Schallimmissionen
Windräder erzeugen genau wie andere großtechnische Anlagen Schall. Weniger die Geräusche von Getriebe und Generator als die aerodynamischen Geräusche der Rotorblätter sind es, die mitunter als belästigend empfunden werden.
Regelmäßig werden bei der Realisierung von Windparkprojekten Befürchtungen von betroffenen Bürgern artikuliert, dass der von Windenergieanlagen (WEA) ausgehende Infraschall gesundheitsgefährdend sei (mehr...).
Um die Beeinträchtigungen für den Menschen jedoch in einem vertretbaren Rahmen zu halten, werden Anlagenbetreibern für die Errichtung von WEA besondere immissionsschutzrechtliche Vorgaben erteilt.
Der Rechtsrahmen für den Lärmschutz
Grundlage hierfür bilden in erster Linie zunächst die Ausführungen zum Genehmigungsverfahren in § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) konkretisiert die rechtlichen Vorgaben des BImSchG und schlägt eine spezielle Prüfsystematik vor. In der frühen Planungsphase müssen über Schallprognosen die zu erwartenden Schallemissionen der WEA überprüft werden.

Die TA Lärm definiert ferner mittels konkreter Richtwerte für Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiete, in welchem Maße dort Schallimmissionen zu tolerieren sind.
Eine Baugenehmigung wird durch die Genehmigungsbehörde erst dann erteilt, wenn über ein entsprechendes Schallgutachten die Einhaltung dieser Immissionsschutzrichtwerte nachgewiesen werden kann.
Andere Möglichkeiten der Lärmvorsorge
Es gibt auf der Ebene der Bauleitplanung die Möglichkeit aus Gründen des Lärmschutzes, über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zur Wohnbebauung hinausgehende Abstände, so genannte Vorsorgezuschläge, in die Planung einfließen zu lassen. Der Plangeber darf über höhere Abstände Lärmvorsorge betreiben, muss diese Abstände jedoch planerisch rechtfertigen.
Durch den technischen Fortschritt lässt sich mittlerweile das Geräuschverhalten von modernen Windrädern günstig beeinflussen. Rotorblattprofile konnten schalltechnisch verbessert werden. Neue Lackanstriche der Rotoren führen zu einer Oberflächenoptimierung, die gleichzeitig eine höhere Stromausbeute mit sich bringt. Der „schalloptimierte Betriebsmodus“ ermöglicht durch Leistungs- und Drehzahlbegrenzungen der Anlage eine Minderung der Emissionen.
Weiterführende Informationen
FA Wind Aktivitäten
- Webinar am 18. Juni 2020 zu LAI-Hinweisen: "Schallschutz bei Windenergieanlagen"
FA Wind Publikationen
- FA Wind (2019): WHO-Leitlinien für Umgebungslärm. Hintergrundpapier.
Weitere Fachliteratur
- BWE (2019): LAI–Hinweise - Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen
- Bund (2013): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (2011): Repowering: Ertragssteigerung und Lärmminderung
- Repowering-InfoBörse (2011): Hintergrundpapier Schallimmissionen
- Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien e.V. (2008): Technische Richtlinien für Windenergieanlagen, Teil1: Bestimmung der Schallemissionswerte, Revision 18
- Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (2002): Materialienband Nr. 63, Windenergieanlagen und Immissionsschutz
- Bund (1998): Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)