Brandenburg (BB)

Brandenburg hat eine Fläche von 29.654 km² und eine Einwohnerdichte von 87 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Land 2.573.135 Einwohner (Stand 2022).

Die Landesregierung setzt sich seit 2019 aus SPD, CDU und Grünen zusammen. Seit 2013 ist Dietmar Woidke (SPD) amtierender Ministerpräsident.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 34.610 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2022 auf 48,0 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 34,9 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023

1. Energiepolitische Programmatik

Koalitionsvertrag (2019-2024) - Auszug windenergierelevanter Passagen

Energie

"Die Koalition ist sich der Verantwortung für eine sichere und klimaschonende Energieversorgung bewusst. Gerade für die Lausitz als Energieregion, aber auch für ganz Brandenburg, wird der weitere Ausbau erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle spielen, wobei Energie für die Menschen und Unternehmen im Land bezahlbar bleiben muss. Das ist auch eine soziale Frage.“

„Die Koalition bekennt sich zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes. Wir werden die Energiestrategie 2030 zu einer Energie- und Klimastrategie weiterentwickeln und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker in den Blick nehmen.“

„Die Koalition wird zudem alle entsprechenden Gesetze einem Klimacheck unterziehen. Unser energiepolitisches Ziel ist es, unter Beachtung des Zieldreiecks „Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit“ sowie der Akzeptanz die in der Region Berlin-Brandenburg rechnerisch benötigte Energie bis 2050 aus erneuerbaren beziehungsweise nachwachsenden Rohstoffen zu erzeugen. Hierfür werden wir sicherstellen, dass mit Blick auf die Versorgungssicherheit ein hinreichendes Angebot an Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung steht.“

Erneuerbare Energien

„Die Koalition bekennt sich gemäß der Energiestrategie 2030 zum Ausbauziel bei der Windenergie von 10.500 MW im Jahr 2030.“

„Die Koalition setzt sich zum Ziel, die Akzeptanz der Windkraft zu erhöhen und legt für Brandenburg fest, dass Repowering und Ausbau nur außerhalb eines Radius von 1.000 Metern zur Wohnbebauung stattfinden darf. Gleichzeitig verständigen sich die Koalitionspartner auf eine Überarbeitung des Regionalplanungskonzeptes, um die Ausbauziele zu erreichen. In diesem Rahmen ist eine Vergrößerung der Abstandsempfehlung zu besonders belasteten Siedlungen auf 1.500 Meter zu prüfen. Das neue Konzept soll möglichst innerhalb des ersten Halbjahrs 2020 erarbeitet werden.“

„Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Energiestrategie 2030 werden wir die Beratungsstelle Erneuerbare Energien zu einer Dialog- und Servicestelle für die Energiewende im Land Brandenburg weiterentwickeln. Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz wird die Koalition umsetzen. Wir werden dafür sorgen, dass das Geld aus dem Ausbau erneuerbarer Energien auch in den betroffenen Orten bleibtund wollen die betroffenen Kommunen bei der Planung über die regionalen Planungsgemeinschaften hinaus stärker beteiligen.“

„In den nächsten Jahren wird die Nachfrage nach innovativen Recyclingangeboten für ausgediente Windkraftanlagenansteigen, worin wir eine Chance für Brandenburg sehen. Deshalb will die Koalition Anreizedafür setzen, dass die Wertschöpfungskette dieses Wirtschaftszweiges im Land auf- und ausgebaut wird.“

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Landtagsbeschluss: Ausbau erneuerbarer Energien deutlich steigern und Akzeptanz erhöhen

Der Brandenburger Landtag hat am 18. Mai 2022 beschlossen, dass bis zum Jahr 2030 ein Kapazitätsausbauziel von mindestens 11,5 GW aus Windenergieanlagen erreicht werden soll. Der Landtag bringt in dem Beschluss zudem die Unterstützung der Flächenziele des Bundes zum Ausdruck. Eine Überarbeitung der Regionalplanung wird dahingehend angeregt, dass die Flächenkategorie zukünftig Vorranggebiete sein soll und eine landesweite Harmonisierung der Kriterien für die Anforderungen an die Konzentrationsplanung erfolgen soll.

