Militärische Luftraumüberwachung

Die militärische Luftraumüberwachung dient der nationalen Sicherheitsvorsorge und ist Bestandteil der NATO Luftverteidigung zum Schutz des deutschen Luftraums. 18 stationäre und zwei mobile Radaranlagen werden für diese Daueraufgabe von der Luftwaffe eingesetzt.

Bauliche Veränderungen in den Erfassungsbereichen der Radarsensoren werden von der Bundeswehr bewertet. Für Windenergieanlagen (WEA) gilt, dass diese aufgrund ihrer baulichen Dimension, in Abhängigkeit ihrer Entfernung sowie den örtlichen und topographischen Gegebenheiten Veränderungen des elektromagnetischen Feldes innerhalb der Erfassungsbereiche der Radaranlagen hervorrufen können. WEA können durch Gondel, Rotorblattwurzel und Mast zu radarwirksamen Verschattungen führen. Dies hat Reichweiten-Reduzierung, Zielunterdrückung und Positionsfehler zur Folge.

Innerhalb der nach dem Schutzbereichsgesetz festgelegten Schutzbereiche sind moderne WEA in der Regel unzulässig. Hier dürfen keine Bauteile einer WEA in den Erfassungsbereich der Radaranlage reichen, so dass Ausnahmen beispielweise nur aufgrund einer besonderen topographischen Lage möglich sind.

Der Interessensbereich der Bundeswehr umfasst einem Umkreis bis zu 50 Kilometer um Radaranlagen. Der Bau von WEA wird in diesem Bereich einer Prüfung durch die Bundeswehr unterzogen. Generelle allgemeingültige Aussagen über das Störpotenzial einzelner WEA bzw. eines Windparks können nicht getroffen werden, sondern sind grundsätzlich im Rahmen der Einzelfallbetrachtung durch die Fachdienststelle zu treffen. Voranfragen im Zuge der Windenergieanlagenplanung sowie im Hinblick auf die Beeinflussung von Einrichtungen der Bundeswehr können an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Abteilung Infra I 3 (BAIUDBw Infra I 3) gestellt werden.

Beispielsweise können in Absprache mit der Bundeswehr ggf. quer zum Radarstandort orientierte Gebiet vorteilhaft sein. Des Weiteren können durch Modifikation der Anlagenpositionierung oder der Anlagenhöhe Störungen der Radaranlage vermieden werden.

Aufgrund von Konflikten mit Radaranlagen der Bundeswehr können laut einer Branchenumfrage 130 WEA mit ca. 870 MW Leistung nicht umgesetzt werden (BWE/FA Wind 2022).

 

Weitere Informationen

Eigene Aktivitäten

Ansprechpartner

Dr. Dirk Sudhaus

T +49 30 64 494 60-69
sudhaus[at]fa-wind-solar.de