Richtfunkstrecken

Über Richtfunk werden kabellos Informationen von Punkt zu Punkt übertragen. Im Rahmen des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots sind diese bei der Planung von Windenergieanlagen zu beachten. Richtfunkstrecken der Bundeswehr und der Stationierungsstreitkräfte dürfen durch Windräder nicht gestört werden. Es ist nicht für sämtliche der erwähnten Richtfunkanlagen geklärt, ob deren Beeinträchtigung einen öffentlichen Belang nach §35 Abs. 3 Satz 8 Baugesetzbuch (BauGB) berührt.

Zur Gewährleistung der Übertragungsqualität und der Verfügbarkeit müssen Richtfunkstrecken frei von Hindernissen sein (Abbildung 1). Türme und Rotoren von Windenergieanlagen  dürfen nicht in die freizuhaltende Fresnelzone des Richtfunkstrahls reichen. Der Radius dieser Zone ist abhängig von der Frequenz des Richtfunkstrahls.

In der Regel verlangen Richtfunkbetreiber einen Abstand von 15-50 Metern zwischen dem Richtfunkstrahl und dem Windrad. Ist dieses aus anderen Gründen nicht zu verschieben - beispielsweise weil dies andere Konflikte auslösen würde - kann in Einzelfällen über die Änderung der Frequenz der einzuhaltende Abstand verringert werden. Auch ist das Verlegen einer Richtfunkstecke möglich, was sich in der Regel jedoch als sehr kostspielig erweist. Ob der Windenergieplaner oder der Mobilfunkbetreiber für die Anpassungsmaßnahmen die Kosten übernehmen muss hängt davon ab, ob Rechte oder Interessen des Mobilfunkbetreibers verletzt werden.

© FA Wind: Aufbau einer Richtfunkstrecke
© FA Wind: Aufbau einer Richtfunkstrecke


Da Windenergieanlagen heute meist eine große Nabenhöhe aufweisen und Richtfunkstrecken sich in der Regel im Bereich von 20 Metern über Grund befinden, können die Rotoren Richtfunkstrecken auch überragen (Abbildung 2). Die Betreiber von Richtfunkstrecken sind über die Bundesnetzagentur zu erfragen.

© FA Wind: Fresnelzone eines Richtfunkstrahls
© FA Wind: Fresnelzone eines Richtfunkstrahls

Die Bundenetzagentur benennt jedoch nur die Betreiber von Richtfunkstrecken in einem jeweiligen Gebiet, der konkrete Trassenverlauf wird von den Betreibern zur Verfügung gestellt.

Dass Windenergie und Richtfunk auch gut harmonieren können, zeigen Beispiele für Richtfunkanlagen, die an den Türmen der Windenergieanlagen montiert sind.

 

Ansprechpartner

Dr. Dirk Sudhaus

T +49 30 64 494 60-69
sudhaus[at]fa-wind-solar.de