UMK berät erneut zu Windenergie und Artenschutz

16.11.2020

Erarbeitung eines Rahmens zur Ermittlung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos geht in die Verlängerung.

Am 13. November berieten sich die Umweltministerinnen und -minister in ihrer 95. Konferenz (UMK) erneut zum Thema Windenergie und Artenschutz.

Unter TOP 7 wurde „unter Bezug auf ihren Beschluss vom 15. Mai 2020 (94. UMK, TOP 4/6) und angesichts des hohen öffentlichen Interesses an der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien die Notwendigkeit rechtssicherer Bewertungsmaßstäbe in Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen“ betont. Der von der ad-hoc Bund-/Länder-Arbeitsgruppe der Amtschefinnen und Amtschefs der Umweltressorts des Bundes und der Länder unter Einbindung von u. a. LANA, KNE und FA Wind vorgelegte „Rahmen zur Bemessung von Signifikanzschwellen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf tötungsgefährdete Vogelarten an WEA – Signifikanzrahmen“ wurde als „wichtiger Zwischenschritt für die Anstrengungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen durch verbindliche Standardisierung und Vollzugshinweise“ zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage dieses Entwurfs soll „der Prozess nun kurzfristig von den Amtschefinnen und Amtschefs unter Einbeziehung je einer Vertreterin/eines Vertreters der Verbände des Naturschutzes und der Energiewirtschaft weitergeführt werden“. Auf Basis dieser Arbeiten will die UMK im Dezember 2020 einen Beschluss fassen.

Im Weiteren hat sich die UMK unter TOP 8 mit einem bundesweiten Monitoring für die Ermittlung und Beobachtung von Todesursachen windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten auseinandergesetzt. Von Seiten der Länder wurde angeregt, „ein Konzept für die systematische Ermittlung und Beobachtung der Todesursachen von windenergiesensiblen Vogel- und Fledermausarten bundesweit einzuführen, um damit die Grundlagen für die Beurteilung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos in Genehmigungsverfahren zu verbessern“. Auch hier wird ein einheitliches Vorgehen angestrebt, um u.a. Aussagen zum allgemeinen Lebensrisiko der betroffenen Arten (z.B. Prädation, Krankheiten, Pestizide, Vogelschlag an Glas, Straßenverkehrsopfer) treffen und so die Höhe der durch die Windenergie verursachten Verluste ableiten zu können. Der Bund wurde unter Einbindung der LANA beauftragt „Aspekte für ein Monitoringkonzept zu beraten und bis zur nächsten UMK über den erreichten Beratungsstand zu berichten“. Dafür wurden zu behandelnde Fragen formuliert, u. a. zu erwarteten Erkenntnissen und Grenzen, Inhalten, möglichen Schwerpunktgebieten, erforderlichen Mitteln und Ressourcen sowie Finanzierung, Zuständigkeit und Zeitrahmen.

Die nächste UMK findet vom 21. bis 23 April 2021 statt.

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