Hamburg (HH)

Hamburg hat eine Fläche von 755,1 km² und eine Einwohnerdichte von 2.424 Einwohnern pro km². Insgesamt hat Hamburg 1.830.584 Einwohner.
Der Senat setzt sich seit 2015 aus SPD und Bündnis 90/Grüne zusammen. Seit März 2018 ist Dr. Peter Tschentscher (SPD) Erster Bürgermeister.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2017 bei 64.226 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2017 auf 23,1 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 5,3 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2018
1. Energiepolitische Programmatik
Koalitionsvertrag (2020-2025)
Auszug windenergierelevanter Passagen
Erneuerbare Energien
„Die Möglichkeiten des weiteren Ausbaus der Windenergie sind in Hamburg aufgrund der Flächenknappheit begrenzt. Gleichwohl werden wir zusätzliche Standorte für Windenergieanlagen prüfen und den Ausbau vorantreiben, soweit geeignete Flächen nachgewiesen werden.“ […]
Forschung
[…] „Im Bereich der Energieforschung wollen wir eine intensivere norddeutsche Kooperation fördern und den Energieforschungsverbund Hamburg (EFH) ausbauen. Zudem wollen wir ein norddeutsches Energieforschungs-Cluster, z.B. in den Bereichen Wind, Batterie, Wasserstoff aufbauen. Wir wollen die Sektorenkopplung durch den Ausbau am Energie-Campus Bergedorf mit einem Neubau des Anwendungszentrums für Integrierte Lokale Energiesysteme (ILES) des Fraunhofer-Instituts IWES und des Demonstrationszentrum Sektorenkopplung des CC4E/HAW fördern. Damit entsteht ein Schaufenster für das Norddeutsche Reallabor, in dem die Transformation des Energiesystems sichtbar wird.“ […]
- SPD, Landesorganisation Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg: Zuversichtlich, solidarisch, nachhaltig – Hamburgs Zukunft kraftvoll gestalten. Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der SPD Landesorganisation Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg (02.06.2020)
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Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas
Ziel dieses Gesetzes ist es, das Klima zu schützen und einen Beitrag zur Sicherung der Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015 zu leisten. Dies soll im Rahmen der Möglichkeiten und Zuständigkeiten der Freien und Hansestadt Hamburg erreicht werden, unter anderem durch eine möglichst sparsame, rationelle und ressourcenschonende sowie eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Erzeugung, Verteilung und Verwendung von Energie im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren.
- Hamburgisches Klimaschutzgesetz - HmbKliSchG vom 20. Februar 2020, zuletzt geändert: 12. Mai 2020
2. Fachliche Grundlagen
Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen in Hamburg
Das Dokument beinhaltet eine Liste von Gebietstypen und den „zugehörigen über das Gebiet hinausgehende zusätzliche Abständen“.
- Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen in Hamburg (26.10.2010)
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Hamburger Klimaplan
Mit der ersten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans hat der Senat den Hamburger Klimaplan inhaltlich und methodisch weiterentwickelt. In dem Plan werden neue Klimaschutzziele für Hamburg mitsamt sektorenbezogenen Zielen festgesetzt und das erforderliche Maßnahmenportfolio zum Erreichen der anspruchsvollen Ziele, sowohl für den Klimaschutz als auch für die Anpassung an den Klimawandel, definiert.
- Hamburger Klimaplan (2019)
- Anlagen
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Neuenfelder Straße 19 - 21109 Hamburg
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gliedert sich in sechs Ämter und beinhaltet u. a. das Amt für Energie und Klima, das Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft sowie das Amt Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz.
