Repowering im Planungsrecht fördern
Das Repowering ist für den Ausbau der Windenergie von großer Bedeutung. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Förderung ab Anfang 2021 für die ersten Anlagen ausläuft. Allein im Jahr 2021 betrifft dies rund 5.000 Anlagen. Da der Weiterbetrieb in vielen Fällen keine wirtschaftliche und vor allem keine dauerhafte Alternative darstellt, ist das Repowering demgegenüber häufig die bevorzugte Lösung. Für den Umgang damit bietet das Planungsrecht verschiedene Instrumente an, um Flächen bereitzustellen bzw. zu erhalten. Grundsätzlich fehlt es dennoch an Möglichkeiten, das Repowering in der Planung ganzheitlich zu stärken und zu etablieren.
Den diesbezüglich bestehenden Diskurs und Entwicklungsprozess möchte die FA Wind aktiv begleiten. Das vorliegende Papier stellt zwei unterschiedliche Lösungs- und Denkansätze vor, welche Impulse für Förderung des Repowerings anregen. Diese fügen sich in den aktuell geltenden Rahmen des Planungsrechts ein, regen jedoch Modifizierungen an.