Hamburg (HH)

Hamburg hat eine Fläche von 755 km² und eine Einwohnerdichte von 2.454 Einwohnern pro km². Insgesamt hat Hamburg 1.852.478 Einwohner.
Der Senat setzt sich seit 2015 aus SPD und Bündnis 90/Grüne zusammen. Seit März 2018 ist Dr. Peter Tschentscher (SPD) Erster Bürgermeister.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 bei 63.768 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2020 auf 22,8 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 5,6 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2021
1. Energiepolitische Programmatik
Koalitionsvertrag (2020-2025) Auszug windenergierelevanter Passagen
Erneuerbare Energien
„Die Möglichkeiten des weiteren Ausbaus der Windenergie sind in Hamburg aufgrund der Flächenknappheit begrenzt. Gleichwohl werden wir zusätzliche Standorte für Windenergieanlagen prüfen und den Ausbau vorantreiben, soweit geeignete Flächen nachgewiesen werden.“ […]
Forschung
[…] „Im Bereich der Energieforschung wollen wir eine intensivere norddeutsche Kooperation fördern und den Energieforschungsverbund Hamburg (EFH) ausbauen. Zudem wollen wir ein norddeutsches Energieforschungs-Cluster, z.B. in den Bereichen Wind, Batterie, Wasserstoff aufbauen. Wir wollen die Sektorenkopplung durch den Ausbau am Energie-Campus Bergedorf mit einem Neubau des Anwendungszentrums für Integrierte Lokale Energiesysteme (ILES) des Fraunhofer-Instituts IWES und des Demonstrationszentrum Sektorenkopplung des CC4E/HAW fördern. Damit entsteht ein Schaufenster für das Norddeutsche Reallabor, in dem die Transformation des Energiesystems sichtbar wird.“ […]
- SPD, Landesorganisation Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg: Zuversichtlich, solidarisch, nachhaltig – Hamburgs Zukunft kraftvoll gestalten. Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der SPD Landesorganisation Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg (2. Juni 2020)
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Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas
Ziel dieses Gesetzes ist es, das Klima zu schützen und einen Beitrag zur Sicherung der Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015 zu leisten. Dies soll im Rahmen der Möglichkeiten und Zuständigkeiten der Freien und Hansestadt Hamburg erreicht werden, unter anderem durch eine möglichst sparsame, rationelle und ressourcenschonende sowie eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Erzeugung, Verteilung und Verwendung von Energie im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren.
- Hamburgisches Klimaschutzgesetz - HmbKliSchG vom 20. Februar 2020, zuletzt geändert: 12. Mai 2020
2. Fachliche Grundlagen
Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen in Hamburg
Das Dokument beinhaltet eine Liste von Gebietstypen und den „zugehörigen über das Gebiet hinausgehende zusätzliche Abständen“.
- Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen in Hamburg (26. Oktober 2010)
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Hamburger Klimaplan
Mit der ersten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans hat der Senat den Hamburger Klimaplan inhaltlich und methodisch weiterentwickelt. In dem Plan werden neue Klimaschutzziele für Hamburg mitsamt sektorenbezogenen Zielen festgesetzt und das erforderliche Maßnahmenportfolio zum Erreichen der anspruchsvollen Ziele sowohl für den Klimaschutz als auch für die Anpassung an den Klimawandel definiert.
- Hamburger Klimaplan (2019)
- Anlagen
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Neuenfelder Straße 19 - 21109 Hamburg
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gliedert sich in sechs Ämter und beinhaltet u. a. das Amt für Energie und Klima, das Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft sowie das Amt Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz.
Behörde für Wirtschaft und Innovation - Alter Steinweg 4 - 20459 Hamburg
In vier Ämtern werden Wirtschaftswachstum und technischer Fortschritt gefördert. Im Amt für Wirtschaft werden u. a. wirtschaftspolitische Fragen der Umwelt-, Energie- und Klimapolitik begleitet.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Neuenfelder Straße 19 - 21109 Hamburg
Die Behörde beinhaltet u. a. das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, das für den Flächennutzungsplan zuständig ist, der in der Freien und Hansestadt Hamburg den Regionalplan ersetzt und u. a. die Eignungsgebiete für Windenergie im Außenbereich darstellt.
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke - Hamburger Straße 37 - 22083 Hamburg
Die Behörde betreut die Hamburger Energieforschung, u. a. mit den Hochschulen Universität Hamburg (UHH), Technische-Universität Hamburg-Harburg (TU), HafenCity Universität Hamburg (HCU), Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) und Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr (HSU).
3.2 Regionalebene/Flächennutzungsplan
Im Stadtstaat Hamburg sind Regionalpläne entbehrlich (§ 13 Abs. 1 Satz 3 ROG). Zur vorbereitenden Bauleitplanung liegt ein Flächennutzungsplan vor.
Der Flächennutzungsplan Hamburgwurde 1973 aufgestellt und wird seitdem fortgeschrieben.
Im Dezember 2013 hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg eine Änderung des Flächennutzungplans beschlossen, mit der Eignungsflächen für Windenergie neu dargestellt wurden. Damit wurden die Rahmenbedingungen für Repowering und Neubau an geeigneten Standorten im Außenbereich geschaffen.
- 133. Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 17. Dezember 2013, Anlage 1.1 „Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen in Hamburg“
- Weitere Informationen zum Flächennutzungsplan
Eignungsgebiete für Windenergieanlagen
4. Planung und Genehmigung
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Art. 1 Nr. 1 der Anordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchGDAnO)).
