Rückbau von Windenergieanlagen

14.09.2021

Aktuelles Hintergrundpapier adressiert Potentiale zur rechtssicheren Regelung.

Mit dem schrittweisen Auslaufen der EEG-Förderung für Windenergieanlagen, spätestens jedoch mit dem Ende der tatsächlichen Betriebslaufzeit von Windenergieanlagen stellt sich die Frage, ob und in welcher Form diese abgebaut werden. Die Fragestellung ist insbesondere mit Blick auf mögliche Kostenrisiken für Gemeinden, Grundstückseigentümer sowie Windenergieanlagenbetreiber, aber auch für die anschließende Nutzung der Flächen wichtig.

§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB sieht seit 2004 vor, dass sich Windenergieanlagenbetreiber verpflichten, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Zugleich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ein Rückbau auch durch städtebauliche Instrumente wie beispielsweise einen Bebauungsplan oder einen städtebaulichen Vertrag erwirkt bzw. ergänzt werden kann. Für einen nachhaltigen und effektiven Rückbau von Windenergieanlagen bedarf es rechtssicherer Vorgaben und Instrumente, um dies zu realisieren.

Mit diesem Hintergrundpapier sollen, unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung, Grenzen und auch Potentiale dargestellt werden, anhand derer der Rückbau durch Gemeinden nach der aktuellen Rechtslage wirkungsvoll gesteuert werden kann. Sowohl Windenergieanlagenbetreiber als auch Behörden können auf diesem Weg den Rückbau mit rechtssicheren Handlungsinstrumenten aufgreifen.

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