Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes

29.11.2022

Anwendungshilfe zur Anlage 2 berechnet Zumutbarkeitsschwelle und Zahlungen ins Artenhilfsprogramm.

Am 28. Juni 2022 trat das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit neuen Regelungen u. a. zur artenschutzrechtlichen Beurteilung der Betroffenheit von Brutvögeln in Kraft. Die Anlage 2 des Gesetzes enthält dabei zahlreiche Formeln zur Berechnung der Zumutbarkeitsschwelle, des Basisschutzes in der Ausnahme sowie der Höhe der erforderlichen Zahlungen in ein Artenhilfsprogramm. Die Fachagentur Windenergie an Land stellt nun eine Excel-Datei als Arbeitshilfe zur Verfügung, die die Berechnung der verschiedenen Parameter wesentlich vereinfacht. 

Die Anwendungshilfe greift hier die Korrektur der Formeln auf, der am 25. November 2022 vom Bundesrat zugestimmt wurde.

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