Behörde für Wirtschaft und Innovation - Alter Steinweg 4 - 20459 Hamburg
In vier Ämtern werden Wirtschaftswachstum und technischer Fortschritt gefördert. Im Amt für Wirtschaft werden u. a. wirtschaftspolitische Fragen der Umwelt-, Energie- und Klimapolitik begleitet.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Neuenfelder Straße 19 - 21109 Hamburg
Die Behörde beinhaltet u. a. das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, das für den Flächennutzungsplan zuständig ist, der in der Freien und Hansestadt Hamburg den Regionalplan ersetzt und u. a. die Eignungsgebiete für Windenergie im Außenbereich darstellt – deren neue Darstellung zuletzt 2013 von der Bürgerschaft beschlossen wurde.
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke - Hamburger Str. 37 - 22083 Hamburg
Die Behörde betreut die Hamburger Energieforschung, u. a. mit den Hochschulen Universität Hamburg (UHH), Technische-Universität Hamburg-Harburg (TU), HafenCity Universität Hamburg (HCU), Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) und Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr (HSU).
3.2 Regionalebene/Flächennutzungsplan
Im Stadtstaat Hamburg sind Regionalpläne entbehrlich (§ 13 Abs. 1 Satz 3 ROG). Zur vorbereitenden Bauleitplanung liegt ein Flächennutzungsplan vor.
Der Flächennutzungsplan Hamburgwurde 1973 aufgestellt und wird seitdem fortgeschrieben.
Im Dezember 2013 hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg eine Änderung des F-Plans beschlossen, mit der Eignungsflächen für Windenergie in diesem neu dargestellt wurden. Damit wurden die Rahmenbedingungen für Repowering und Neubau an geeigneten Standorten im Außenbereich geschaffen.
- 133. Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg v. 17.12.2013, Anlage 1.1 „Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen in Hamburg“ (Stand Juli 2012)
- Weitere Informationen zum Flächennutzungsplan
Eignungsgebiete für Windenergieanlagen
- Teilfläche 1 Wilhelmsburg
- Teilfläche 2 Ochsenwerder
- Teilfläche 3 Neuengamme
- Teilfläche 4 Altengamme
- Teilfläche 5 Curslack/Bergedorf
- Teilfläche 6 Francop
4. Planung und Genehmigung
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Art. 1 Nr. 1 der Anordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchGDAnO)).
5. Windenergie und Naturschutz
Es sind keine aktuellen Unterlagen zu Naturschutz und Windenergie bekannt. Die entsprechenden Belange werden im Rahmen der Anlagengenehmigung einzelfallbezogen geprüft.
6. Windenergie im Wald
Wald ist in Hamburg auf Ebene der Flächennutzungsplanung mit einer zusätzlichen Pufferzone von 200 Metern für die Windenergienutzung ausgeschlossen.
7. Windenergie und Beteiligung
Das städtische Unternehmen Hamburg Energie bietet Bürgern die Möglichkeit, sich finanziell an Windenergieanlagen zu beteiligen.
In Hamburg ist zudem als Windenergieanlagen-Betreiberin u. a. die Windfang eG FrauenEnergieGemeinschaft aktiv, die für Frauen eine Beteiligung am Betrieb von Erneuerbare Energien-Anlagen anbietet.
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
- Das Cluster Erneuerbare Energien Hamburg wurde durch die Freie und Hansestadt Hamburg und den Verein zur Förderung des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg e. V. 2010 gegründet und umfasst heute rund 180 Mitglieder. Das Cluster Erneuerbare Energien Hamburg bündelt u. a. die Vertreter der Windenergie-Branche in Hamburg und ist Mitglied im Kuratorium der Stiftung Offshore Windenergie.
- Der Energieforschungsverbund Hamburg führt unterschiedliche Forschergruppen der Hamburger Hochschulen mit Interesse an energiebezogenen Themen zusammen, um potenzielle, auch fachübergreifende Verbundprojekte auszuarbeiten. Als Schnittstelle zwischen den Hamburger Hochschulen übernnimmt der EFH dabei in erster Linie koordinierende Tätigkeiten, indem zu verschiedenen Forschungsideen potenzielle Projektpartner identifiziert und zusammengebracht werden.
- Die Bürger-Hotline zur Windenergie beantwortet Fragen von Bürgern rund um die Windenergie in Hamburg.
