Thüringen veröffentlicht Windenergieerlass-Entwurf

23.07.2015

Landesregierung schafft Grundlage für Planung von Windvorranggebieten und ruft zu Stellungnahmen auf.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat einen mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz abgestimmten Entwurf eines Windenergieerlasses veröffentlicht. Dieser bildet für die Regionalplanung zukünftig eine wesentliche Grundlage für die Planung von Windvorranggebieten.

Der Entwurf berücksichtigt die aktuellen Rahmenbedingungen nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und schafft die Voraussetzungen, ein Prozent der Landesfläche für die Windenergie zu nutzen. Damit soll eine Verdreifachung der derzeit für die Windenergie zur Verfügung gestellten Fläche erzielt werden.

Mit dem Erlass soll außerdem Klarheit über die Definition harter und weicher Tabuzonen geschaffen werden. So sind harte Tabuzonen Gebiete, die aus faktischen oder rechtlichen Gründen für die Windenergienutzung ausgeschossen sind. Weiche Tabuzonen sind Gebiete, die aus planerisch-konzeptionellen Gründen pauschal ausgeschlossen werden sollen.

Einen pauschalen, landesweiten Mindestabstand der zehnfachen Anlagenhöhe wie in Bayern lehnt Thüringen ab und empfiehlt einen Abstand zu Siedlungen von 750 Metern bei einer Anlagenhöhe von maximal 150 Metern und 1.000 Meter Abstand bei größeren Windrädern.

Laut Erlass soll die Regionalplanung in Thüringen auch von der neuen rechtlichen Möglichkeit Gebrauch machen, die nächtlichen Warnlichter für Flugzeuge an Windrädern nur bei Bedarf anzuschalten.

Das Ministerium strebt eine breite, sachorientierte und transparente Diskussion an, und gibt Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich bis zum 30. September 2015 mit Stellungnahmen zum Windenergieerlassentwurf zu äußern. Im Herbst sind Dialogforen geplant, um mit der Öffentlichkeit über die Prüfergebnisse zu diskutieren.

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