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Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebieten

Der Landtag hat am 20. Mai 2022 das Brandenburgische Windenergieanlagenabstandsgesetz (BbgWEAAbG) verabschiedet, das Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg regelt. Der Abstand vom Mastfuß einer Windenergieanlage bis zur Kante der Hauptanlage des nächstgelegenen Wohngebäudes soll mindestens 1.000 m betragen, soweit die Windenergieanlage außerhalb eines Windenergiegebietes geplant wird. Dabei wird vom § 249 Absatz 3 BauGB Gebrach gemacht, der den Ländern die Möglichkeit von Mindestabständen zu Wohnhäusern einräumt.

2. Fachliche Grundlagen

Energiestrategie 2040

Die Energiestrategie 2040 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie löst die Energiestrategie 2030 ab. Als Ziele werden darin die Erhöhung der Energieeffizienz, der Ausbau der Erneuerbaren Energien und Wasserstoffwirtschaft, die Gewährleistung der Energieversorgung, die Steigerung der Beteiligung und Akzeptanz bei der Energiewende sowie die Weiterentwicklung und Stabilisierung der Beschäftigung und Wertschöpfung genannt. Bei der Windenergie wird das Installationsziel von 15,0 GW bis 2040 sowie eine regelmäßige Überprüfung eventueller Flächenmehrbedarfe nach Erreichen des 2,2 %-Ziels angestrebt. Ebenfalls werden Rahmenbedingungen zur Erreichung dieser Ziele aufgestellt und ein Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Energiestrategie entwickelt. 

Eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der Energiestrategie 2030 erfolgte im Rahmen eines Gutachtens im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.

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Energieportal Brandenburg

Das Energieportal Brandenburg enthält Daten und Fakten zu allen Energieerzeugungsanlagen im Land und zeigt den aktuellen Ausbaustand der Erneuerbaren Energien, zugehörige Infrastrukturen und konventionelle Energieerzeugungsanlagen. Dieses Portal ersetzt den bisherigen Energie- und Klimaschutzatlas, der im April 2022 abgeschaltet wurde. 

Auf der Windkarte sind die in Betrieb befindlichen Anlagen (installierte Leistung) auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur sowie die geplanten und genehmigten Anlagen auf Basis des Anlageninformationssystem LIS-A vom Landesamt für Umwelt Brandenburg dargestellt. 

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Strategie zur Klimaanpassung in Brandenburg

Am 4. Juli 2023 hat die Landesregierung die Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beschlossen. Im Rahmen dieser Strategie wurden zwölf handlungsfeldspezifische Fach­strategien beschlossen, für deren Inhalte und Umsetzung die jeweiligen Ressorts im Land verantwort­lich sind. Kernstück der Klimaanpassungsstrategie sind die Maßnahmenkataloge der Handlungsfelder mit ca. 200 Maßnahmen.

3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen

siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)

3.1 Landesebene

Landesministerien

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) - Heinrich-Mann-Allee 107 - 14473 Potsdam

Das Ministerium ist in fünf Abteilungen untergliedert. Das Referat „Erneuerbare Energien, Energieeffizienz“ ist in Abteilung 3 „Energie, Rohstoffe“ angesiedelt.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) - Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 - 14467 Potsdam

Das Ministerium beschäftigt sich in fünf Abteilungen mit Themen im Bereich Umwelt. In Abteilung 5 sind die Bereiche Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit angesiedelt. In Abteilung 4 ist der Bereich Naturschutz angesiedelt.

