Umfrage zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung
Als akzeptanzbildende Maßnahme wurde die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) 2015 über die AVV Kennzeichnung vom Verkehrsministerium zugelassen. Die Verpflichtung, auch Bestandsanlagen ab 2023 mit BNK zu betreiben, wurde im April 2020 vom Bundestag im Erneuerbare Energien Gesetz festgeschrieben. Mehr als 13.000 Anlagen sind umzurüsten – abzüglich der hautsächlich aus wirtschaftlichen Gründen von der Pflicht befreiten Windenergieanlagen.
In einer Branchenumfrage bei den Herstellern von Systemen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung hat die FA Wind ermittelt, wie sich der Stand bei den bis Ende 2022 mit einem solchen System auszustattenden Windenergieanlagen darstellt. Es zeigt sich, dass die Umsetzung Stand August 2021 erst langsam an Fahrt aufnimmt. Bis dato sind nur 17 Prozent der notwendigen Umrüstungen erfolgt bzw. genehmigt. Fraglich ist, ob sämtliche Windenergieanlagen, für die ab 2023 eine Pflicht zur bedarfsgesteuerten Befeuerung besteht, bis dahin entsprechend umgerüstet sein werden.
Weitere Informationen:
- FA Wind (2021): Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung