Rundbrief Windenergie und Recht 2/2017 erschienen
Der aktuelle Rundbrief Windenergie und Recht ist erschienen. Die Entscheidungsbesprechungen sind das Ergebnis des Runden Tischs Windenergie und Recht, der am 24. April 2017 in Berlin stattgefunden hat.
Neben den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Wirkungsbereich von Wetterradaranlagen enthält der Rundbrief die Besprechung des EuGH-Urteils Patrice D’Oultremont/Wallonie, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass der wallonische Windenergieerlass unter die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) fällt. Weiter werden Entscheidungen besprochen, welche die Themenbereiche Umweltverträglichkeitsprüfung, Berechnung des Ersatzgeldes und die Relevanz der PROGRESS-Studie für die Genehmigungsverfahren betreffen. Zuletzt enthält der Rundbrief eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit einer Betriebsuntersagung nach der Havarie einer Windenergieanlage und zwei Entscheidungen zum Erlass einer Veränderungssperre.
Die einzelnen Entscheidungsbesprechungen können außerdem auf der Internetseite der FA Wind unter der Rubrik Rechtsprechung abgerufen werden.