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) - Henning-von-Tresckow-Str. 2-8 - 14467 Potsdam

Das Ministerium unterteilt sich in vier Abteilungen und beinhaltet neben dem Bereich Stadtentwicklung (in Abteilung 2) auch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL). Diese ist die Oberste Landesplanungsbehörde für beide Bundesländer

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Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG in Brandenburg

Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (BbgFzG) vom 2. März 2023 hat das Land Brandenburg die Regionalen Planungsgemeinschaften mit der Umsetzung der im Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes vorgegebenen Flächenziele beauftragt. Über eine Richtlinie für Regionalpläne wurde die bisherige „Ausschlussplanung“ mit Eignungsgebieten auf eine „Angebotsplanung“ mit Vorranggebieten umgestellt.

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Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

Der LEP HR ist im am 1. Juli 2019 in Kraft getreten und hat den LEP B-B abgelöst.

3.2 Regionalebene

Planungsträger

Träger der Regionalplanung in Brandenburg sind die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften Havelland-Fläming, Prignitz-Oberhavel, Uckermark-Barnim, Oderland-Spree und Lausitz-Spreewald (§§ 3ff. Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung - RegBkPlG).

Weitere Informationen:

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Regionalpläne

In den Regionalplänen der fünf Brandenburger Planungsregionen sind derzeit keine Gebietsausweisungen für Windenergie enthalten.Sachliche Teilpläne Windenergie befinden sich jeweils im Aufstellungsprozess. Informationen zum Stand der Regionalplanung sind auf den jeweiligen Webseiten der Regionalen Planungsgemeinschaften zu finden. Diese sind über die Webseite der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg verlinkt.

4. Planung und Genehmigung

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Landesamt für Umwelt (LfU) (§ 1 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes – ImSchZV). Die für jeweils bestimmte Regionen (West, Süd, Ost) zuständigen Genehmigungsverfahrensstellen des LfU sind in der Abteilung Technischer Umweltschutz 1 angesiedelt.

Genaue Informationen über die jeweilige örtliche Zuständigkeit sowie die Anschriften der Genehmigungsreferate finden sich im Serviceportal des Landes Brandenburg.

Das Land Brandenburg stellt außerdem mit dem Antragstellungsprogramm ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) eine kostenlose Formularsoftware zur Verfügung, mit der die Erarbeitung eines Antrages vereinheitlicht und erleichtert wird.

  • Landesamt für Umwelt Brandenburg: ELiA

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Erlasse

Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Mit dem Erlass an das Landesamt für Umwelt (LfU) als immissions- und naturschutzrechtliche Genehmigungsbehörde gerichteten Erlass will das MLUK die Ausbauziele für die Windenergie mit den Anforderungen an den Schutz von Natur und Landschaft und den Schutz wildlebender Tierarten, ihrer Lebensstätten und Biotope gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz in Einklang bringen.

* vormals: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV)

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Kompensationserlass Windenergie

Im Kompensationserlass werden die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung sowie zur Erweiterung der Gebietskulisse für Rückbaumaßnahmen, der Anerkennung des Rückbaus von Altwindenergieanlagen ohne Rückbauverpflichtung sowie der Berechnung der Ersatzzahlung dargestellt.

* vormals: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)

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WKA-Geräuschimmissionserlass

Die Anforderungen der TA Lärm an die Durchführung von Immissionsprognosen im Rahmen der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen auf Basis der durch das Interimsverfahren eingeführten Modifikationen zur DIN ISO 9613-2 wird durch den Erlass festgesetzt.

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Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Der Leitfaden dient als Arbeitshilfe und richtet sich an alle, die an einem immossionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt oder von diesem betroffen sein können. Er bietet einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und stellt allgemeinverständlich den Ablauf der verschiedenen Verfahrensarten dar.

Eine Übersicht zu Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Vertretern von Umweltverbänden etc., bspw. zur Einbringung von Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden sich auf der Internetseite des Ministeriums.

