Windenergie und Recht
Am 16. Juni 2021 fand der Runde Tisch Windenergie und Recht zum 19. Mal statt. In diesem Rahmen haben Juristen und Planer aktuelle Entscheidungen rund um die Windenergie diskutiert. Die Ergebnisse dieser Diskussion haben wir im Rundbrief 2/2021 zusammengefasst.
In diesem Rundbrief finden sich erneut interessante Entscheidungen rund um die Themen Planung und Genehmigung.
Insbesondere die Planung der Windenergienutzung war in den letzten Jahren vermehrt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Deutlich wird erneut die Fehleranfälligkeit der Planung bei der Flächenausweisungen zur Windenergienutzung, welche Behörden und weitere Beteiligte dauerhaft vor besondere Herausforderungen stellt. Insofern setzen die im Rundbrief besprochenen Konzepte der planerischen Steuerung der Windenergienutzung an unterschiedlichsten Punkten an und scheiterten dennoch aufgrund formeller sowie materieller Fehler. So hatte vor dem VGH Mannheim weder ein Plankonzept mit einer „klassischen Konzentrationszonenplanung“ noch eine reine „Positivplanung“ Bestand. Ebenfalls für unwirksam erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine Regionalplanung, welche sich vorwiegend auf negative Ziele oder Grundsätze stützt.
Im Bereich des Genehmigungsrechts enthält der Rundbrief eine Mischung windenergiespezifischer Fragestellungen, bspw. zur Sondernutzung einer öffentlichen Straße für die Errichtung einer Windenergieanlage und der Fiktion des gemeindlichen Einvernehmens.
Der VGH Kassel befasste sich mit der Frage des Abstands einer Windenergieanlange zu einem Rotmilanhorst. Hierbei unterzog er nicht zuletzt die neue Hessische Verwaltungsvorschrift „Naturschutz/Windenergie“ einer kritischen Betrachtung.
Ebenfalls mit großer Spannung erwartet wurde die Entscheidung des EuGH zur Auslegung der Flora-Fauna-Habitat- und der Vogelschutz-Richtlinie. Die Aussagekraft des Urteils selbst bleibt hingegen ernüchternd, da insbesondere der Konflikt der unionsrechtlichen Zielvorgaben des Klimaschutzes und des Artenschutzes weiterhin offen bleibt. Auch hier ist auf eine gesetzliche oder obergerichtliche Entscheidung zu hoffen, um mehr Rechtssicherheit für die Realisierung der Energiewende zu gewinnen.