Rückbau und Recycling

© FA Wind, 2018/Janto Trappe, Hannover
© FA Wind, 2018/Janto Trappe, Hannover

Zur Jahresmitte 2023 umfasste der bundesweite Bestand 28.500 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 59 Gigawatt. Knapp 14.000 WEA haben das Alter von 15 Jahren überschritten, und etwa 8.200 dieser Anlagen sind bereits älter als 20 Jahre. Seit 2020 läuft die Förderung für ältere Anlagen sukzessive aus. Und auch wenn sich viele der Anlagen im Weiterbetrieb befinden, wird ein großer Anteil des Bestandes in den nächsten Jahren das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreichen. Somit steht in den nächsten Jahren der Rückbau tausender Altanlagen an, womit auch das Thema Recycling zunehmend in den Fokus rückt.

Rechtliche Vorgaben

Ein zentrales Gesetz oder eine einheitliche Verordnung, die sich mit dem Rückbau von Windenergieanlagen beschäftigt, existiert in Deutschland bislang nicht. Die Betreiber sind nach der Stilllegung einer Anlage baurechtlich zu einem geordneten Rückbau und zu einer fachgerechten Entsorgung der Komponenten verpflichtet. Zudem müssen sie bereits seit 2004 zur Deckung der Rückbaukosten eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Bei Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans stehen, können Festsetzungen zum Rückbau in den Plan mit aufgenommen werden.

Sofern die ausgedienten Anlagen oder ihre Komponenten nicht weiterverwendet werden können, sind sie als Abfall gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu entsorgen.

Recycling und Rückbau in der Praxis

Komponenten einer Windenergieanlage sind neben dem Fundament und dem Mast ein Rotor mit Nabe und Rotorblättern sowie einer Maschinengondel, die den Generator und in den meisten Fällen ein Getriebe enthält. Weit mehr als 90 Prozent einer Anlage lassen sich recyceln und sind als Sekundärrohstoffe wiederverwertbar.

Vor dem Rückbau ist der Betreiber verpflichtet, eine Rückbauanzeige zu stellen. Physisch wird die Anlage durch Trennung der Kabelverbindungen vom Netz genommen und damit dauerhaft stillgelegt. Getriebe- sowie andere Öle und Fette werden entnommen und einer Verwertung nach der Altölverordnung zugeführt. Die Rotorblätter werden mithilfe eines Krans demontiert. Die Zerlegung erfolgt am Boden mittels eingehauster Sägen, um ein Entweichen von Fasern und Stäuben in die Umgebung zu verhindern.

Die Segmente von Stahl- oder Gittertürmen sowie auch Betonhybridtürmen werden i. d. R. schrittweise mechanisch demontiert. Selten ist bei Hybridtürmen eine Sprengung erforderlich. Die Fundamente werden ebenfalls meist vollständig zurückgebaut.

Die Türme und Fundamente lassen sich problemlos und vollständig recyceln. So wird der Fundament- und Turm-Beton vor Ort zerkleinert und im Straßen- und Wegebau verwendet. Der Stahl wird der Stahlproduktion zugeführt.

Die Rotorblätter bestehen in der Regel aus faserverstärkten Kunststoffen sowie aus Harzen und Klebern. Bei älteren Anlagen wurden größtenteils Glasfasern verwendet (GFK). Für Rotorblätter der jüngeren Generation werden auch Carbonfasern eingesetzt (CFK). Ein Großteil des Materials geht in die Zementindustrie, wobei das verbrennende Epoxidharz die Prozesswärme liefert und die Glasfasern die für die Zementherstellung notwendigen Zuschlagstoffe ersetzen. Größere Probleme bereitet hingegen die Verwertung der CFK-Segmente. Hier werden seit einigen Jahren spezielle Verfahren zur Faserrückgewinnung durch Pyrolyse erprobt.

 

Weitere Informationen

Eigene Aktivitäten