* vormals: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)

5. Windenergie und Naturschutz

Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Mit dem an das Landesamt für Umwelt (LfU) als immissions- und naturschutzrechtliche Genehmigungsbehörde gerichteten Erlass will das MLUK die Ausbauziele für die Windenergienutzung mit den Anforderungen an den Schutz von Natur und Landschaft und den Schutz wildlebender Tierarten, ihrer Lebensstätten und Biotope gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz in Einklang bringen. Der Erlass trifft sowohl Regelungen für kollisionsgefährdete Vogelarten als auch landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz.

* vormals: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)

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Kompensationserlass Windenergie

In Ergänzung zu den allgemeinen Vorgaben zur Bewältigung von Eingriffsfolgen („Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung“ - HVE, Stand April 2009) werden im Kompensationserlass Regelungen für Eingriffe im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen getroffen.

6. Windenergie im Wald

Waldflächen nehmen in Brandenburg gut 29 Prozent der Landesfläche ein. Der Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) macht außerhalb des Freiraumverbundes keine speziellen Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit der Windenergienutzung im Wald.

Aktuell werden neue Regionalpläne erstellt: Die bisherige „Ausschlussplanung“ in Form von Eignungsgebieten ist in Folge des neuen Bundesrechts durch eine „Angebotsplanung“ mit Vorranggebieten (ohne Ausschlusswirkung) abgelöst worden. Die Regionalplanung berücksichtigt Waldfunktionen bei der Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung.

Informationen für Planer

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg stellt auf seiner Website Informationen für Planer bereit. Darin enthalten sind bspw. Hinweise zu Funktionen des Waldes.

7. Windenergie und Beteiligung

Finanzielle Beteiligung

Windenergieanlagenabgabengesetz

Das Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen (Windenergieanlagenabgabengesetz - BbgWindAbgG) wurde am 11. Juni 2019 vom Brandenburg Landtag beschlossen. Mit dem Gesetz wird im Land Brandenburg eine Sonderabgabe für Windenergieanlagen in Höhe von 10.000 EUR pro WEA im Jahr eingeführt. Die Verpflichtung gilt für Anlagenbetreiber, deren WEA ab dem 1. Januar 2020 bezuschlagt und in Betrieb gegangen sind. Ziele des Gesetzes sind, die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu erhöhen und die regionale Wertschöpfung zu steigern.

Anspruchsberechtigt sind Gemeinden, deren Gebiet sich ganz oder teilweise im 3-Kilometerradius um den jeweiligen Anlagenstandort befindet. Die Abgabe wird dann anteilig der jeweiligen Fläche gezahlt. Die Mittel sind vom kommunalen Finanzausgleich ausgenommen und sollen für Maßnahmen der Akzeptanzsteigerung der Windenergie vor Ort verwendet werden. Als konkrete Beispiele werden hier genannt: die Aufwertung des Ortsbildes, Bereitstellung von Informationen zu erneuerbaren Energien, Förderung sozialer Angebote und kultureller Einrichtungen, kommunaler Veranstaltungen sowie Bauleitplanungen im Bereich der erneuerbaren Energien.

Energieportal Brandenburg

Das Land Brandenburg hat im Energieportal Brandenburg ein Onlinetool öffentlich zur Verfügung gestellt, mit dem unter anderem Gemeinden recherchieren können, inwieweit sie potenziell von den Gesetzen zur finanziellen Teilhabe der Kommunen auf Ebene des Bundes (§ 6 EEG) und des Landes (BbgWindAbgG) betroffen sind.

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Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsprozessen

Faltblatt: Bürgerbeteiligung an Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen

Das Faltblatt informiert über die rechtlichen Grundlagen von Bürgerbeteiligungen anhand der drei Planungsebenen, sowie des Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen.

* vormals: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)

Bürgerinformationsseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)* des Landes Brandenburg wird eine Übersicht für Bürger und Vertreter von Umweltverbänden zu Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren, wie dabei bspw. Stellungnahmen eingereicht werden können, bereitgestellt.

