Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dient dazu, vor Realisierung eines Vorhabens dessen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu prüfen. Bei Windenergievorhaben ist diese Prüfung mittlerweile regelmäßig von Relevanz.
Zunächst stellt sich die Frage, ob ein Vorhaben unter die UVP-Plicht fällt. Das ist bei der Errichtung und dem Betrieb einer Windfarm mit 20 und mehr Anlagen, welche eine Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben, der Fall (§ 5 UVPG). Bei Windparks mit drei bis 19 Anlagen bedarf es zumindest einer näheren Betrachtung des Vorhabens im Wege einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung, in deren Rahmen die Prüfpflichtigkeit beurteilt wird (§ 7 UVPG). Ebenfalls von Interesse ist in diesem Zusammenhang die Frage, inwiefern bestehende Windenergieanlagen bei einem geplanten Vorhaben Berücksichtigung finden müssen, weil es sich um ein sog. kumulierendes Vorhaben handelt (§§ 10 f. UVPG).
Steht die Prüfpflicht fest, durchläuft der Antragsteller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens das UVP-Verfahren. Kernelement dessen ist der UVP-Bericht, welcher sich mit den Umweltauswirkungen befasst, die das geplante Windenergievorhaben voraussichtlich hervorrufen wird. Ebenfalls sind in diesem Rahmen die vorhandenen Umweltbedingungen zu erfassen und sowohl betroffene Gemeinden als auch die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen (§§ 17 ff. UVPG).
Am Ende gilt zu beurteilen, inwiefern das geplante Vorhaben die vorhandenen Umweltbedingungen nachteilig in erheblicher Weise beeinträchtigt oder einen wirksame Umweltvorsorge betrieben und das Vorhaben aus UVP-rechtlicher Sicht zugelassen werden kann (§ 26 UVPG).
Aktuell gilt: Liegen Vorhaben in Windenergiegebieten, die bei der Ausweisung bereits eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben und die nicht in einem Natura 2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark, entfällt bis zum 30. Juni 2024 gemäß § 6 WindBG die Pflicht zur UVP. Diese Regelung geht auf die EU-Notfallverordnung zurück.
Die jeweiligen Länder pflegen eigene Portale, auf welchen sie die Unterlagen aus bestehenden Vorhaben zusammenstellen.