar sind Träger der grenzüberschreitenden Regionalplanung gemeinsam mit bayerischen bzw. mit rheinland-pfälzischen und hessischen Gebietskörperschaften.
Weitere Informationen
- Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Übersicht über die zwölf Regionalverbände
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Instrumente der Regionalplanung
Vorranggebiete
Quelle: BBSR Informationen zur Raumentwicklung, Heft 6.2015
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Regionalpläne: Rechtskräftige Teilfortschreibungen des Kapitels Windenergienutzung
Regionalverband Donau-Iller
Im Regionalverband Donau-Iller sind baden-württembergische und bayerische Gebietskörperschaften gemeinsam Träger der grenzüberschreitenden Regionalplanung.
- Regionalplan (rechtskräftig seit September 1987)
- 5. Teilfortschreibung zur Steuerung der Windenergienutzung (rechtskräftig seit 23.12.2015)
Regionalverband Heilbronn-Franken
- Regionalplan (rechtskräftig seit Juli 2006)
- Teilfortschreibung Windenergie (rechtskräftig Oktober 2015)
Regionalverband Hochrhein-Bodensee
- Regionalplan (rechtskräftig seit April 1998)
- 2. Teilfortschreibung Regionalplan 2000 Windenergienutzung (rechtskräftig seit 18.01.2019)
Regionalverband Mittlerer Oberrhein
- Regionalplan (rechtskräftig seit 2003)
- Teilfortschreibung Windenergie: mit Urteilen vom 19. November 2020 wurde die Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 vom 9. Dezember 2015 für unwirksam erklärt.
- Regionalplan 2022 (in Aufstellung)
Regionalverband Ostwürttemberg
- Regionalplan (rechtskräftig seit Januar 1998)
- Teilfortschreibung Erneuerbare Energien mit Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung (rechtskräftig seit September 2014)
Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg
- Regionalplan (rechtskräftig seit September 2003)
- Teilplan "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen" (rechtskräftig seit November 2017)
Regionalverband Südlicher Oberrhein
- Regionalplan (rechtskräftig seit Juli 1995)
- Teilfortschreibung Windenergie (rechtskräftig seit 28.12.2018) .
- Weitere Informationen
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Regionalpläne: Kapitel Windenergienutzung in Fortschreibung
Verband Region Stuttgart
- Regionalplan (rechtskräftig seit November 2010)
- Teilfortschreibung des Regionalplans zur Festlegung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung (qualifizierter Zwischenbeschluss des Gesamtkonzepts vom 30.09.2015)
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben
- Regionalplan (rechtskräftig seit April 1996)
- Nach einem Beschluss der Verbandsversammlung vom 20. April 2018 soll es einen Teilregionalplan Energie geben, dessen Fortschreibung im Anschluss an die anderen Plankapitel erfolgen soll.
Verband Region Rhein-Neckar
- Einheitlicher Regionalplan für den baden-württembergischen und rheinland-pfälzischen Teil des Verbandsgebietes (verbindlich seit Dezember 2014)
- Satzungsbeschluss am 11. Dezember 2019. Planung ist zur Genehmigung eingereicht.
- Bis zum Inkrafttreten dieses Teilregionalplans gelten im baden-württembergischen Teil des Verbandsgebietes der Teilregionalplan Windenergie des Regionalplans für die Region Rhein-Neckar-Odenwald und im rheinland-pfälzischen Teil des Verbandsgebietes die Plansätze 6.3.3.2 bis 6.3.3.6 des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz 2004 fort.
- Teilregionalplan Windenergie – Vorlage zur Genehmigung (Stand Februar 2020)
Regionalverband Nordschwarzwald
- Regionalplan (rechtskräftig seit März 2005)
- In den kommenden Jahren wird der Regionalplan für die Region Nordschwarzwald gesamthaft fortgeschrieben: Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald
- Ein Verfahren zur Aufstellung eines Teilregionalplans Erneuerbare Energien wurde eingeleitet
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Regionalpläne: Ruhende/eingestellte Verfahren Kapitel Windenergienutzung
Regionalverband Neckar-Alb
- Regionalplan 2013 (rechtskräftig seit April 2015)
- Mit einem Beschluss der Verbandsversammlung vom 12.03.2019 wurde das Verfahren zur Teilfortschreibung Windkraft des Regionalplans eingestellt.
3.3 Kommunalebene
Nach Änderung des Landesplanungsgesetzes (LplG) haben Kommunen die Möglichkeit erhalten, Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen in ihren Flächennutzungsplanungen selbst planerisch zu steuern.