* vormals: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)

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Praxisleitfaden Bürgerbeteiligung - Die Energiewende gemeinsam gestalten

Der Leitfaden richtet sich an Planungsbehörden, Politik und Verwaltung auf kommunaler und regionaler Ebene, die vor der Herausforderung stehen, Energieprojekte vor Ort zu realisieren und dabei die Bürgerschaft mitnehmen und einbinden wollen. Die Agentur hat ihren Sitz in Berlin. Der Leitfaden ist das Resultat eines Pilotprojekts, welches vom Umweltbundesamt und dem Land Brandenburg gefördert wurde. Die praktische Umsetzung wurde in den Brandenburger Kommunen Baruth und Kyritz erprobt.

8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen

Das Land Brandenburg hat sich mit seiner Energiestrategie 2030 ehrgeizige Ziele gesetzt. Für die Kammern, Verbände, Unternehmen und Institutionen des Landes ist die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Strategie selbstverständlicher Teil ihres gesamtgesellschaftlichen Engagements. Deshalb bilden sie die gemeinsame Plattform „Energieagentur Brandenburg“, die im Herbst 2010 ins Leben gerufen wurde und von der Wirtschaftsförderung Brandenburg, Bereich WFBB Energie koordiniert wird. Die Energieagentur Brandenburg ist zentrale Ansprechpartnerin für Unternehmen und Kommunen zum effizienten Einsatz von Energie, der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und zu entsprechenden Förderprogrammen. Seit 2019 verstärkt die Energieagentur in Funktion einer Beratungsstelle ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Erneuerbaren Energien für Kommunen und Landkreise. Die Energieagentur Brandenburg ist in der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) angesiedelt.

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Weitere Akteure

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Kommunale Spitzenverbände

9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

10. Bildung und Forschung

In Brandenburg gibt es derzeit 6 Bachelor- und 4 Masterstudiengänge im Bereich erneuerbare Energien (Stand 2023).

Studium Erneuerbare Energien Brandenburg

 

Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.

11. Windenergiestatistik

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land

  • 2016: 6.298 MW, davon 902 MW im Wald
  • 2017: 6.776 MW, davon 1.003 MW im Wald
  • 2018: 7.104 MW, davon 1.048 MW im Wald
  • 2019: 7.320 MW, davon 1.115 MW im Wald
  • 2020: 7.478 MW, davon 1.141 MW im Wald
  • 2021: 7.890 MW, davon 1.240 MW im Wald
  • 2022: 8.255 MW, davon 1.347 MW im Wald
  • 2023: 8.650 MW, davon 1.418 MW im Wald

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Anzahl der Windenergieanlagen an Land

  • 2016: 3.627 Anlagen, davon 353 im Wald
  • 2017: 3.767 Anlagen, davon 386 im Wald
  • 2018: 3.810 Anlagen, davon 404 im Wald
  • 2019: 3.890 Anlagen, davon 424 im Wald
  • 2020: 3.900 Anlagen, davon 431 im Wald
  • 2021: 3.938 Anlagen, davon 458 im Wald
  • 2022: 3.977 Anlagen, davon 481 im Wald
  • 2023: 4.033 Anlagen, davon 493 im Wald

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Übersichtskarte Bestand Windenergieanlagen

  • Energieportal Brandenburg – Kartendarstellungen der Windenergieanlagen in Betrieb, mit Genehmigung und im Genehmigungsverfahren sowie der rechtskräftigen Windeignungsgebiete

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Weitere Daten unter:

12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt

Fakten zur Windbranche

Weitere Informationen:

13. Weitere Informationen

Publikationen

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Tourismus

Neue Energien Forum Feldheim

In dem Windpark des energieautarken Dorfes Feldheim drehen sich derzeit 43 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 74 MW. Als vielseitiger Veranstaltungsraum und Besucherzentrum, welches zu den Themen erneuerbare Energien und Energieeffizienz informiert, ist ein Zentrum mit dem Namen „Neue Energien Forum“ eingerichtet worden. Im Innenhof kann eine begehbare Windradgondel besichtigt werden.

 

Letzte Aktualisierung: Oktober 2023