Hamburg (HH)
Hamburg hat eine Fläche von 755 km² und eine Bevölkerungsdichte von 2.506 Einwohnern pro km². Ende 2022 hat Hamburg insgesamt 1.892.122 Einwohner.
Der Senat setzt sich seit 2015 aus SPD und Bündnis 90/Grüne zusammen. Seit März 2018 ist Dr. Peter Tschentscher (SPD) Erster Bürgermeister.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 76.910 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2022 auf 22,9 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 5,7 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022
© GeoBasis-DE / BKG 2015 (Daten verändert)
1. Energiepolitische Programmatik
Koalitionsvertrag (2020-2025) - Auszug windenergierelevanter Passagen
Erneuerbare Energien
„Die Möglichkeiten des weiteren Ausbaus der Windenergie sind in Hamburg aufgrund der Flächen-knappheit begrenzt. Gleichwohl werden wir zusätzliche Standorte für Windenergieanlagen prüfen und den Ausbau vorantreiben, soweit geeignete Flächen nachgewiesen werden.“ […]
Forschung
[…] „Im Bereich der Energieforschung wollen wir eine intensivere norddeutsche Kooperation för-dern und den Energieforschungsverbund Hamburg (EFH) ausbauen. Zudem wollen wir ein norddeut-sches Energieforschungs-Cluster, z.B. in den Bereichen Wind, Batterie, Wasserstoff aufbauen. Wir wollen die Sektorenkopplung durch den Ausbau am Energie-Campus Bergedorf mit einem Neubau des Anwendungszentrums für Integrierte Lokale Energiesysteme (ILES) des Fraunhofer-Instituts IWES und des Demonstrationszentrum Sektorenkopplung des CC4E/HAW fördern. Damit entsteht ein Schaufenster für das Norddeutsche Reallabor, in dem die Transformation des Energiesystems sichtbar wird.“ […]
- Zuversichtlich, solidarisch, nachhaltig – Hamburgs Zukunft kraftvoll gestalten (2020): Koalitionsvertrag zwischen der SPD-Landesorganisation Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg 2020-2025
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Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas
Ziel dieses Gesetzes ist es, das Klima zu schützen und einen Beitrag zur Sicherung der Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015 zu leisten. Dies soll im Rahmen der Möglichkeiten und Zuständigkeiten der Freien und Hansestadt Hamburg erreicht werden, unter anderem durch eine möglichst sparsame, rationelle und ressourcenschonende sowie eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Erzeugung, Verteilung und Verwendung von Energie im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren.
- Hamburgisches Klimaschutzgesetz - HmbKliSchG vom 20. Februar 2020, zuletzt geändert: 12. Mai 2020
2. Fachliche Grundlagen
Ausschlussgebiete für Windenergie in Hamburg
Die Anlage 1.1 zum Flächennutzungsplan der Freien Hansestadt Hamburg definiert Ausschlussgebie-te sowie über das jeweilige Gebiet hinausgehende zusätzliche Abstände, die bei der Planung von Windenergieanlagen in Hamburg zu berücksichtigen sind.
- Freie Hansestadt Hamburg (Juli 2012): 133. Änderung des Flächennutzungsplans, Anlage 1.1 „Ausschluss-gebiete für Windenergieanlagen in Hamburg“
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Hamburger Klimaplan
Mit der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans hat der Senat den Hamburger Klimaplan inhaltlich und methodisch weiterentwickelt. In dem Plan werden neue Klimaschutzziele für Ham-burg festgesetzt und mit Maßnahmen unterlegt. Zudem wird über die Entwicklung der Rahmenbe-dingungen und die bereits erreichte Umsetzung der Ziele des Hamburger Klimaplans berichtet.
- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (2023): Zweite Fortschreibung des Hamburger Klimaplans
- Anlagen
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Neuenfelder Straße 19 - 21109 Hamburg
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gliedert sich in sieben Ämter und be-inhaltet u. a. das Amt für Energie und Klima, das Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft sowie das Amt Naturschutz und Grünplanung.