Übersicht über den Planungsstand der kommunalen Planungsträger in den verschiedenen Regierungsbezirken
- Regierungspräsidium Karlsruhe: Windenergie in der Flächennutzungsplanung - Ausweisung von Konzentrationszonen,
- Regierungspräsidium Tübingen: Karte zum Stand der kommunalen Windenergieplanung,
- Regierungspräsidium Stuttgart: Übersicht zum Stand der Flächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
4. Planung und Genehmigung
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die unteren Immissionsschutzbehörden (§ 1 Verordnung über Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Immissionsschutzes - ImSchZuVO). Untere Immissionsschutzbehörde ist in den Stadtkreisen die Stadtverwaltung und in Landkreisen das Landratsamt.
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Internetportal der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Das im Februar 2019 freigeschaltete Internetportal soll Projektierer und Planungsträger sowie Genehmigungsbehörden und die interessierte Öffentlichkeit über die aktuellen Anforderungen bei der Planung von Windenergieprojekten in Baden-Württemberg informieren. Es übernimmt dadurch eine wesentliche Funktion des Windenergieerlasses aus dem Jahr 2012, der am 9. Mai 2019 bestimmungsgemäß außer Kraft tritt und flankiert diesen durch zusätzliche Erlässe, Hinweispapiere und Handreichungen. Der Windenergieerlass gilt jedoch weiterhin als Orientierungsgrundlage für die Praxis, sofern es keine neuen Rechtsvorschriften oder gerichtliche Entscheidungen diesbezüglich gibt.
- Internetportal
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg: Windenergieerlass Baden-Württemberg (seit 09.05.2019 außer Kraft)
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Schreiben an die Regierungspräsidien und Träger der Regionalplanung bzgl. des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 18. Februar 2019
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LAI-Hinweise
Mit Schreiben vom 22.12.2017 hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg darum gebeten, dass die zuständigen Immissionsschutzbehörden, das „neue Prognoseverfahren (...) nun für die Schallimmissionsprognose zu genehmigender Windenergieanlagen und für die ggf. notwendige Berechnung der Vorbelastung benachbarter Windenergieanlagen (…) sowie für derzeit laufende Genehmigungsverfahren“ anwenden.
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (2017): Einführung der „Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen“ der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)
- Weitere Informationen zum Lärmschutz im Internetportal der Gewerbeaufsicht
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Hinweise zur Berücksichtigung der Windhöffigkeit
Der gemeinsame Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gibt Hinweise zur Berücksichtigung der Windhöffigkeit bei naturschutzrechtlichen Abwägungen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen.
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: Hinweise zur Berücksichtigung der Windhöffigkeit bei naturschutzrechtlichen Abwägungen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (17.10.2014) (Az.: 4-4583/13)
- Anlage zu den Hinweisen zur Berücksichtigung der Windhöffigkeit Baden-Württemberg: Tabelle der LUBW mit Erläuterungen zu den verschiedenen Datengrundlagen
Weitere Verwaltungsvorschriften, welche im Genehmigungsverfahren zu beachten sind, sind unter Punkt 5 „Windenergie und Naturschutz“ aufgeführt.
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Weitere Informationen
Antragsunterlagen für Windkraftanlagen - Checkliste für Genehmigungsanträge nach dem BImSchG
Die Auflistung gibt einen Überblick zu notwendigen Antragsunterlagen, die im Regelfall im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen benötig werden. Die Auflistung dient Behörden und Antragsstellern als Orientierung.
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW): Antragsunterlagen für Windkraftanlagen - Checkliste für Genehmigungsanträge nach dem BImSchG (Juni 2016)
Broschüre: Windenergie in Baden-Württemberg: Ein Überblick zu Planungs- und Genehmigungsverfahren
In der Broschüre werden die wesentlichen Aspekte des Windenergieausbaus und insbesondere den Gang eines Genehmigungsverfahrens für eine Windenergieanlage erläutert. Zielgruppe sind vorrangig Bürgerinnen und Bürger und ggf. Entscheidungsträger in den Kommunen.
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Windenergie in Baden-Württemberg: Ein Überblick zu Planungs- und Genehmigungsverfahren (11.09.2015)
Leitfaden: Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
In dem Leitfaden wird darstellt, wie immissionsschutzrechtliche Verfahren effizient und rechtssicher abgeschlossen werden können. Zahlreiche Tipps, Hinweise, Checklisten und Abbildungen sollen zum besseren Verständnis der Verfahrensvorschriften beitragen.
Die dem Leitfaden als Anlage beigefügten Formulare für die Antragstellung bzw. für eine Anzeige wurden an die neue Rechtslage angepasst.
