Windenergieerlass in Niedersachsen verabschiedet

15.12.2015

Neue Planungsgrundlagen sollen umwelt- und sozialverträglichen Ausbau der Windenergienutzung fördern.

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich am 14.12.2015 abschließend mit dem Windenergieerlass und dem zugehörigen Leitfaden zum Artenschutz befasst. Ein rund zweijähriger Dialog- und Arbeitsprozess im Rahmen der Vorbereitung kommt damit zum Abschluss.

Anfang Mai 2015 wurde der Entwurf des Windenergieerlasses und des Leitfadens Artenschutz von der Niedersächsischen Landesregierung zur Verbändebeteiligung freigegeben. Nach Prüfung von 40 teils sehr umfangreichen Stellungnahmen wurde berechtigten Einwendungen mit Änderungen an dem Erlass nachgekommen.

Soweit die Kommunen als Träger der Regionalplanung und der Bauleitplanung im eigenen Wirkungskreis tätig sind, gibt der Erlass Orientierungshilfe für die planerische Abwägung. Weiterhin regelt er bspw. Fragen des Immissionsschutzes sowie des Bau- und Naturschutzrechts. Eine Konkretisierung der Anforderungen und Pflichten in Bezug auf den Artenschutz ergibt sich aus dem Leitfaden "Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen“.

Zur Erreichung der Ausbauziele sind rechnerisch 1,4 Prozent der niedersächsischen Landesfläche für Windparks erforderlich. Für die Träger der Regionalplanung und Gemeinden bedeutet dies, dass sie mindestens 7,35 Prozent ihrer jeweiligen Potenzialfläche (unter Einberechnung bereits für die Windenergienutzung ausgewiesener Flächen) als Vorranggebiete für die Windenergienutzung vorsehen müssten. Im Windenergieerlass wurden für die einzelnen Landkreise unterschiedliche (nicht verbindliche) Zielvorgaben berechnet, die sich nach Abzug von harten Tabubereichen, FFH-Gebieten und Waldflächen ergeben. Das Repowering-Potenzial soll dabei möglichst umfänglich genutzt werden, um zusätzlichen Flächenverbrauch zu begrenzen.

Erlass und Leitfaden werden durch Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt Anfang 2016 in Kraft treten.

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