Webinar
Feststellung über das Erreichen der Flächenziele nach § 5 WindBG
- Donnerstag, 22. Februar 2024, 14:00 - 15:30 Uhr
- online über Zoom
- Teilnehmende: Vertreterinnen und Vertreter der Landesplanung, insbesondere der Obersten Landesplanungsbehörden sowie der Regionalplanung, Bauleitplanung und der Landesenergieagenturen
Mit Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes hat der Bundesgesetzgeber die Planungssystematik für die Windenergienutzung grundlegend geändert. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet die Bundesländer nunmehr, einen gesetzlich vorgegebenen Anteil ihrer Landesfläche (sog. Flächenbeitragswert) für die Windenergie bereitzustellen. Mit Abschluss der Planverfahren hat die Feststellung über das Erreichen der Flächenbeitragswerte i. S. d. § 5 WindBG zu erfolgen.
In einer Online-Veranstaltung wurden praxisrelevante Rechtsfragen zum neuen Instrument der Feststellung im Sinne des WindBG besprochen. In diesem Zusammenhang stellte der Autor Prof. Dr. Marcel Raschke, Professor für Öffentliches Recht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, die Ergebnisse eines Hintergrundpapiers vor. Dieses trägt den Titel "Feststellung über das Erreichen der Flächenziele - Praxisrelevante Fragestellungen und rechtliche Einordnung von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 WindBG" und wurde kürzlich von der FA Wind veröffentlicht. Zusätzlich präsentierte Dr. Petra Overwien, Referatsleiterin bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, in ihrem Vortrag die regionale Planungspraxis in Brandenburg und den derzeitigen Stand der Flächenweisung.
Rund 140 Personen nahmen teil.