Rundbrief 1/2019
Die besprochenen Entscheidungen im 1. Rundbrief 2019 sind das Ergebnis des 12. Runden Tisches Windenergie und Recht, der am 2. Februar 2019 in Berlin stattgefunden hat.
Diese Ausgabe befasst sich mit dem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zu den Grenzen des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis (BVerfG, Beschl. v. 23. Oktober 2018 – 1 BvR 2523/13 – 1 BvR 595/14). Darin geht es nicht zuletzt um die Herleitung einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle im Wege der behördlichen Einschätzungsprärogative aufgrund eines fachwissenschaftlichen „Erkenntnisvakuums“.
Weiterhin wird das Urteil des OVG Berlin Brandenburg zum Regionalplan Havelland-Fläming 2020 besprochen, welches sich umfassend mit Fehlern aber auch Handlungsspielräumen bei der Planerstellung auseinandersetzt. Das Gericht hat sich dabei unter anderem mit der Anstoßfunktion der Bekanntmachung öffentlicher Auslegungen und den Anforderungen an die Festlegung von Eignungsgebieten beschäftigt.
Darüber hinaus werden eine Vielzahl von weiteren Urteilen und Beschlüssen besprochen; darunter ein Beschluss zur UVP-Pflicht im Rahmen von Dichtezentren und Landschaftsschutzgebieten sowie eine Entscheidung zur Zurückstellung von Baugesuchen und der damit verbundenen Frage, ob die Konzentrationszonenplanung für Windenergie als solche einen besonderen Umstand darstellt.
Weitere Informationen:
- Rundbrief Windenergie und Recht 1/2019
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