Planung

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Die Planung von Windenergievorhaben ist in der Regel umfassend und komplex. Bereits im Planungsprozess werden wichtige Weichen für den Ausbau der Windenergie gestellt und eine Vielzahl von unterschiedlichen Interessen müssen miteinander in Ausgleich gebracht werden.

Windenergieanlagen sind im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) privilegierte bauliche Anlagen. Dies bedeutet, dass sie – sofern ihnen keine anderen rechtlichen Belange entgegenstehen – im gesamten Außenbereich errichtet werden dürfen. Eine Einschränkung dieser Regelung gilt in Bayern, wo die Windenergie in einem Abstand der zehnfachen Anlagenhöhe zur Wohnbebauung nicht privilegiert ist. Unabhängig davon ermächtigt § 249 Abs. 3 BauGB die Länder, durch Landesgesetz festzulegen, dass Windenergieanlagen nur dann privilegiert sind, wenn sie einen Abstand von maximal 1.000 m zur nächsten Wohnnutzung einhalten.

Um einen geordneten Ausbau zu ermöglichen und Konflikte mit anderen Nutzungsarten und Interessen zu vermeiden, kann die Windenergienutzung sowohl durch Regional- als auch durch Flächennutzungspläne gesteuert werden. Nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist es möglich, die Windenergie auf bestimmte Flächen zu konzentrieren (sog. Konzentrationszonen) und den verbleibenden Außenbereich von der Nutzung freizuhalten.

Die Mehrheit der Planungsträger macht von dieser Steuerungsmöglichkeit Gebrauch. In einigen Bundesländern erfolgt die Steuerung abschließend auf Ebene der Landes- oder Regionalplanung, in anderen Bundesländern sind hierfür die Kommunen im Rahmen der Flächennutzungsplanung zuständig.

An die Pläne zur Steuerung der Windenergie stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. So muss ein schlüssiges planerisches Gesamtkonzept vorliegen, das der privilegierten Nutzung der Windenergie in substanzieller Weise Raum verschafft. Die Planung von Konzentrationszonen ist ein komplexes Verfahren, das viel Zeit und personelle Ressourcen in Anspruch nimmt. Gleichzeitig sind der Planungsprozess sowie die Planung selbst im Hinblick auf die formellen und materiellen Vorgaben fehleranfällig. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund stellt sich vermehrt die Frage der Reformbedürftigkeit von Windenergieplanung.

Stand 31. Januar 2023

 

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