Windenergie und Recht
Am 7. Oktober 2020 fand der Runde Tisch Windenergie und Recht zum 17. Mal statt. In diesem Rahmen haben Juristen und Planer aktuelle Urteile rund um die Windenergie diskutiert. Die Ergebnisse dieser Diskussion sind im Rundbrief 3/2020 zusammengefasst.
In der Ausgabe finden Sie zunächst eine Besprechung des EuGH-Urteils zu zwingenden Abständen zwischen Wohnbebauung und Windenergienutzung in Polen. Darüber hinaus haben wir eine Entscheidung des OVG Koblenz zu Anforderungen an die Bekanntmachung der Planoffenlegung und zum Zielabweichungsverfahren, eine Entscheidung des OVG Lüneburg zur Konzentrationszonenplanung und ein Urteil des VG Koblenz zur Wirkung landesrechtlicher Abstandsvorgaben mit aufgenommen.
Zum Thema Artenschutz enthält der Rundbrief ein Urteil des VGH München zum Umfang der artenschutzrechtlichen Prüfung im Verfahren der Bauleitplanung und einen Beschluss des OVG Lüneburg zum Umfang der Alternativenprüfung im Ausnahmeverfahren.
Mit der Konkurrenz von Windenergieanlagen hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Juni dieses Jahres befasst – auch dieses Urteil haben wir für Sie besprochen. Zudem hat der VGH Mannheim seine Rechtsprechung zur Konzentrationswirkung bestätigt; das OVG Koblenz hat zu den Voraussetzungen für die Annahme einer „Störung der Funktionsfähigkeit“ einer radargestützten elektronischen Luftkampfübungsanlage geurteilt.
Als letzte Entscheidung haben wir ein Urteil des BGH zur Definition eines Netzengpasses sowie zu den Voraussetzungen eines entschädigungspflichtigen Einspeisemanagements in diesen Rundbrief mit aufgenommen.
Alle Entscheidungsbesprechungen finden Sie zudem in unserer Datenbank zur Rechtsprechung.