Rundbrief Windenergie und Recht 1/2024

26.04.2024

Im Anschluss an den 25. Runden Tisch ist der Rundbrief Windenergie und Recht 1/2024 erschienen.

In der 25. Ausgabe des Rundbriefs werden acht für die Windenergiepraxis relevante Gerichtsentscheidungen aus den Bereichen Planungs- und Genehmigungsrecht, Umweltinformationsrecht und Zivilrecht besprochen.

Er thematisiert u.a. eine prozessrechtlich einzuordnende Entscheidung des BVerwG zum Zielabweichungsverfahren und der Klagebefugnis von Umweltvereinigungen. Weiterhin geht er auf ein Urteil des OVG Münster ein, das sich mit artenschutzrechtlichen Fragen in Bezug auf die Windenergienutzung beschäftigte. Des Weiteren führt er eine Entscheidung des VG Arnsberg zum Umweltinformationsrecht auf, die sich mit der Weitergabe von Umweltinformationen durch eine Behörde an Dritte befasste. Darüber hinaus bespricht er ein Urteil des OVG Münster zu standsicherheitsrelevanten Auswirkungen benachbarter Windenergieanlagen.

Darüber hinaus beinhaltet der Rundbrief ein weiteres Urteil des OVG Münster, in welchem das Gericht klarstellte, dass es nach neuer Rechtslage zur Auswechslung des Anlagentyps einer Windenergieanlage keiner Neugenehmigung, sondern einer Änderungsgenehmigung bedarf. In einem Urteil von Dezember 2023 verdeutlichte das OVG Münster zudem, dass im Falle einer Wohnnutzung im Außenbereich, die Lärmrichtwerte für Dorf- und Mischgebiete zu übertragen seien. Ein Urteil des OVG Koblenz hatte die Zurückstellung von Baugesuchen i. S. d. § 245e Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 BauGB zum Gegenstand.

Abschließend wird im Rundbrief ein zivilrechtliches Urteil des BGH besprochen. In seiner höchstrichterlichen Entscheidung widmete sich der BGH der Frage, inwieweit die Reservierung von Netzanschlusskapazitäten möglich ist.

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