Teilhabe von Bürgern und Kommunen

25.10.2018

BWE veröffentlicht Gesetzesvorschlag zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat einen Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Wertschöpfung und der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an Windenergieprojekten formuliert. Der jüngst veröffentliche Gesetzesvorschlag sieht vor, Bürger und Gemeinden in einem Umkreis der zehnfachen Höhe der jeweiligen Windenergieanlage am jährlichen Umsatz zu beteiligen. Andere im vergangenen Jahr veröffentlichte Vorschläge sind dagegen ausschließlich auf eine kommunale Teilhabe fokussiert.

Konkret vorgeschlagen wird eine Umsatzbeteiligung von ein bis zwei Prozent. Diese soll zu 30 Prozent unmittelbar den Umkreisgemeinden zu Gute kommen. 70 Prozent der Mittel sollen dagegen in anderweitige Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung fließen – beispielsweise in vergünstigte Strompreise, gesellschaftliche Bürger- oder Gemeindebeteiligungen, die Mitfinanzierung kommunaler Einrichtungen, Spenden oder Sponsorzahlungen an Vereine oder Bürgerstiftungen. Bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen soll der Anlagenbetreiber verpflichtet werden, die Gemeinde und deren Bürger an der Entscheidungsfindung zu beteiligen und mögliche Maßnahmen in mindestens einer Öffentlichkeitsveranstaltungen zur Diskussion zu stellen.

Die Umsetzung des Gesetzes soll durch die Bundesnetzagentur überprüft werden.

Die Regelung soll als neuer §36a EEG „Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land“ eingefügt werden.

Bereits vor einigen Tagen hatte die Windwärts Energie GmbH eine Sonderabgabe für Kommunen in Höhe von drei Prozent des Jahresumsatzes vorgeschlagen.

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