Behörde für Wirtschaft und Innovation - Alter Steinweg 4 - 20459 Hamburg
In vier Ämtern werden Wirtschaftswachstum und technischer Fortschritt gefördert.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Neuenfelder Straße 19 - 21109 Hamburg
Die Behörde beinhaltet u. a. das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, das für den Flächennutzungsplan zuständig ist, der in der Freien und Hansestadt Hamburg den Regionalplan ersetzt und u. a. die Eignungsgebiete für Windenergie im Außenbereich darstellt.
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke - Hamburger Straße 37 - 22083 Hamburg
Die Behörde betreut die Hamburger Energieforschung, u. a. mit den Hochschulen Universität Hamburg (UHH), Technische-Universität Hamburg-Harburg (TU), HafenCity Universität Hamburg (HCU), Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) und Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr (HSU).
3.2 Regionalebene/Flächennutzungsplan
Im Stadtstaat Hamburg sind Regionalpläne entbehrlich (§ 13 Abs. 1 Satz 3 ROG). Zur vorbereitenden Bauleitplanung liegt ein Flächennutzungsplan vor.
Der Flächennutzungsplan Hamburgwurde 1973 aufgestellt und wird seitdem fortgeschrieben.
Im Dezember 2013 hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg eine Änderung des Flächennutzungplans beschlossen, mit der Eignungsflächen für Windenergie neu dargestellt wurden. Damit wurden die Rahmenbedingungen für Repowering und Neubau an geeigneten Standorten im Außenbereich geschaffen.
- 133. Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 17. Dezember 2013, Anlage 1.1 „Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen in Hamburg“
- Weitere Informationen zum Flächennutzungsplan
Ein Verfahren für die Neuaufstellung von Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsprogramm (LaPro) befindet sich derzeit in Vorbereitung, mit ersten öffentlichkeitswirksamen Verfahrensschritten ist im Jahr 2024 zu rechnen.
4. Planung und Genehmigung
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist nach Art. 1 Nr. 1 der „Anordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (BImSchGDAnO) die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Sie stellt auf ihrer Website Informationen zur An-lagengenehmigung zur Verfügung.
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: Online-Portal Anlagengenehmigung
Das Amt für Bauordnung und Hochbau Hamburg hat im Februar 2021 den Bauprüfdienst für Wind-energieanlagen aktualisiert. Dieser gibt Hinweise zu den bauordnungsrechtlichen Genehmigungs-verfahren nach der Hamburgischen Bauordnung und berücksichtigt Verfahrensgrundsätze, Bauvor-lagen, Planungsrechtliche Zulässigkeiten, Immissionsrechtliche-, Verkehrsrechtliche sowie Natur- und artenschutzrechtliche Anforderungen.
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: Bauprüfdienst Windenergieanlagen (WEA) BPD 2021-2 des Amtes für Bauordnung und Hochbau der Stadt Hamburg
5. Windenergie und Naturschutz
Die Belange werden im Rahmen der Anlagengenehmigung einzelfallbezogen geprüft.
6. Windenergie im Wald
Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt auf Ebene der Flächennutzungsplanung Wald mit einer zusätzlichen Pufferzone von 200 Metern für die Windenergienutzung aus. Diese Einordnung wird im derzeit in Vorbereitung befindlichen Verfahren zur Änderung von Flächennutzungsplan und Land-schaftsprogramm fachlich überprüft.
7. Windenergie und Beteiligung
In Hamburg ist die Windfang eG FrauenEnergieGemeinschaft als Windenergieanlagen-Betreiberin aktiv, die für Frauen eine Beteiligung am Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen anbietet.
