Windenergieplanung auf kommunaler Ebene

26.05.2023

In einem Hintergrundpapier erfolgt die Auseinandersetzung mit den bundesrechtlichen Neuregelungen für die Windenergieplanung.

Mit den Gesetzesänderungen und Neuregelungen des Wind-an-Land-Gesetzes hat der Bundesgesetzgeber die bisherige Planungssystematik für die Windenergienutzung grundlegend geändert. Die zukünftige Positivplanung soll in Anbetracht der angehobenen nationalen Klimaschutzziele entscheidend zur Beschleunigung des Windenergieausbaus an Land beitragen und die bisherige Planungspraxis vereinfachen.

Das Hintergrundpapier setzt sich mit den bundesrechtlichen Neuregelungen für die Windenergieplanung auseinander und nimmt dabei Bezug auf deren Auswirkungen im Rahmen der Bauleitplanung. Die Einordnung der neuen Gesetzeslage soll kommunalen Planungsträgern als Orientierungshilfe dienen. Die Ausführungen richten sich dabei sowohl an Kommunen, die von den Ländern als zuständige Planungsträger bestimmt wurden, als auch an Kommunen, die zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen möchten.

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