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - Leitfaden (Mai 2018)
5. Windenergie und Naturschutz
Windenergie-Erlass (seit 09.05.2019 außer Kraft)
Im Windenergie-Erlass werden in Kapitel 4.2 Hinweise zum Umgang mit naturschutzrechtlichen Fragestellungen gegeben. Der Erlass stellt eine Orientierungsgrundlage für die Praxis dar. Weitere Informationen bietet das Internetportal der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.
- Internetportal
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg: Windenergieerlass Baden-Württemberg
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Vögel
Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen
Die Hinweise konkretisieren die artenschutzrechtliche Prüfung im Sinne der §§ 44 ff. BNatSchG für europäische Vogelarten in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die „Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ (LUBW 2020) und die „Hinweise zur Bewertung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (LUBW 2015)“ wurden in den „Hinweisen zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ vom 15. Januar 2021 zusammengeführt und neu gefasst.
Für die Vorhabenträger besteht bis auf Weiteres ein Wahlrecht, ob das Verfahren unter Anwendung der bisherigen (LUBW 2020 und 2015) oder nach den neu gefassten Hinweisen 2021 geführt werden soll. Die neuen Hinweise gelten nicht für die Träger der Bauleitplanung (hier gelten die Hinweise LUBW 2020 und LUBW 2015 fort). Für diesen Bereich sollen separate Weiterentwicklungen erfolgen. Bis zu deren Veröffentlichung kann die Neufassung jedoch als Hilfestellung herangezogen werden.
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und Landesanstalt für Umwelt (LUBW): Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (15.01.2021)
Einführungserlass des Umweltministeriums vom 18.01.2021
Der Einführungserlass enthält Hinweise zur Anwendung der „Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ vom 15. Januar 2021 sowie zu wesentlichen Änderungen gegenüber den (weiterhin gültigen) Hinweisen des LUBW von 2020 und 2015.
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Einführungserlass vom 18.01.2021
Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen
Die Hinweise betreffen die artenschutzrechtliche Prüfung im Sinne der §§ 44 f. BNatSchG für europäische Vogelarten im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und von Bebauungsplänen, die Standorte für Windenergieanlagen ausweisen.
Die seit März 2020 vorliegende Fassung soll ausschließlich für Bestandserfassungen im Jahr 2020 Verwendung finden. Bestandserfassungen aus früheren Jahren nach den bisherigen Erfassungshinweisen sind von diesen Änderungen nicht berührt und bleiben insoweit gültig. Es ist vorgesehen, die Erfassungshinweise und Bewertungshinweise Vögel im Laufe des Jahres 2020 insgesamt zu aktualisieren und in einem Papier zusammenzuführen.
- LUBW: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (11.03.2020)
- Anlage: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (11.03.2020)
Hinweise zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (weiterhin gültig)
Die Hinweise betreffen die artenschutzrechtliche Prüfung im Sinne der §§ 44 f. BNatSchG für europäische Vogelarten im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und von Bebauungsplänen, die Standorte für Windenergieanlagen ausweisen.
Die seit März 2020 vorliegende Fassung soll für Bestandserfassungen ab 2020 Verwendung finden. Bestandserfassungen aus früheren Jahren nach den bisherigen Erfassungshinweisen sind von diesen Änderungen nicht berührt und bleiben insoweit gültig. Die Erfassungshinweise wurden mit den „Hinweisen zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (LUBW 2015) in den „Hinweisen zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ (2021, siehe oben) zusammengefasst.
- LUBW: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (11.03.2020, aktualisiert am 22.12.2020)
Hinweise zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Tötungsverbot bei windenergieempfindlichen Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen (weiterhin gültig)
Die Hinweise ergänzen den Windenergieerlass und bauen auf den Hinweisen zum Untersuchungsumfang (s.o.) auf. Sie geben eine Hilfestellung bei der Interpretation und Bewertung der gemäß den methodischen Vorgaben in den Erfassungshinweisen Vögel erarbeiteten Datengrundlage. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens entfalten sie bindende Wirkung für die nachgeordneten Behörden. Die Hinweise wurden mit den „Hinweisen für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (LUBW 2020) in den „Hinweisen zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ (2021, siehe oben) zusammengefasst.
- LUBW: Hinweise zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (01.07.2015)
Fließschema Rotmilan
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Fledermäuse
Hinweise zur Untersuchung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen
- LUBW: Hinweise zur Untersuchung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (01.04.2014)
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Schreiben an die Naturschutzbehörden
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Berücksichtigung des Artenschutzes in der UVP-Vorprüfung und der UVP bei Windenergievorhaben – Handreichung des Umweltministeriums für die nachgeordneten Behörden (21.02.2017)
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Aufhebungs- und Änderungsverfahren von Landschaftsschutzgebieten zugunsten von Windenergieanlagen (07.11.2013)
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Befreiungen für Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten (17.05.2013)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Windmessmasten und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (22.04.2013)
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Verbreitungskarten Artvorkommen
Die LUBW bereitet verfügbare Daten von windenergieempfindlichen Arten für eine Kartendarstellung auf. Diese Daten werden validiert, sukzessive veröffentlicht und nach Vorliegen neuer Kenntnisse regelmäßig aktualisiert.
