Verlängerung der EU-Notfallverordnung
Der Rat der Europäischen Union hat am 19. Dezember 2023 die Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung beschlossen. Dies wurde am 10. Januar 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und die Notfall-Verordnung gilt nun bis zum 30. Juni 2025. Manche Teile der geänderten Verordnung werden jedoch erst zum 1. Juli 2024 rechtskräftig.
Durch die Verordnung sollen Zulassungsverfahren mittels eines Verzichts auf die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in Vorranggebieten beschleunigt werden. Sie wäre Ende Juni 2024 ausgelaufen. Gewisse Vorgaben der Notfall-Verordnung wurden durch die Novelle der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III), die am 20. November 2023 in Kraft trat, dauerhaft in europäisches Recht überführt. Im Folgenden mussten die Mitgliedstaaten damit beginnen, die novellierte RED III in nationales Recht umzusetzen. Diesbezüglich war von Anfang an fraglich, ob die EU-Staaten einer fristgerechten Umsetzung der RED III nachkommen können. Daher wurde eine Verlängerung der EU-Notfallverordnung notwendig, mit der die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zwischenzeitlich weiterhin sichergestellt wird.
Weitere Informationen:
- Amtsblatt der Europäischen Union (10.1.2024): Verordnung (EU) 2024/223 des Rates vom 22. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien (europa.eu)
- Europäisches Parlament (2023): Novelle der Erneuerbaren-Richtlinie (III)