Rundbrief Windenergie und Recht
Der aktuelle Rundbrief Windenergie und Recht ist erschienen. Die Entscheidungsbesprechungen sind das Ergebnis des Runden Tischs Windenergie und Recht, der am 29. Mai 2018 in Berlin stattgefunden hat.
Diese Ausgabe des Rundbriefs enthält einige jüngere Urteile zu den Anforderungen an die Darstellung von Konzentrationsflächen in der Flächennutzungsplanung. Die besprochenen Entscheidungen insbesondere des OVG Münster verdeutlichen, dass die Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen an eine bestandskräftige Planung mit Ausschlusswirkung stellt. Dies gilt auch dann, wenn der Windenergie im Ergebnis substanziell Raum verschafft wurde.
Darüber hinaus decken die Urteile und Beschlüsse eine bunte Mischung an Themen ab: darunter das Konkurrenzverhältnis zwischen einem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids und einem Genehmigungsantrag, der auf § 3 Abs. 2 BNatSchG gestützten Abschaltanordnung sowie dem Zeitpunkt der Anerkennung einer Naturschutzvereinigung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.