Genehmigungssituation im Umkreis von Drehfunkfeuern

© Klaus Stricker / pixelio.de
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Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) treten immer wieder Konflikte mit terrestrischen Funk-Navigationseinrichtungen (sog. Drehfunkfeuern, VOR) auf. Diese senden elektromagnetische Wellen (UKW) aus, anhand derer Flugzeugführer ihre Position bestimmen können. WEA können die Ausbreitung dieser Wellen beeinflussen, indem sie diese ablenken, wodurch die Funktionsfähigkeit der Drehfunkfeuer gestört werden kann. Um dies zu vermeiden, werden Schutzbereiche um Navigationseinrichtungen empfohlen, innerhalb derer WEA nur nach erfolgter Einzelfallprüfung gebaut werden können.

In Deutschland erstreckt sich der Anlagenschutzbereich über einen Kreis mit einem Radius von 15 km. Zur Bestimmung des Störpotenzials von Windenergieanlagen auf Doppler VOR (DVOR) berücksichtigte die Deutsche Flugsicherung beginnend im Juni 2020 auf eine im Rahmen des Forschungsprojekts „WERAN plus“ neu entwickelte Berechnungsformel, welche für den Kreisring zwischen 10 km und 15 km Anwendung fand. Das BMWK und BMDV legten am 5. April 2022 das Maßnahmenpapier „Gemeinsam für die Energiewende: Wie Windenergie an Land und Belange von Funknavigationsanlagen und Wetterradaren miteinander vereinbart werden.“ vor. Darin wurden weiterführende Schritte zur besseren Vereinbarkeit von Flugsicherung und Windenergie festgelegt. Über den Zeitraum August bis Dezember 2022 wurden alle DVOR Standorte ausführlich geprüft und mit den neuen Rahmenbedingungen konnten die Anlagenschutzbereich auf den Radius 7 km reduziert werden, ausgenommen in Kempten. Konventionelle VOR (CVOR) sollen bis 2030 zu DVOR um- oder abgebaut werden, mit der Außnahme Helgoland. Darüber hinaus kommt seit Oktober 2022 ebenfalls bei der Einzelfallprüfung für CVOR eine weiterentwickelte Berechnungsformel zum Einsatz.

Kartographische Darstellung der Lagebeziehung genehmigter Anlagenstandorte zu Schutzbereichen um Drehfunkfeuer

Um aufzeigen zu können, wie und wo sich die Anwendung des modifizierten Bewertungsverfahrens auf die Genehmigungssituation auswirkt, visualisiert die Fachagentur Windenergie an Land die seit Mitte 2020 neu bewilligten WEA-Standorte innerhalb des 15 km Anlagenschutzbereiches. Die Standorte der bundesweiten VOR werden mit Morse-Kennung und Kartensymbol dargestellt. Durch Anklicken des Drehfunk-Symbols erscheint die Anlagenbezeichnung, das Bundesland und der Anlagentyp. Um die Drehfunkfeuer-Standorte sind die Grenzen der Anlagenschutzbereiche, innerhalb derer die Zustimmung zum Bau einer Windenergieanlage vom Ergebnis der Einzelfallprüfung durch die Flugsicherungsbehörden abhängt, mit einer durchgehenden Linie eingezeichnet. Bei deaktivierten Standorten sowie nach der Reduktion des Schutzbereiches auf 7 km zeigt eine gestrichelte Linie den ursprüngliche 15 km Radius an. Zusätzlich werden Prüfradien von 10 km und 3 km dargestellt. Bis zu einem Abstand von 3 km um VOR waren Windenergieanlagen aufgrund ihrer Störwirkung bisher regelmäßig nicht zulässig.

Windenergieanlagen, die seit Juni 2020 in Deutschland genehmigt wurden, sind mittels der individuellen Marktstammdatenregister-Nummer (beginnend mit SEE…) gekennzeichnet. Wird der Mauszeiger über einen Punkt mit der Marktstammdatenregister-Nummer als Beschriftung bewegt, erscheint im Informationsfeld (oben links) der Gemarkungsbezeichnung des Standorts, die Gesamthöhe, die elektrische Leistung sowie das Genehmigungsdatum der Windturbine.

Auf niedriger Zoomstufe werden statt einzelner WEA-Anlagenstandorte grüne Cluster-Kreise angezeigt. Die Ziffer steht für die Anlagenzahl innerhalb des Clusters. Je dunkler der Grünton und je kleiner der Cluster-Kreis, desto geringer ist die Zahl der darin zusammengefassten WEA. Genehmigte Standorte innerhalb des 15 km Radius sind farblich komplementär vervorgehoben und in drei Betrachtungszeiträume untergliedert. Eine vollständige Legende wird durch Klicken auf das Nordpfeil-Symbol (oben rechts) aufgeklappt.

Der zugrunde liegende WEA-Datensatz wird turnusmäßig aktualisiert. Änderungen an den Drehfunkfeuer-Standorten (Stilllegung von VOR-Anlagen oder Umrüstung von CVOR auf DVOR) werden nach bekanntwerden in die Darstellung übernommen.

 

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