Das Amt für Bauordnung und Hochbau Hamburg hat im Februar 2021 den Bauprüfdienst für Windenergieanlagen aktualisiert. Dieser gibt Hinweise zu den bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren nach der Hamburgischen Bauordnung und berücksichtigt Verfahrensgrundsätze, Bauvorlagen, Planungsrechtliche Zulässigkeiten, Immissionsrechtliche-, Verkehrsrechtliche- sowie Natur- und artenschutzrechtliche Anforderungen.
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: Bauprüfdienst Windenergieanlagen (WEA) BPD 2021-2 des Amtes für Bauordnung und Hochbau der Stadt Hamburg
5. Windenergie und Naturschutz
Die Belange werden im Rahmen der Anlagengenehmigung einzelfallbezogen geprüft.
6. Windenergie im Wald
Wald ist in Hamburg auf Ebene der Flächennutzungsplanung mit einer zusätzlichen Pufferzone von 200 Metern für die Windenergienutzung ausgeschlossen.
7. Windenergie und Beteiligung
Das städtische Unternehmen Hamburger Energiewerke bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich finanziell an Windenergieanlagen zu beteiligen. Dafür fusionierten die städtischen Energieversorger HAMBURG ENERGIE und Wärme Hamburg zum 1. Januar 2022, um mit einer breiteren ökologischen Produktpalette und abgestimmten Angeboten zu agieren
- Pressemitteilung vom 24. September 2021: Hamburger Energiewerke starten am 1. Januar 2022
- Informationsflyer "VR-SteifeBrise"
In Hamburg ist zudem als Windenergieanlagen-Betreiberin die Windfang eG FrauenEnergieGemeinschaft aktiv, die für Frauen eine Beteiligung am Betrieb von Erneuerbare Energien-Anlagen anbietet.
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
Das Cluster Erneuerbare Energien Hamburg wurde durch die Freie und Hansestadt Hamburg und den Verein zur Förderung des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg e. V. 2010 gegründet und umfasst heute mehr als 200 Mitglieder. Das Cluster Erneuerbare Energien Hamburg bündelt u. a. die Vertreter der Windenergie-Branche in Hamburg und ist Mitglied im Kuratorium der Stiftung Offshore Windenergie. 2021 hat es seinen Schwerpunkt zudem um die Wasserstoff-Wirtschaft erweitert.
Der Energieforschungsverbund Hamburg führt unterschiedliche Forschergruppen der Hamburger Hochschulen mit Interesse an energiebezogenen Themen zusammen, um potenzielle, auch fachübergreifende Verbundprojekte auszuarbeiten. Als Schnittstelle zwischen den Hamburger Hochschulen übernimmt der EFH dabei in erster Linie koordinierende Tätigkeiten, indem zu verschiedenen Forschungsideen potenzielle Projektpartner identifiziert und zusammengebracht werden.
Unter dem Titel „NEW 4.0“ hat sich in Hamburg und Schleswig-Holstein eine einzigartige Innovationsallianz aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gebildet. In einem länderübergreifenden Großprojekt wurde gezeigt, wie die Metropolregion Hamburg mit ihren gut 4,5 Millionen Einwohnern bereits 2035 zu 100 Prozent mit regenerativem Strom versorgt werden könnte – sicher, zuverlässig, gesellschaftlich akzeptiert und mit deutlichen CO2-Einsparungen. Fortgeführt wird die Forschungsarbeit im ‚Norddeutschen Reallabor‘, das im Wettbewerb um die Förderung vom BMWi den entsprechenden Zuschlag erhalten hat und einen Schwerpunkt auf Erzeugung und Einsatz von Wasserstoff legt.
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Weitere Akteure
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
Einen Überblick über Forschung und Lehre in Hamburg und der Metropolregion geben die Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH, der Energieforschungsverbund Hamburg und die Forschungskontaktstelle.
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) in Hamburg hat das Competence Center für erneuerbare Energien und Energieeffizienz gegründet, um fakultätsübergreifende Aktivitäten im Gebiet der erneuerbaren Energien der Hochschule zu bündeln. Neben Systemintegration und Speicherung ista auch die WIndenergie Schwerpunkt dieser Einrichtung.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 72 MW
- 2017: 117 MW
- 2018: 128 MW
- 2019: 121 MW
- 2020: 121 MW
- 2021: 121 MW
Quellen: windguard.de (2016-2018); MaStR (ab2019)
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Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 51 Anlagen
- 2017: 63 Anlagen
- 2018: 65 Anlagen
- 2019: 66 Anlagen
- 2020: 66 Anlagen
- 2021: 67 Anlagen
Quellen: windguard.de (2016-2018); MaStR (ab 2019)
Auf windguard.de werden auch Halbjahreszahlen veröffentlicht.
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Gutachten Personal- und Qualifizierungsbedarf der Erneuerbare Energien Branche in der Metropolregion Hamburg 2012
Das Gutachten von 2012 beinhaltet für die Branche der regenerativen Energien in der Metropolregion Hamburg eine umfassende Analyse des Personal- und Qualifizierungsbedarfs aus Sicht der Unternehmen, einen Überblick über die aktuell verfügbaren Qualifizierungsangebote und strategische Handlungsempfehlungen zur Entwicklung der Potenziale dieses Qualifizierungsbereiches. Spezielle Informationen zur Windenergie sind ab S. 22 aufgeführt.
- Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH (2012): Gutachten Personal- und Qualifizierungsbedarf der Erneuerbare Energien Branche in der Metropolregion Hamburg 2012