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
Das Cluster Erneuerbare Energien Hamburg wurde durch die Freie und Hansestadt Hamburg und den Verein zur Förderung des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg e. V. 2010 gegründet und umfasst heute mehr als 200 Mitglieder. Das Cluster Erneuerbare Energien Hamburg bündelt u. a. die Vertreter der Windenergie-Branche in Hamburg und ist Mitglied im Kuratorium der Stiftung Offshore Windenergie. 2021 hat es seinen Schwerpunkt zudem um die Wasserstoff-Wirtschaft erweitert.
Unter dem Titel „NEW 4.0“ hat sich in Hamburg und Schleswig-Holstein eine einzigartige Innovationsallianz aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gebildet. In einem länderübergreifenden Großprojekt wurde gezeigt, wie die Metropolregion Hamburg mit ihren gut 4,5 Millionen Einwohnern bereits 2035 zu 100 Prozent mit regenerativem Strom versorgt werden könnte – sicher, zuverlässig, gesellschaftlich akzeptiert und mit deutlichen CO2-Einsparungen. Fortgeführt wird die Forschungsarbeit im ‚Norddeutschen Reallabor‘, das im Wettbewerb um die Förderung vom BMWi den entsprechenden Zuschlag erhalten hat und einen Schwerpunkt auf Erzeugung und Einsatz von Wasserstoff legt.
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Weitere Akteure
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
In Hamburg gibt es derzeit 5 Bachelor-, 9 Master- sowie 2 Duale Studiengänge im Bereich erneuer-bare Energien (Stand 2023).
Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.
Der Energieforschungsverbund Hamburg führt unterschiedliche Forschergruppen der Hamburger Hochschulen mit Interesse an energiebezogenen Themen zusammen, um potenzielle, auch fächer-übergreifende Verbundprojekte auszuarbeiten. Als Schnittstelle zwischen den Hamburger Hoch-schulen übernimmt der EFH dabei in erster Linie koordinierende Tätigkeiten, indem zu verschiedenen Forschungsideen potenzielle Projektpartner identifiziert und zusammengebracht werden.
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Einen Überblick über Forschung und Lehre in Hamburg und der Metropolregion geben die Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH und der Energieforschungsverbund Hamburg.
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) in Hamburg hat das Competence Center für erneuerbare Energien und Energieeffizienz gegründet, um fakultätsübergreifende Aktivitäten im Gebiet der Erneuerbaren Energien der Hochschule zu bündeln. Neben Systemintegration und Speicherung ist auch die WIndenergie Schwerpunkt dieser Einrichtung.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 72 MW
- 2017: 117 MW
- 2018: 128 MW
- 2019: 121 MW
- 2020: 121 MW
- 2021: 121 MW
- 2022: 121 MW
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
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Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 51 Anlagen
- 2017: 63 Anlagen
- 2018: 65 Anlagen
- 2019: 66 Anlagen
- 2020: 66 Anlagen
- 2021: 67 Anlagen
- 2022: 67 Anlagen
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Fakten zur Windbranche
Die Bruttobeschäftigung in der Windenergie (On- und Offshore) liegt bei 7.830 (Stand 2021).
- Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) mbH, Philip Ulrich (August 2023): Erneuerbar beschäftigt in den Bundesländern – Bericht zur aktualisierten Abschätzung der Bruttobeschäftigung 2021 in den Bundesländern.
Gutachten Personal- und Qualifizierungsbedarf der Erneuerbare Energien Branche in der Metropolregion Hamburg 2012
Das Gutachten von 2012 beinhaltet für die Branche der regenerativen Energien in der Metropolregion Hamburg eine umfassende Analyse des Personal- und Qualifizierungsbedarfs aus Sicht der Unternehmen, einen Überblick über die aktuell verfügbaren Qualifizierungsangebote und strategische Handlungsempfehlungen zur Entwicklung der Potenziale dieses Qualifizierungsbereiches. Spezielle Informationen zur Windenergie sind ab S. 22 aufgeführt.
- Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH (2012): Gutachten Personal- und Qualifizierungsbedarf der Erneuerbare Energien Branche in der Metropolregion Hamburg 2012