Schleswig-Holstein reglementiert Windenergieausbau

22.05.2015

Kieler Landtag beschließt Änderung des Planungsrechts zur Steuerung des Baus neuer Windenergieanlagen.

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW hat, mit Unterstützung der CDU, das Landesplanungsgesetz geändert, um den künftigen Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein zu steuern. Mit der Neuordnung reagiert die Landesregierung auf Urteile des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (Az. 1 KN 6/13 u.a.), mit denen im Januar dieses Jahres die Richter die Ausweisung von Windeignungsgebieten in der Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für zwei der fünf Planungsräume aufgehoben hatten. Das Gericht rügte unter anderem, dass von der Ausweisung von Windeignungsflächen von vornherein jene Gemeinden ausgeschlossen wurden, die sich gegen die Windenergienutzung auf ihrem Gebiet entschieden hatten. Dies dürfe, so die Richter des 1. Senats, nicht alleiniges Ausschlusskriterium sein. Auch ein Bürgerentscheid gegen Windenergieanlagen (WEA) sei nicht höher zu bewerten als das Recht der Grundeigentümer und Investoren.

Mit der Gesetzesänderung wird die Errichtung neuer WEA bis zur Neuaufstellung bzw. Überarbeitung der Regionalpläne grundsätzlich untersagt. Die Landesplanungsbehörde kann jedoch während dieses Zeitraums Ausnahmegenehmigungen für zusätzliche Windräder erteilen und darüber den weiteren Windenergieausbau einzelfallbezogen steuern. Die Landesregierung will innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums konkrete Regionalplanentwürfe aufstellen, welche das jetzt beschlossene Übergangsverfahren dann ablösen sollen.

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