Beim LUBW können zu naturschutzfachlich sensiblen Daten auch genaue Punktdaten abgefragt werden.
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Windenergie und Auerhuhn
Planungsgrundlagen Windenergie und Auerhuhn
Bei der Planung von Windenergieanlagen im Schwarzwald ist unter anderem das Auerhuhn zu berücksichtigen. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA) hat verschiedene fachliche Grundlagen erarbeitet, diese liefern eine Orientierung bei der Planung von WEA, stellen aber keine rechtlich verbindliche Festlegung dar.
- FVA: Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn (Stand: 01.03.2016)
- FVA: Erhebungsstandards zum Auerhuhn im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
- FVA: Bewertungshilfe Planungsgrundlage Windkraft und Auerhuhn (Stand: September 2013)
- FVA: Erläuterungen zur Bewertungshilfe Planungsgrundlage Windkraft und Auerhuhn (Stand: September 2013)
- FVA: Präsentation Auerhuhn und Windenergienutzung im Schwarzwald
- FVA: Rahmenbedingungen und Handlungsfelder für den Aktionsplan Auerhuhn (Stand: September 2008)
Forschungsprojekt Windenergie und Auerhuhn
Ziel des Projekts ist es, mehr Erkenntnisse über den möglichen Einfluss von Windenergieanlagen auf Auerhuhnpopulationen zu gewinnen.
- Forschungsprojekt Windenergie und Auerhuhn: „Beeinflussen Windenergieanlagen das Vorkommen von Auerhühnern?“ (2014 – 2019)
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Weitere Informationen
6. Windenergie im Wald
Im Koalitionsvertrag von 2011 zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg (2011 – 2016) wurde festgelegt, dass die bisherige Behinderung von Windkraftanlagen im Staatswald beendet wird, so dass auch dort geeignete Standorte ausgewiesen werden können.
Die seit Mai 2016 regierende Koalition zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU Baden-Württemberg will den Windenergieausbau in Baden-Württemberg in den kommenden Jahren fortsetzen. Im Koalitionsvertrag wird betont, dass (u.a.) die als Bann- und Schonwälder ausgewiesenen Gebiete besonderen Schutz benötigen. Diese sind deshalb für die Planung von Windenergiestandorten tabu (vgl. Kapitel 1).
Durch die Verpachtung geeigneter landeseigener Waldflächen unterstützt der ForstBW die Ausbauziele der Landesregierung für die Windenergie.
7. Windenergie und Beteiligung
Die interkommunale Zusammenarbeit bei der Ausweisung von Windkraftprojekten soll in Baden-Württemberg gestärkt werden. Die Landesregierung strebt außerdem an, dass Teile der aus der Verpachtung von landeseigenen Flächen für Windkrafterzeugung resultierenden Einnahmen den Standortkommunen sowie teilweise benachbarten Kommunen zu Gute kommen. Damit soll die Wertschöpfung vor Ort gestärkt werden (vgl. Kapitel 1).
Unterlagen
Finanzielle Beteiligung
- Informationen zu Bürgerenergieanlagen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW): Bürger machen Energie (November 2012)
Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsprozessen
- NABU/BUND: Beteiligungsleitfaden Windenergie (2. Auflage, November 2014)
- Staatsministerium Baden-Württemberg: Leitfaden für eine neue Planungskultur (01.03.2014)
- Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) (27.02.2014)
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich (Umweltverwaltungsgesetz – UVwG) (01.01.2015)
- Das Umweltverwaltungsgesetz setzt Maßstäbe bei der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung, dem Zugang zu Umweltinformationen und bei der Rechtsetzung.
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
Das Kompetenzzentrum Windenergie ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen des Immissions- und Naturschutzes im Hinblick auf Windenergie für Genehmigungsbehörden. Für Planer und die interessierte Öffentlichkeit erfolgt die Bereitstellung von landesweit einheitlichen Planungshilfen und Hinweisen zur sachgerechten Berücksichtigung von Natur- und Immissionsschutzbelangen.
Die Landesregierung hat bei jedem Regierungspräsidium ein Kompetenzzentrum Energie eingerichtet. Die Kompetenzzentren stehen Planungsträgern, Investoren, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner für planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und rund um die Energiewende zur Verfügung.
