Windenergieanlagen und Luftverteidigungsradare
Im Frühjahr 2022 wurden Überlegungen bekannt, den Anlagenschutzbereich um zivile Flugsicherungseinrichtungen in § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG um „stationäre militärischere Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs” zu erweitern. Wäre das der Fall und würde der damit verbundene Anlagenschutzbereich mit dem bisher für die Abwägung zu berücksichtigten Interessensgebiet um Luftverteidigungsradare, einem Kreis mit 50 km Radius, gleichgesetzt, könnte sich die Hemmniswirkung durch Luftverteidigungsradare verschärfen.
Im Rahmen der 30. Windenergietage stellen wir die Analyseergebnisse zur Flächendarstellung des Hemmnispotenzials für den Windenergieausbau durch militärische Luftraumüberwachung vor.
Mittels einer interaktiven Online-Karte auf der Website der FA-Wind wird aufgezeigt, wo und in welchem Umfang Windenergieanlagen von Luftverteidigungsradaren erfasst werden könnten. Der Fokus der Analyse lag auf der reliefabhängigen Ausdehnung des Erfassungsbereichs. Die Flächen wurden darüber hinaus differenziert für drei Szenarien unterschiedlicher Anlagennabenhöhen in Kombination mit zwei Höhenwinkeloptionen des Radars ermittelt.
Weitere Informationen:
- FA Wind (2022): Online-Karte „Windenergieanlagen und Luftverteidigungsradare
- 30. Windenergietage 2022: Programm zum Kompetenztag der FA Wind im Forum 8
- BWE (2022): Stellungnahme zum BMDV-Entwurf eines siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften (04/2022)
- BDEW (2022): Stellungnahme zum Luftverkehrsgesetz