Windenergie: Welche Abstände sind einzuhalten?

24.05.2024

Übersichtstabelle zu Abstandsempfehlungen und -vorgaben zu Windenergiegebieten der Länder aktualisiert.

Bei der Planung von Windenergiegebieten müssen bestimmte Abstände zu weiteren Flächennutzungen wie Siedlungen, Schutzgebieten und Infrastruktureinrichtungen eingehalten werden. Diese Abstände sind jedoch nur teilweise bundeseinheitlich geregelt, sondern variieren überwiegend je nach Bundesland.

Im Zuge der umfassenden Gesetzesnovellierungen zum Ausbau der Windenergie wurden Regelungen z.B. zum Umgang mit Siedlungsabständen in Windenergiegebieten getroffen. Die Länder müssen festlegen, dass die landesspezifischen Mindestabstände für Windenergieanlagen in ausgewiesenen Windeignungsgebieten nicht gelten (§ 249 Abs. 9 Satz 5 BauGB). Es gibt auch Änderungen in den landesrechtlichen Regelungen z.B. zum Umgang mit Natura 2000-Gebieten.

Die FA Wind und Solar hat ihre Übersichtstabelle an die aktuellen Vorgaben und Empfehlungen angepasst (Stand Mai 2024). Die Tabelle enthält Informationen zu Siedlungsflächen, Schutzgebieten, Naturschutz- und Wasserrecht sowie Fachplanungen.

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