SRU fordert Beschleunigung des Windenergieausbaus

04.02.2022

Umweltrat legt umfassende Handlungsempfehlungen für konsequenten Ausbau der Windenergie an Land vor.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat heute seine hundert Seiten umfassende Stellungnahme veröffentlicht. Darin beschreibt er die zu bewältigenden Herausforderungen für den aus seiner Sicht zwingend notwendigen, beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land. Dieser sei notwendig, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Der Rat schlägt umfassende rechtliche und politische Maßnahmen vor, um das Potenzial der Windenergie noch stärker nutzen zu können.

Das Beratungsgremium der Bundesregierung spricht sich auch, wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehen, für ein 2-%-Flächenziel für jedes Bundesland aus. Die Umsetzung dessen sieht das wissenschaftliche Gremium bei der Landes- und Regionalplanung. Ökologisch besonders wertvolle Schutzgebiete müssten dabei von Windenergieanlagen freigehalten werden. Die rechtlichen Anforderungen an die Verfahren seien zu konkretisieren und zu vereinfachen. Repowering solle zudem erleichtert werden, ohne dabei den Immissions- und Artenschutz zu mindern.

Um Zulassungsverfahren rechtssicher und einfacher zu machen, sollten sie weitgehend standardisiert werden. Insbesondere bei der Beurteilung artenschutzrechtlicher Belange bedürfe es einer rechtsverbindlichen Konkretisierung. Dabei sollte den Vorschlägen des SRU zufolge die Anwendung von Ausnahmen und gleichzeitig der Gebietsschutz gestärkt werden. Hierzu empfiehlt der Rat ein wirkungsvolles Schutzgebietsmanagement, Artenschutzprogramme sowie eine Artenschutzabgabe.

Zur Förderung der Akzeptanz fordert der SRU eine stärkere frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Hinblick auf die Wertschöpfung im ländlichen Raum sieht der Rat bürgerschaftliche und kommunale Betreibermodelle als sinnvoll an. Auch eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen wird vorgeschlagen.

Hinsichtlich der künftigen Förderung der Windstromerzeugung fordert der SRU die Einführung einer Bagatellgrenze im Rahmen der Ausschreibung sowie ein Contracts for Difference Modell. Sehr deutlich kritisiert der Rat die sog. endogene Mengensteuerung (§ 28 Abs. 6 EEG), mit der die Ausschreibungsmenge künstlich verknappt wird, und fordert dessen Abschaffung.

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