UBA-Studie zu Flächenverfügbarkeit

11.07.2023

Ergebnis: Die derzeit bestehende Flächenkulisse muss vervierfacht werden, um langfristige Leistungsziele zu erreichen

Die Basis für einen gelingenden Beitrag der Windenergie an Land zum Erreichen der Klimaziele Deutschlands ist, ausreichend geeignete Gebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. In einem neuen Bericht des Umweltbundesamts aus Juni 2023 wird diesbezüglich die aktuelle Flächenverfügbarkeit sowie zwei Projektionen der Flächenbedarfe für die Jahre 2030 und 2040/45 veröffentlicht.

Die Untersuchung zeigt, dass mit dem Flächenziel von zwei Prozent der bundesdeutschen Fläche als Windenergiegebiete voraussichtlich die langfristigen Leistungsziele erreicht werden können. Dazu muss die derzeit bestehende Flächenkulisse allerdings vervierfacht werden. Eine potenzielle Nichtnutzbarkeit von 30 Prozent der ausgewiesenen Gebiete findet darin bereits Berücksichtigung. Allerdings verweist das Umweltbundesamt darauf, dass frühestmögliche Ausweisungen neuer Flächen notwendig sind, da das verfügbare Leistungspotenzial der rechtskräftigen Flächenkulisse inklusive der bisherigen Entwürfe nicht zur Deckung der Ausschreibungsmengen der kommenden Jahre ausreicht.

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