Transparenz bei der WEA-Planung

23.05.2019

Umwelt-, Windenergie- und Gutachterverbände haben gemeinsame Kriterien für gute Artenschutzgutachten erarbeitet.

Die baden-württembergischen Landesverbände von BUND, NABU, LNV, dem Bundesverband WindEnergie sowie dem Berufsverband Landschaftsökologie haben einen gemeinsamen Kriterienkatalog für eine gute gutachterliche Praxis erstellt. Dieser soll dazu beitragen, dass bei größeren Planungen, wie dem Bau von Windenergieanlagen oder Straßen, die Qualität der dafür benötigten Artenschutzgutachten durch mehr Transparenz und einheitliche Methodenstandards sichergestellt wird.

In dem Kriterienkatalog wird bspw. die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und landesspezifischer Methodenempfehlungen thematisiert. Ebenso soll mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Dokumentation von selbst erhobenen Daten, Daten von Dritten, wie beispielsweise örtlichen Artenexperten und Fachverbänden im Fledermaus- oder Greifvogelschutz, geschaffen werden. Außerdem werden Anforderungen zur Qualifikation und Weiterbildung der an der Gutachtenerstellung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt. Die Qualitätskriterien sollen für alle, die Gutachten erstellen und Projekte entwickeln, aber auch für Ehrenamtliche aus dem Naturschutz sowie Anwohnerinnen und Anwohner ein Hilfsmittel darstellen.

Auch die FA Wind hatte sich Anfang des Jahres im Rahmen eines Workshops und eines Forums auf der Fachkonferenz mit dem Thema Artenschutzgutachen auseinandergesetzt. Der Kriterienkatalog aus  Baden-Württemberg wurde dabei ebenso thematisiert.

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