Thüringen beschließt Windenergieerlass

21.06.2016

Landesregierung schafft zusätzliche Rahmenbedingungen für die Ausweisung von Windvorranggebieten.

Das Thüringer Kabinett hat heute abschließend über den Windenergieerlass des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft beraten. Dieser schafft neue Rahmenbedingungen für den künftigen Ausbau der Windenergie in Thüringen und erweitert die Arbeitsgrundlage für die Regionalen Planungsgemeinschaften zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung. Hintergrund ist, dass die Teilpläne Windenergie für die Regionen Ost- und Mittelthüringen im April 2014 und Mai 2015 vom Oberverwaltungsgericht Weimar für unwirksam erklärt worden waren.

Dem Erlass ging eine einjährige Konsultationsphase voraus, in welcher die Öffentlichkeit die Möglichkeit hatte, Stellungnahmen einzureichen. In den vier Planungsregionen wurde der Erlass im Rahmen von Bürgerdialogforen vorgestellt und diskutiert. Laut des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft sei eine Vielzahl an inhaltlichen Argumenten aus den Stellungnahmen in den Erlass eingeflossen.

Der Windenergieerlass tritt mit Bekanntgabe durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Kraft und ist für die Träger der Landes- und Regionalplanung bindend.

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