Schwerpunkträume windenergiesensibler Arten

03.11.2022

Planungshilfe für die Regionalplanung Windenergie in Baden-Württemberg erschienen.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM BW) und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) haben einen „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie in Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Diese Planungshilfe wurde im Rahmen der landesweiten Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien erarbeitet. Sie stellt damit eine Grundlage für die Regionalplanung dar, die ihre Pläne bis September 2025 als Satzung beschließen soll.

Der Fachbeitrag ermöglicht es, Artenschutzbelange bei der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung fachlich fundiert und standardisiert zu berücksichtigen. Dies soll eine rechtssichere Abwägung auf der Planungsebene ermöglichen.

In dem Fachbeitrag werden die Vorgehensweise bei der Auswahl der windenergiesensiblen Arten und die Ermittlung von Schwerpunktvorkommen beschrieben. Außerhalb der identifizierten Schwerpunktvorkommen befinden sich über 75 Prozent der Windpotenzialflächen Baden-Württembergs. Unter Berücksichtigung des Konzepts wird davon ausgegangen, dass die artenschutzrechtlichen Belange - mit Ausnahme weniger seltener Arten - für die Planungsebene hinreichend beachtet werden. Damit soll in den Windenergiegebieten außerhalb von Schwerpunktvorkommen der Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme nichts entgegenstehen.

Des Weiteren enthält der Fachbeitrag Hilfestellungen für Planungsträger zur angemessenen Berücksichtigung der Artenschutzbelange im Rahmen der regionalplanerischen Gesamtabwägung.

Auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat der Fachbeitrag keine Auswirkungen, denn er stellt eine Planungshilfe ausschließlich für die Regionalplanung dar.

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