(Noch) ein Vorschlag für kommunale Teilhabe
Unter dem Untertitel „(Noch) ein Vorschlag aus der Rechtswissenschaft“ entwirft die Stiftung Umweltenergierecht (SUER) eine weitere Empfehlung zur Stärkung der kommunalen Teilhabe an Windenergieprojekten. Dazu setzen sich die Autoren zunächst mit den aktuell diskutierten Vorschlägen zur Stärkung der finanziellen Teilhabe von Kommunen auseinander und reflektieren potenzielle rechtliche Hemmnisse. Vor diesem Hintergrund formuliert die SUER einen eigenen Vorschlag, mit dem eine rechtssichere Umsetzung gewährleistet werden soll: Eine „Abgabe für die Inanspruchnahme des Außenbereichs“. Diese entspricht im Grunde dem Ansatz einer Sonderabgabe, die allerdings über die Inanspruchnahme der knappen Ressource Fläche begründet wird. Die Abgabe gilt lediglich für Neuanlagen und soll vom Netzbetreiber eingezogen und dann an die Standortgemeinde weitergeleitet werden. Eine Zweckbindung der Mittelverwendung wurde bewusst nicht vorgesehen. Eine Beteiligung von Nachbargemeinden soll durch Landesrecht geregelt werden können. Falls einer Gemeinde alternative Teilhabemöglichkeiten wie z.B. vergünstige Strompreise o.ä. attraktiv erscheinen, kann die Kommune zu Gunsten derer auch auf die Abgabe verzichten.
Weitere Informationen:
- H. Kahl & N. Wegner (2018): Kommunale Teilhabe an der lokalen Wertschöpfung der Windenergie: Das Instrument einer Außenbereichsabgabe, Würzburger Studien zum Umweltenergierecht Nr. 9
- FA Wind (2018): Übersicht zu den aktuell diskutierten Vorschlägen zur kommunalen Teilhabe