Radar und Funkanlagen

Regelmäßig treten bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) Konflikte mit Radar- und Funkeinrichtungen auf. An deutschen Flughäfen dienen Luftsicherheitsradare der zivilen Luftraumüberwachung. Sie werden von der Deutschen Flugsicherung (DFS) oder der Bundeswehr betrieben. Militärische Anlagen dienen der Luftraumüberwachung der nationalen Sicherheitsvorsorge – für diese Daueraufgabe werden 18 stationäre und zwei mobile Radaranlagen von der Luftwaffe eingesetzt. Drehfunkfeuer dienen der Flugnavigation, wofür in Deutschland derzeit ca. 60 Anlagen betrieben werden. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) unterhält ein Netz von 17 Niederschlagsradaren an exponierten Standorten, um für Deutschland flächendeckende Wetterprognosen liefern zu können. Auch Richtfunksysteme, die der kabellosen Informationsübertragung zwischen festen Standorten dienen, sind im Rahmen des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots bei der Planung von WEA zu berücksichtigen. Richtfunkstrecken der Bundeswehr und der Stationierungsstreitkräfte dürfen durch WEA nicht gestört werden.
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Störung der Funktion durch Windenergieanlagen
Radar- und Funkanlagen senden elektromagnetische Wellen aus, die von Objekten reflektiert werden (Echos). WEA können der Ausbreitung dieser Wellen im Weg stehen, diese zurückwerfen oder ablenken (Fehlechos) und somit deren Funktionsfähigkeit stören. Eine Beeinträchtigung, also nicht eine erhebliche Störung, ist jedoch vom Anlagenbetreiber hinzunehmen.
Schutz der Funktion der Anlagen
Um die Funktionsfähigkeit der Anlagen zu gewährleisten, werden Anlagenschutzbereiche empfohlen, innerhalb derer WEA nach Einzelfallentscheidungen durchaus zulässig sein können. Trotz dieser möglichen Einzelprüfung empfiehlt die Deutsche Flugsicherung (DFS), derzeit keine Vorrang- oder Eignungsgebiete für Windenergienutzung in den Anlagenschutzbereichen auszuweisen.
Weiterführende Informationen
FA Wind Aktivitäten
- Forschungsprojekt RIWER (fortlaufend)
- Workshop am 6. Oktober 2015 in Offenbach (Main): Vereinbarkeit von Wetterradar und Windenergieanlagen - Möglichkeiten des Handelns
FA Wind Publikationen
- BWE/FA Wind (2022): Umfrage: Luftverkehr und Windenergie
- FA Wind/BWE (2019): Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie in Deutschland – Ergebnisse einer Branchenumfrage
- FA Wind Urteilsbesprechung (2016): BVerwG , Urteil vom 07.04.2016 – 4 C 1/15
- FA Wind Urteilsbesprechung (2016): BVerwG, Urteile vom 9. September 2016 –4 C 6.15und 4 C 2.16
- FA Wind (2016): Interaktion zwischen Windenergieanlagen und Drehfunkfeuer
Weitere Fachliteratur
- Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (2020): Was ist der Unterschied zwischen einem Anlagenschutzbereich und einem Bauschutzbereich?
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt (Hrsg., 2018): WERAN, „Wechselwirkung Windenergieanlagen und Radar/Navigation“
- Bundesverband WindEnergie (2015): 2. Umfrage Windenergie und Flugsicherung
- Bundesregierung (2011): Antwort auf die Kleine Anfrage zum Thema Windenergieanlagen und Luftfahrt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Bundesregierung (2011): Antwort auf die Kleine Anfrage zum Konflikt zwischen Radaranlagen der Bundeswehr und Windenergieanlagen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Deutsche Flugsicherung: Flugsicherung und die Errichtung von Windenergieanlagen