Wissenswertes über Ausschreibungen für Behörden
Das mit dem EEG 2017 eingeführte Ausschreibungsverfahren wirkt sich mittelbar auch auf die Arbeit der Genehmigungsbehörden aus. Zum einen ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme mit Windenergieanlagen am Ausschreibungsverfahren, zum anderen können sich Änderungen an Anlagen und deren rechtliche Einordnung auf den Fortbestand des Förderanspruchs auswirken.
Die FA Wind hat ein Hintergrundpapier verfasst, in dem das Ausschreibungsverfahren speziell für Genehmigungsbehörden aufgearbeitet wird. Das Papier greift die behördenrelevanten Fragestellungen auf und stellt die gesetzlichen Regelungen sowie die aktuelle Rechtsprechung in diesem Bereich dar.