- Kompetenzzentrum Energie am Regierungspräsidium Freiburg
- Kompetenzzentrum Energie am Regierungspräsidium Karlsruhe
- Kompetenzzentrum Energie am Regierungspräsidium Stuttgart
- Kompetenzzentrum Energie am Regierungspräsidium Tübingen
Mit dem Forum Energiedialog (FED) bietet das Land den Kommunen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung der Energiewende Unterstützung und Handreichungen an. Zusammen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern entwickelt FED Strategien, die darauf zielen frühzeitig die Entstehung heftiger Konflikte zu vermeiden oder in ihrer Eskalation zu begrenzen. Dabei geht das Forum Energiedialog so vor, dass u.a. auf Basis von Umfeldanalysen den Kommunen zunächst ein Vorgehensvorschlag gemacht wird, der dann mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern diskutiert und abgestimmt wird. Vorort tätig wird dabei ein bestelltes Team mit externen Dienstleistern, die vielfältige Erfahrungen im Umgang mit Konflikten um Infrastrukturanlagen haben und die eine allparteiliche Haltung einnehmen.
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Weitere Akteure
- WindForS – Windenergie-Forschungscluster
- BWE Landesverband
- Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz von BUND und NABU mit Förderung des Umweltministeriums
- Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA)
- Auflistung aller regionaler Energieagenturen in Baden-Württemberg
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Kommunale Spitzenverbände
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Die L-Bank unterstützt Bürgerwindparks durch die Förderung von Windenergieanlagen und der notwendigen Infrastruktur sowie Finanzierung durch zinsgünstige Darlehen.
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
Bildung
In Baden-Württemberg gibt es derzeit 31 Studiengänge im Bereich erneuerbare Energien (Stand 2018).
Quelle: www.foerderal-erneurbar.de
Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.
Forschung
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) verbindet seine drei Kernaufgaben Forschung, Lehre und Innovation und ist eine der großen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschungs- und Lehreinrichtungen Europas.
Das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) erforscht und entwickelt Technologien zur nachhaltigen und klimafreundlichen Bereitstellung von Strom, Wärme und regenerativen Kraftstoffen, setzt FuE-Ergebnisse in markttaugliche Produkte um, berät politische Entscheidungsträger und Fachverbände und führt Öffentlichkeitsarbeit zu erneuerbaren Energien durch.
Im Windenergie-Forschungscluster„WindForS“ bündeln die Universitäten Stuttgart und Tübingen, die Technische Universität München, das Karlsruher Institut für Technologie, die Hochschulen Aalen und Esslingen sowie das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Windenergieforschung. Die Mitglieder des Netzwerks kooperieren sowohl in der Forschung als auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2015: 694 MW, davon 247 MW im Wald
- 2016: 1.029 MW, davon 495 MW im Wald
- 2017: 1.417 MW, davon 823 MW im Wald
- 2018: 1.529 MW, davon 903 MW im Wald
- 2019: 1.546 MW, davon 910 MW in Wald
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; Windguard; WEA im Wald: eigene Erhebung
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Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2015: 442 Anlagen, davon 111 im Wald
- 2016: 561 Anlagen, davon 202 im Wald
- 2017: 684 Anlagen, davon 305 im Wald
- 2018: 725 Anlagen, davon 329 im Wald
- 2019: 730 Anlagen, davon 330 im Wald
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; Windguard; WEA im Wald: eigene Erhebung
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Übersichtskarte Bestand Windenergieanlagen
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Weitere Daten unter:
- Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (2018): Bundesländer mit neuer Energie. Statusreport Föderal Erneuerbar 2018. Zahlen, Daten, Fakten BW
- Föderal Erneuerbar - Landesinfo BW
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Entwicklung des Windenergieausbaus
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg 2017
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Fakten zur Windbranche
Bruttobeschäftigung Windenergie: 10.880 (Stand 2016)
Quelle: Foederal-erneuerbar.de - Landesinfo BW
13. Weitere Informationen
Erklärfilm: Erneuerbare Energien: Windkraft für die Energiewende
Der Windenergie-Erklärfilm zeigt die wichtigsten Aspekte von der Planung über die Beteiligung bis zum Bau und wer von der Windenergie profitiert.
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Tourismus
Der Energielehrpfad des Energiezentrums Wolpertshausen verbindet über 20 verschiedene Energieprojekte, auch die Windenergie ist hier vertreten. Der Lehrpfad lässt sich auf vier verschiedenen thematischen Rundwegen zu Fuß oder per Fahrrad erkunden.