Planung und Genehmigung
Die Realisierung von Windenergieanlagen beginnt in der Regel mit einer Standorteignungsprüfung und der Flächensicherung. Im Rahmen der Standorteignungsprüfung wird nicht nur die Ertragssituation am Standort überprüft, sondern auch geklärt, ob eine Windenergieanlage im Hinblick auf etwaige Festlegungen in einem gegebenenfalls bestehenden Regional-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplan zulässig ist. Kommt ein bestimmter Standort grundsätzlich in Frage, stellt sich die Frage, ob planungsrechtliche Anpassungen wie die (Neu-)Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungs- oder Bebauungsplans notwendig sind. Zudem sind weitere, vor allem naturschutzfachliche Fragestellungen abzuarbeiten. Dann schließt sich das eigentliche Anlagenzulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) an.
Planerische Steuerung von Windenergieanlagen

Windenergieanlagen sind im Außenbereich nach § 35 Abs. 3 BauGB privilegiert zulässig. Deshalb ist es grundsätzlich nicht notwendig, Bebauungspläne für die bauplanungsrechtliche Absicherung von Windenergieanlagen aufzustellen. Es ist jedoch möglich, die Windenergienutzung über den sogenannten Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu steuern. Sie kann aufgrund dieser Regelung durch die Ausweisung von bestimmten Standorten im Regional- oder Flächennutzungsplan auf bestimmte Flächen konzentriert und für andere Flächen im Außenbereich ausgeschlossen werden. Damit die Pläne eine solche Steuerungswirkung entfalten, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ein „schlüssiges planerisches Gesamtkonzept“ vorliegen, das der privilegierten Nutzung der Windenergie „in substanzieller Weise Raum verschafft“.
Innerhalb eines Gebiets mit Bebauungsplan richtet sich die Zulässigkeit der Windenergieanlagen nach den dortigen Festsetzungen (§ 30 BauGB). Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist die Eigenart der näheren Umgebung entscheidend (§ 34 BauGB).
Genehmigungsverfahren
Die eigentliche Anlagenzulassung der Windenergieanlage erfolgt im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Kommt der Betreiber seinen Betreiberpflichten nach und stehen der Anlage keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange entgegen, hat der Anlagenbetreiber einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung.
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass die sonstigen, für den Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens mit geprüft und beschieden werden. Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen stehen insbesondere die Vorschriften des Natur- und Artenschutzrechts und des Bauplanungs- und das Raumordnungsrecht im Fokus. Immer größere Bedeutung kommt zudem den luftfahrtrechtlichen Vorschriften zu.
Das BImSchG sieht sowohl ein vereinfachtes als auch ein förmliches Genehmigungsverfahren vor. Das förmliche Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG unterscheidet sich insbesondere durch die obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung vom vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG. Welches Verfahren bei der Genehmigung von Windenergieanlagen durchzuführen ist, hängt von der Anzahl der zu genehmigenden Anlagen und von der Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist, ab.
Weiterführende Informationen
FA Wind Aktivitäten
- Plattform Genehmigungssituation (fortlaufend)
- Forschungsprojekt Typenoffene Genehmigung (abgeschlossen)
- Workshop am 14.11.2019: "Umfassung von Ortschaften bei der Windenergieanlagenplanung"
- Seminarreihe vom November 2016 bis Februar 2017: "Ausschreibungsverfahren Windenergie an Land"
- Workshop am 18. Oktober 2016 in Frankfurt am Main: "Typenunabhängige Genehmigung von Windenergieanlagen"
- Praktikerseminar im April und Mai 2016 in Leipzig, Hannover, Frankfurt am Main: "Planerische Steuerung der Windenergienutzung"
- Diskussionsveranstaltung am 12. November 2015 in Berlin: "Das Helgoländer Papier 2015 –Rechtliche Einordnung und Implikationen für die Praxis"
- Workshop am 15. Oktober 2015 im Rahmen der Messe Erfurt: "Planungsbeteiligung bei Windenergieprojekten"
- Fachtagung am 14. Oktober 2014 in Erfurt: "Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis"
- Fachtagung am 17. Juni 2014 in Berlin: "Länderöffnungsklausel für Mindestabstände bei der Windenergieplanung"
FA Wind Publikationen
- FA Wind (fortlaufend in Aktualisierung): Überblick zu den Abstandsempfehlungen in den Bundesländern zur Ausweisung von Windenergiegebieten
- FA Wind (2021): Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen - Eine planungsrechtliche Bewertung vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit und der EEG-Ausschreibungen
- FA Wind (2020): Vollständigkeit von Genehmigungsanträgen - Überblick über das Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen
- BWE, FA Wind (2020): Einrichtung einer Empfehlungsstelle im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land - Ein Vorschlag zur Diskussion
- BfN, KNE, FA Wind (2020): Technische Systeme zur Minderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen
- FA Wind & SUER (2020): Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen
- FA Wind (2020): Gesetzgeberische Möglichkeiten für eine rechtssichere Konzentrationszonenplanung
- FA Wind (2020): Zugang zu Umweltinformationen - Eine Übersicht der aktuellen Rechtsprechung
- FA Wind (2019): Zusammenfassung "Internationale Empfehlungen zur Risikoabschätzung, IEA Wind TCP, Task 19 Wind Energy in Cold Climates, 2018"
- FA Wind / BWE (2019): Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie in Deutschland – Ergebnisse einer Branchenumfrage
- FA Wind 2019): Windenergie und Denkmalschutz
- FA Wind (2019): Überblick Windenergie an Land: Anlagenhöhen im Spannungsfeld von Flächenbedarf und Turbinenanzahl
- FA Wind (2019): EEG 2017 – Ausschreibungsspezifische Regelungen für Windenergieanlagen an Land, 4. Auflage
- FA Wind (2017): Windenergienutzung und Gebietsschutz
- FA Wind (2016): Anforderungen der Rechtsprechung zur planerischen Steuerung der Windenergienutzung in der Regional- und Flächennutzungsplanung
- FA Wind (2016): Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen
- FA Wind (2016): Die Bereitstellung kommunaler Flächen für die Windenergienutzung
- FA Wind (2016): Entwicklung der Rechtsprechung zur raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung
- FA Wind (2016): Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren und in der Bauleitplanung
- FA Wind (2016): Nachträgliche Anpassung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen aufgrund artenschutzrechtlicher Belange
- FA Wind (2015): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten
- FA Wind (2015): Bauleitplanung und Windenergie – Zum Verhältnis von Raumordnungsplanung zur Bauleitplanung
- FA Wind (2015): Dauer und Kosten des Planungs- und Genehmigungsprozesses von Windenergieanlagen an Land
- FA Wind (2015): Steuerung der Windenergie im Außenbereich durch Flächennutzungsplan im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
- FA Wind (2015): Vermeidungsmaßnahmen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen
- FA Wind (2014): Ablauf des BImSchG-Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen
- FA Wind (2014): Beteiligungsprozesse bei der Windenergieplanung
- FA Wind (2014): Übersicht der Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen
Sonstiges
- Agatz, Monika (2018): Windenergie-Handbuch, 15. Auflage
- EnergieAgentur.NRW: Windplanung.Navi