Solar

Bildquelle: Andres Siimon, unsplash
Bildquelle: Andres Siimon, unsplash

Das EEG 2023 setzt neue gesetzliche Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien fest. Bis 2030 sollen die erneuerbaren Energien mindestens 80% des Bruttostromverbrauch decken. Die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen soll dazu auf 215 GW erhöht werden (Ausbaustand Ende 2023 81,7 GW). Dafür soll der Zubau ab 2026 auf jährlich 22 GW ansteigen.

Die politischen Ziele erfordern einen zügigen und effizienten Ausbau von Photovoltaikanlagen, sowohl auf Dächern als auch auf Freiflächen. Hierfür braucht es auch die entsprechenden Flächen. Seit Dezember 2023 begleitet die Geschäftsstelle der FA Wind und Solar die Prozesse bei Kommunen, Projektierern, Planungs- und Genehmigungsbehörden zur Nutzung der Solarenergie mit dem Schwerpunkt Freiflächenanlagen.

Im Fokus unserer Arbeit stehen aktuell folgende Aspekte:

  • Standortsteuerung, Planung und Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen
  • Akzeptanz, Information, Öffentlichkeitsbeteiligung und finanzielle Teilhabe
  • Flächenverfügbarkeit, Länderinformationen, Planungen von Solarprojekten
  • Themen mit aktuellem Bezug

Der Bereich wird sukzessive thematisch erweitert.

Standortsteuerung, Planung und Genehmigung

Vor dem Hintergrund der bisher überwiegend quantitativen Ausbauziele (Mengensteuerung) und der zunehmenden Anzahl von Projektanträgen auf kommunaler Ebene wird die Notwendigkeit erkannt, die Standortwahl raumverträglich zu steuern. Auf den Ebenen der Regionalplanung und der kommunalen Flächennutzungsplanung können dadurch die Umwelt- und Raumverträglichkeit der ausgewählten Standorte sichergestellt und regionale oder lokale Überlastungen vermieden werden.

Für die Realisierung einer PV-Freiflächenanlage ist in der Regel eine Bauleitplanung in der Form einer Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. mit der seit 2023 geltenden Privilegierung von Freiflächenanlagen innerhalb eines 200-m-Streifens entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB werden zusätzliche Potenziale für Freiflächenanlagen ohne aufwändige kommunale Planung erschlossen.

Akzeptanz, Information, Öffentlichkeitsbeteiligung und finanzielle Teilhabe

Für den Erfolg der Energiewende, soll der Ausbau der PV-Freiflächenanlagen aus sozial- und gesellschaftswissenschaftlicher Perspektive begleitet werden. Konsens herrscht in der Wissenschaft darüber, dass Bürgerbeteiligung als Chance gesehen wird. Gute Kommunikation ist essenziell, um durch Transparenz Vertrauen zu schaffen. Die finanzielle Teilhabe der Kommunen und der Beteiligten vor Ort an der Wertschöpfung aus Anlagen zum Erzeugen erneuerbarer Energie ist ein wichtiger Aspekt, wenn PV-Freiflächenanlagen befürwortet und politisch unterstützt werden sollen.

Flächenverfügbarkeit, Länderinformationen, Projektplanungen

Im Marktstammdatenregister werden – im Gegensatz zur Windenergie – Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die sich noch in der Planungsphase befinden, nicht registriert. Die FA Wind und Solar wird zu den Themen Flächenverfügbarkeit, Länderinformationen und Projektplanungen mit dem Ziel arbeiten, Zubau und Planungsaktivitäten einschätzen zu können.


Fokus der FA Wind und Solar auf Freiflächenanlagen

Die FA Wind und Solar fokussiert sich in ihrer Arbeit im Bereich der Solarenergie auf das Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Themen Dachanlagen, Balkonanlagen oder Solarwärme werden nicht bearbeitet.