- Unter dem Titel „NEW 4.0“ hat sich in Hamburg und Schleswig-Holstein eine einzigartige Innovationsallianz aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gebildet. In einem länderübergreifenden Großprojekt wird gezeigt, wie die Metropolregion Hamburg mit ihren gut 4,5 Millionen Einwohnern bereits 2035 zu 100 Prozent mit regenerativem Strom versorgt werden könnte – sicher, zuverlässig, gesellschaftlich akzeptiert und mit deutlichen CO2-Einsparungen. „NEW“ steht für die Norddeutsche EnergieWende und „4.0“ beschreibt die Schwelle zur vierten industriellen Revolution: die Digitalisierung der Industrie und die intelligente Vernetzung der Systeme im Rahmen der Energiewende. Das Projekt ist für 4 Jahre – von 2016 bis 2020 – angesetzt. Fortgeführt wird die Forschungsarbeit z. T. im ‚Norddeutschen Reallabor‘, das im Wettbewerb um die Förderung vom BMWi den entsprechenden Zuschlag erhalten hat.
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Weitere Akteure
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
Einen Überblick über Forschung und Lehre in Hamburg und der Metropolregion geben die Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH, der Energieforschungsverbund Hamburg und die Forschungskontaktstelle.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 72 MW
- 2017: 117 MW
- 2018: 128 MW
- 2019: 128 MW
Quelle: windguard.de
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Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 51 Anlagen
- 2017: 63 Anlagen
- 2018: 65 Anlagen
- 2019: 65 Anlagen
Quelle: windguard.de
Auf windguard.de werden auch Halbjahreszahlen veröffentlicht.
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Weitere Daten unter:
- Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (2018): Bundesländer mit neuer Energie. Statusreport Föderal Erneuerbar 2018. Zahlen, Daten, Fakten HH
- Föderal Erneuerbar - Landesinfo HH
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Fakten zur Windbranche in Hamburg
- Bruttobeschäftigung Windenergie: 7.930 (Stand 2016)
Quelle: Foederal-erneuerbar.de – Landesinfo Hamburg
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Gutachten Personal- und Qualifizierungsbedarf der Erneuerbare Energien Branche in der Metropolregion Hamburg 2012
Das Gutachten von 2012 beinhaltet für die Branche der regenerativen Energien in der Metropolregion Hamburg eine umfassende Analyse des Personal- und Qualifizierungsbedarfs aus Sicht der Unternehmen, einen Überblick über die aktuell verfügbare Qualifizierungsangebote und strategische Handlungsempfehlungen zur Entwicklung der Potenziale dieses Qualifizierungsbereiches. Spezielle Informationen zur Windenergie sind ab S. 22 aufgeführt.
- Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH: Gutachten Personal- und Qualifizierungsbedarf der Erneuerbare Energien Branche in der Metropolregion Hamburg 2012 (April 2012)
Gutachten Erneuerbare Energien Branche in Hamburg und der Metropolregion Hamburg 2012
Das Gutachten von 2012 bietet eine umfassende Darstellung der wirtschaftlichen Bedeutung der Erneuerbaren Energien Branche in der gesamten Metropolregion Hamburg. Windenergiespezifische Informationen finden sich ab S. 23.
- Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH: Gutachten Erneuerbare Energien Branche in Hamburg und der Metropolregion Hamburg 2012 (April 2012)
13. Weitere Informationen
Publikationen
- Bundesverband WindEnergie e.V. (2016): Wind bewegt Hamburg. Informationen zur Windenergie.
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Web-Tool
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Filmkampagne „Hamburger Stimmen der Energiewende“
Sechs Kurzfilme veranschaulichen Projekte rund um die Hamburger Energiewende. So wird unter anderem die erste Windenergieanlage Hamburgs in den Vier- und Marschlanden gezeigt.
- Cluster Erneuerbare Energien Hamburg: Hamburger Stimmen der Energiewende