Prüfrahmen für Antikollisionssysteme

12.08.2024

Schleswig-Holstein entwickelt als erstes Land Mindestanforderungen für AKS an Windenergieanlagen.

Um den Schutz von kollisionsgefährdeten Vogelarten zu gewährleisten, bieten Antikollisionssysteme (AKS) einen effizienten Lösungsansatz. Schleswig-Holstein hat als erstes Land einen Prüfrahmen für AKS erarbeitet, Dieser Prüfrahmen, der auf dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen" basiert, definiert klare Mindestanforderungen für die Entwicklung, Validierung und Prüfung von AKS aus naturschutzfachlicher und technischer Sicht. Er bietet Herstellern eine Orientierungshilfe und ermöglicht den Behörden eine einheitliche und beschleunigte Genehmigung von Antikollisionssystemen als Schutzmaßnahme. Der Prüfrahmen wird als Fachkonventionsvorschlag veröffentlicht und steht allen Interessierten auf der Website des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) zur Verfügung.

Durch diese Maßnahme wird der Schutz gefährdeter Vogelarten effektiv verbessert. Das 2022 novellierte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) führt Antikollisionssysteme als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme für Brutvögel auf.

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