Öffentlichkeitsbeteiligung schafft Transparenz
Die Bereitstellung von Flächen für die Windenergienutzung erfolgt auf Ebene der Regional- und Bauleitplanung. Die hier getroffenen Vorgaben zur Windenergienutzung bilden grundlegende Weichenstellungen für die Antragstellung auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage.
Oft gelten Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung als Ursache für lange Planverfahren, und ihr Potenzial für eine effiziente Umsetzung wird kaum gesehen: Denn ein guter Informationsstand auf Seiten der beteiligten Behörden und der interessierten Öffentlichkeit kann Planungsverfahren durchaus beschleunigen und helfen, spätere Klagen abzuwenden. Dabei haben Vorhabenträger und Behörden innerhalb der Planungsprozesse zur Flächenausweisung durch die Regional- bzw. Bauleitplanung unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung: Während informelle Maßnahmen auf der freiwilligen und eigenverantwortlichen Informationsbereitstellung und einem Dialogangebot des Vorhabenträgers gründen, ist die formelle Beteiligung zwingend durch die Genehmigungs- bzw. Planungsbehörde umzusetzen.
Weitere Informationen:
- FA Wind (2022): Beteiligungsprozesse in der Regional- und Bauleitplanung