Regelungsvorschlag für mehr Windflächen
Die Stiftung Klimaneutralität schlägt auf der Basis eines Rechtsgutachtens des Augsburger Umwelt- und Planungsjuristen Professor Dr. Martin Kment eine Neufassung der Konzentrationszonenplanung im Baugesetzbuch vor. Damit soll deutlich mehr qualifizierte Flächen für den Bau von Windenergieanlagen zeitnah verfügbar gemacht werden, um den notwendigen Ausbau der Windenergie an Land in Deutschland zu beschleunigen.
Der Flächenbedarf soll nach diesem Vorschlag künftig durch den Bundesgesetzgeber bestimmt und nach einem einheitlichen Verfahren ein auszuweisender Mindestanteil (sog. Windenergie-Beitragswert) auf jede Kommune bzw. Gebietskörperschaft verteilt werden. Die Konzentrationszonenplanung solle nur noch dann Wirkung entfalten können, wenn die Planungsträger die Einhaltung des Beitragswerts durch ausgewiesene Windflächen nachweisen können. Der Regelungsvorschlag soll auch mehr Rechtssicherheit für die Konzentrationszonenplanung bringen, da der Gesetzgeber die Frage nach der substanziellen Raumgebung durch die Festlegung gemeindespezifischer Beitragswerte beantwortet.
Weitere Informationen:
- Stiftung Klimaneutralität (2021): Regelungsvorschlag "Mehr Flächen für Windenergie"