Starthilfe für die Bürgerenergie
Seit Anfang Juli unterstützt das Energiewendeministerium des Landes Schleswig-Holstein Bürgerenergieprojekte in der Startphase mit jeweils bis zu 200.000 Euro. Ziel des von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) verwalteten Fonds ist es, die Förderlücke zwischen Projektidee und Projektumsetzung zu schließen. Über den Fond können Beratungen, Gutachten und Vorplanungen finanziert werden, konkret bspw. Steuer- oder Rechtsberatungen, Machbarkeitsstudien, UVP-Studien oder Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Falls das Projekt realisiert wird, soll die Förderung wieder an den Fonds zurückgezahlt werden – falls nicht kann ggf. auf eine Rückzahlung verzichtet werden. Förderfähig sind Zusammenschlüsse von mindestens sieben natürlichen Personen mit Projektideen aus den Bereichen erneuerbare Energien oder Wärme, aber auch z.B. zu Mobilität und Energieeffizienz. Auch Kommunen oder juristische Personen können an geförderten Projekten beteiligt sein, solange die Mehrheit bzw. ein Vetorecht der natürlichen Personen bestehen bleibt. Zur Beantragung müssen bei der Energieagentur der IB.SH u.a. Ort, Ziel, Zeitplan, Aufwendungen, Eigenleistungen, Maßnahmen und ein vorläufiger Finanzierungsplan sowie eine detaillierte Projektbeschreibung eines noch nicht begonnenen Projektes eingereicht werden.
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