Bremen (HB)

Bremen hat eine Fläche von 420,0 km² und ist damit das kleinste Bundesland Deutschlands. Die Hansestadt hat 680.130 Einwohner und eine Einwohnerdichte von 1.619 Einwohnern pro km² (2020).

Der Senat setzt sich seit 2019 aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zusammen. Seit 2019 ist Andreas Bovenschulte (SPD) Bürgermeister von Bremen.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 bei 46.432 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2020 auf 27,6 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 1,0 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2021

1. Energiepolitische Programmatik

Koalitionsvereinbarung (2019-2023)

Auszug windenergierelevanter Passagen

Erneuerbare Energien und Wasserstoff

„Wir werden die Windenergieerzeugung in Bremen weiter ausbauen und dafür Repowering ermöglichen sowie neue Standorte in Gewerbegebieten prüfen. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass der Deckel in der Windkraftförderung gestrichen wird. Bremerhaven hat sich als Offshore‐Forschungs‐ und ‐Entwicklungsstandort positiv entwickelt. Diese Entwicklung wollen wir weiterhin unterstützen.“ […]

Wirtschaftsförderung

„Neben den Clustern Luft‐ und Raumfahrt, maritime Wirtschaft und Logistik, Automotive werden wir das Cluster Windenergie künftig weiter fassen als „Windenergie, regenerative Energiewirtschaft, Speichertechnologie und Klimatechnik“.“

“Wir werden prüfen, ob die Windenergieanlagen und deren Repowering in der Nachbarschaft der Stahlwerke einen Anknüpfungspunkt für ein Modellprojekt zur Herstellung von Wasserstoff als Grundstoff für die Stahlherstellung bilden können […].“

Fischereihafen

[…] Mit dem Green Economy Gewerbegebiet Luneplate plant Bremerhaven ein klimaneutrales und nachhaltiges Gewerbegebiet. Das Land Bremen wird sich gemeinsam mit den anderen Küstenländern intensiv mit der Technik zur Nutzung des überschüssigen Windstroms für die Gewinnung von Wasserstoff auseinandersetzen und so ein wichtiges Kompetenzfeld der Energiewende voranbringen.“

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Klimaschutzgesetz & Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020

Seit dem 27. März 2015 ist das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) in Kraft, mit dem das Land Bremen Anforderungen und Rahmenbedingungen zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel festlegt. So hat das schon im Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020 formulierte Ziel, die bremischen Kohlendioxid-Emissionen (ohne Stahlindustrie) bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, Gesetzesrang erlangt. Die Fortschreibung des Klima- und Energieprogramms wurde am 18.12.2018 vom Senat beschlossen.

2. Fachliche Grundlagen

Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP)

Das Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) wurde erstmalig im Jahr 2009 vorgelegt und im Jahr 2018 fortgeschrieben. Im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Klimaschutz- und Energieprogramms sollen quantitative Klimaschutzziele für den Zeithorizont 2030 festgelegt werden. Zur fachlichen Vorbereitung wurde das ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg beauftragt, entsprechende Energie- und Klimaschutzszenarien für das Land Bremen zu erarbeiten. Bei der Festlegung der Ziele sollen darüber hinaus die Empfehlungen der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ berücksichtigt werden, die im Jahr 2020 von der Bremischen Bürgerschaft eingesetzt wurde.

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Windenergiekonzept Bremen

Die Stadtgemeinde Bremen verfolgt mit der Darstellung von Vorrangflächen zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan das Ziel der Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Durch die Darstellung von Vorrangflächen im Flächennutzungsplan stehen der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich außerhalb der dargestellten Vorrangflächen in der Regel öffentliche Belange entgegen (Ausschlusswirkung). Im Windenergiekonzept sind Vorgaben sowie Ausschlusskriterien für die Planung von Windenergieanlagen beschrieben.

3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen

siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)

3.1 Landesebene

Senatorinnen

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau - Contrescarpe 72 – 28195 Bremen

Die Dienstelle der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau ist in 6 Abteilungen untergliedert. Die Aufgabenbereiche Energie, Klimaschutz und Umwelttechnik sind im Referat 21 angesiedelt. Die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich der Regionalplanung im Sinne von Raumordnungs- bzw. Flächennutzungsplanung liegt im Referat 71.

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Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa - Zweite Schlachtpforte 3 – 28195 Bremen

Die Zuständigkeit für die regionale Energiepolitik liegt bei der Abteilung Z der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.

3.2 Regionalebene

Im Stadtstaat Bremen sind Regionalpläne entbehrlich (§ 13 Abs. 1 Satz 3 ROG).

Der Flächennutzungsplan Bremen wurde 2015 neu aufgestellt. Darin sind auch Vorrangflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt.

4. Planung und Genehmigung

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

5. Windenergie und Naturschutz

Die Errichtung von Windenergieanlagen in Naturschutzgebieten ist nach § 23 BNatSchG in aller Regel ausgeschlossen. Gleiches gilt für Natura-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete), die in Bremen überwiegend als Landschaftsschutzgebiete geschützt sind. Soweit in seltenen Einzelfällen eine Befreiung nach § 67 BNatSchG möglich ist, kann insoweit eine baurechtliche Zulässigkeit als Ausnahme von der Regel nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Betracht kommen.

6. Windenergie im Wald

Aufgrund der geringen Waldflächen und der hohen Besiedelungsdichte in Bremen kommt dem Wald hinsichtlich Natur und Erholung eine große Bedeutung zu. Deshalb sollen keine Windenergieanlagen im Wald errichtet werden. Hierbei handelt es sich um ein weiches Kriterium.

7. Windenergie und Beteiligung

Keine aktuellen Unterlagen bekannt.

9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

10. Bildung und Forschung

Bildung

In Bremen gibt es derzeit 6 Bachelor- und 2 Masterstudiengänge im Bereich erneuerbare Energien (Stand 2023).

Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.

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Forschung

ForWind, das Zentrum für Windenergieforschung der Universitäten Oldenburg, Hannover und Bremen, verbindet wissenschaftliches Know-how mit industrienaher Forschung. Auf dem Gebiet der Windenergieforschung bündelt ForWind die Kompetenzen der drei Universitäten und ist versierter Ansprechpartner für die Industrie.

11. Windenergiestatistik

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land

  • 2016: 176 MW
  • 2017: 184 MW
  • 2018: 200 MW
  • 2019: 200 MW
  • 2020: 200 MW
  • 2021: 201 MW

Quellen: Freie Hansestadt Bremen: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, eigene Erhebung (Tabelle Windkraftanlagen und Standorte)

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Anzahl der Windenergieanlagen an Land

  • 2016: 83 Anlagen
  • 2017: 84 Anlagen
  • 2018: 89 Anlagen
  • 2019: 89 Anlagen
  • 2020: 89 Anlagen
  • 2021: 87 Anlagen

Quellen: Freie Hansestadt Bremen: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, eigene Erhebung (Übersicht über den Windkraftausbau im Land Bremen)

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Weitere Daten unter:

12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt

Fakten zur Windbranche

Aktuelle Beschäftigungszahlen für die Windbranche im Land Bremen liegen nicht vor.

 

Letzte Aktualisierung: Juni 2022